Was ist eine gesetzliche Betreuung
Was ist eine gesetzliche Betreuung

Was ist eine gesetzliche Betreuung?

Altersheime sind teuer. Darüber hinaus wartet man oft lange auf einen freien Platz. Und ist es nicht besser, wenn ältere und kranke Menschen in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden? Natürlich ist es besser, vor allem, wenn die Pflege durch einen erfahrenen Pfleger erfolgt.

Im vorherigen Artikel haben wir die potenziellen Risiken der A1-Entsendung diskutiert. Wir haben auch rechtliche Argumente angeführt, die unsere These unterstützen, dass die A1-Entsendung wahrscheinlich nicht der richtige und risikofreieste Weg ist, eine Haushaltshilfe oder Pflegekraft in Ihrem Haushalt zu haben. Wir haben die Ansicht vertreten, dass der beste Weg, eine Pflegerin aus Osteuropa in Anspruch zu nehmen, ist, wenn sie unter der Steuerhoheit des Aufnahmestaates (in diesem Fall Deutschland) steht.

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Ist A1-Bescheinigung ein Risiko?
Ist A1-Bescheinigung ein Risiko?

Ist A1-Bescheinigung ein Risiko?

 

Was für Gefahren stecken für Sie hinter dem Modell des Entsendens von Arbeitnehmern!

Die meisten Agenturen, die Krankenpfleger und Hauspersonal durch ihre Partner bereitstellen (wie entsendende Firmen aus Osteuropa) überzeugen Sie, dass dies ein vollständig gesetzliches und effektives Modell ist, ohne jegliche Gefahren für Sie. Sie überzeugen Sie, dass dies das beste Vorgehen im Vergleich zu Situationen, in denen Sie die Rolle des Arbeitgebers spielen würden, oder, wenn eine deutsche Gesellschaft diese Rolle spielen würde, anstatt des Einsatzes des Modells mit entsandten Arbeitnehmern sei.

Danach sagen sie Ihnen, dass das Unternehmen des Arbeitgebers aus Osteuropa für die Arbeitnehmer, die entsandt werden, einen A1 Schein einholen wird, d. h. ein Dokument, das besagt, dass die anwendbare Steuerjurisdiktion die des entsendenden Staates ist, und nicht Deutschlands. Sie sagen Ihnen, dass der A1 Schein einen zwingenden automatischen Anerkennungseffekt für die Institutionen des empfangenden Staates hat (z.B. Zoll in Deutschland) und versichern Ihnen, dass wenn Sie den A1 Schein beim Zoll vorlegen, dieser Sie in Ruhe lassen muss, da der Arbeitnehmer nicht der deutschen Steuerjurisdiktion unterliegt. Weiterlesen