Pflege daheim

Über 70 % der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause gepflegt. Meist übernehmen die Pflege daheim die Angehörigen, der ambulante Pflegedienst oder sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte. Menschen werden immer älter, doch auch Krankheiten nehmen mit steigendem Alter zu, wie z B. Arthrosen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Demenz und Alzheimer Krankheit. Viele Menschen sind dann auf Hilfe angewiesen und möchten dabei ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen und entscheiden sich für die Pflege daheim: Weiterlesen

Hilfe zur Pflege

Die Pflege von gesundheitlich oder psychisch eingeschränkten Menschen ist mit hohen Kosten verbunden. Was passiert, wenn sich Menschen die notwendige Pflege nicht leisten können?

Wenn der gesundheitliche Zustand es erforderlich macht und eine Pflegebedürftigkeit eintritt, jedoch nie dafür benötigten finanziellen Mittel nicht ausreichen, gibt es unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“. Dies wird durch den Sozialhilfeträger ausbezahlt. Dazu zählen die ambulante Hilfe zu Hause, sowie eine teilstationäre oder vollstationäre Pflege.

Wer keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommt, bzw. keinen Anspruch darauf hat und nur eine kleine Rente bekommt, kann „Hilfe zur Pflege“ bekommen. Das Sozialamt übernimmt dann die gleichen Leistungen, wie die Pflegekasse, vorausgesetzt, dass diese die Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang übernimmt.

Wenn Sie also nicht über genügend Mittel verfügen, um die Pflegekosten zu tragen, z. B. bei einer Schwerstpflege, können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen.

Weiterhin können Personen, deren Pflegebedarf für weniger als ein halbes Jahr (6 Monate) dauert oder wenn eine Person keine Pflegeversicherung besitzt und aus diesem Grunde keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat (z. B. eine pflegebedürftige Person in den letzten 10 Jahren weniger als 2 Jahre pflegeversichert war). Weiterlesen

Pflegegrade ehemals Pflegestufe

Ein Pflegegrad bezeichnet die Schwere der Beeinträchtigung oder die Fähigkeiten einer Person, die pflegebedürftig ist. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurden mit Wirkung zum 01.01.2017 die Pflegestufen 1- 3 in Pflegegrade umgewandelt, da auch Personen, die eine Erkrankung wie Demenz mit eingeschlossen werden sollten und um diese besser zu unterstützen. So werden seit der Einstufung in Pflegegrade nicht nur physische, sondern auch psychische Probleme berücksichtigt.

Wie werden Pflegegrade eingeteilt? Was wurde aus den Pflegestufen? Weiterlesen

Landespflegegeld

In Deutschland gibt es ein sogenanntes Landespflegegeld. Dies soll eine Unterstützung für pflegebedürftige Menschen sei,. Sie können frei darüber verfügen und können mit dem Geld etwas für sich selbst tun oder Menschen, die sie in ihrem Alltag unterstützen eine Aufmerksamkeit zukommen lassen. Es ist an keinen Zweck gebunden und ist damit ein Betrag, der zur freien Verfügung steht. In Deutschland sind die Landespflegegelder jedoch in den einzelnen Bundesländern von unterschiedlicher Höhe und auch die Voraussetzungen unterscheiden sich.

Prinzipiell werden Personen unterstützt, die einen hohen Pflegebedarf oder eine erhebliche Behinderung haben, sowohl körperlich als auch geistig. Weiterlesen

Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen § 45b SGB XI

Pflegebedürftige Menschen oder deren Angehörigen steht laut § 45b SGB XI eine zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung zu. Dieser Betrag beläuft sich auf 125 € im Monat. Diese Leistung soll als Unterstützung für die Pflegeperson dienen, die sich um einen Pflegebedürftigen kümmert. Die Bezahlung erfolgt nicht in bar, also per Überweisung, sondern kann für Dienstleistungen eines pflegerischen oder haushaltsnahen Dienstes zur Verfügung stehen.

Wenn der monatliche Betrag nicht genutzt wurde, dann wird dieser zum nächsten Monat dazugezählt und summiert sich bei der Pflegekasse und kann bei Bedarf verwendet werden.

Möglich ist das bis zum 30. Juni des nächsten Jahres. Normalerweise wird bei Nichtbenutzung eine sogenannte „Abtretungserklärung“ für einen ambulanten Pflegedienst benutzt, der dann zusätzliche Betreuungsleistungen bei der Pflegekasse berechnen kann. Weiterlesen