Pflege daheim

Über 70 % der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause gepflegt. Meist übernehmen die Pflege daheim die Angehörigen, der ambulante Pflegedienst oder sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte. Menschen werden immer älter, doch auch Krankheiten nehmen mit steigendem Alter zu, wie z B. Arthrosen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Demenz und Alzheimer Krankheit. Viele Menschen sind dann auf Hilfe angewiesen und möchten dabei ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen und entscheiden sich für die Pflege daheim: Weiterlesen

Hilfe zur Pflege

Die Pflege von gesundheitlich oder psychisch eingeschränkten Menschen ist mit hohen Kosten verbunden. Was passiert, wenn sich Menschen die notwendige Pflege nicht leisten können?

Wenn der gesundheitliche Zustand es erforderlich macht und eine Pflegebedürftigkeit eintritt, jedoch nie dafür benötigten finanziellen Mittel nicht ausreichen, gibt es unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“. Dies wird durch den Sozialhilfeträger ausbezahlt. Dazu zählen die ambulante Hilfe zu Hause, sowie eine teilstationäre oder vollstationäre Pflege.

Wer keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommt, bzw. keinen Anspruch darauf hat und nur eine kleine Rente bekommt, kann „Hilfe zur Pflege“ bekommen. Das Sozialamt übernimmt dann die gleichen Leistungen, wie die Pflegekasse, vorausgesetzt, dass diese die Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang übernimmt.

Wenn Sie also nicht über genügend Mittel verfügen, um die Pflegekosten zu tragen, z. B. bei einer Schwerstpflege, können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen.

Weiterhin können Personen, deren Pflegebedarf für weniger als ein halbes Jahr (6 Monate) dauert oder wenn eine Person keine Pflegeversicherung besitzt und aus diesem Grunde keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat (z. B. eine pflegebedürftige Person in den letzten 10 Jahren weniger als 2 Jahre pflegeversichert war). Weiterlesen

Pflegegrade ehemals Pflegestufe

Ein Pflegegrad bezeichnet die Schwere der Beeinträchtigung oder die Fähigkeiten einer Person, die pflegebedürftig ist. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurden mit Wirkung zum 01.01.2017 die Pflegestufen 1- 3 in Pflegegrade umgewandelt, da auch Personen, die eine Erkrankung wie Demenz mit eingeschlossen werden sollten und um diese besser zu unterstützen. So werden seit der Einstufung in Pflegegrade nicht nur physische, sondern auch psychische Probleme berücksichtigt.

Wie werden Pflegegrade eingeteilt? Was wurde aus den Pflegestufen? Weiterlesen

Landespflegegeld

In Deutschland gibt es ein sogenanntes Landespflegegeld. Dies soll eine Unterstützung für pflegebedürftige Menschen sei,. Sie können frei darüber verfügen und können mit dem Geld etwas für sich selbst tun oder Menschen, die sie in ihrem Alltag unterstützen eine Aufmerksamkeit zukommen lassen. Es ist an keinen Zweck gebunden und ist damit ein Betrag, der zur freien Verfügung steht. In Deutschland sind die Landespflegegelder jedoch in den einzelnen Bundesländern von unterschiedlicher Höhe und auch die Voraussetzungen unterscheiden sich.

Prinzipiell werden Personen unterstützt, die einen hohen Pflegebedarf oder eine erhebliche Behinderung haben, sowohl körperlich als auch geistig. Weiterlesen

Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen § 45b SGB XI

Pflegebedürftige Menschen oder deren Angehörigen steht laut § 45b SGB XI eine zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung zu. Dieser Betrag beläuft sich auf 125 € im Monat. Diese Leistung soll als Unterstützung für die Pflegeperson dienen, die sich um einen Pflegebedürftigen kümmert. Die Bezahlung erfolgt nicht in bar, also per Überweisung, sondern kann für Dienstleistungen eines pflegerischen oder haushaltsnahen Dienstes zur Verfügung stehen.

Wenn der monatliche Betrag nicht genutzt wurde, dann wird dieser zum nächsten Monat dazugezählt und summiert sich bei der Pflegekasse und kann bei Bedarf verwendet werden.

Möglich ist das bis zum 30. Juni des nächsten Jahres. Normalerweise wird bei Nichtbenutzung eine sogenannte „Abtretungserklärung“ für einen ambulanten Pflegedienst benutzt, der dann zusätzliche Betreuungsleistungen bei der Pflegekasse berechnen kann. Weiterlesen

Altenpflege in München

München, die Stadt mit Herz, liegt direkt an der Isar und ist eine lebendige Metropole in Bayern und zugleich Hauptstadt davon. In München leben 1.427 Millionen Einwohner.

Durch den demografischen Wandel in Deutschland gibt es immer mehr ältere Menschen als junge Menschen. Auch München ist davon nicht verschont und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter an. Laut dem Sozialbericht in München werden bis zu 31.500 Menschen von Pflegebedürftigkeit betroffen sein. Die Pflegeheime in München sind mit 95 % ausgelastet, doch auch andere Erkrankungen wie Demenz oder Alzheimer steigen und weitere Pflegeplätze werden besonders in diesem Bereich benötigt. Weiterlesen

Empfehlungsschreiben für eine 24-Stunden-Pflegekraft

Empfehlungsschreiben sind ein sehr wichtiger Bestandteil im Prozess der Arbeitssuche. Vor allen Dingen dann, wenn es sich um persönliche Dienstleister handelt, wie bei der Pflege zu Hause.

Eine Pflegekraft benötigt, um eine neue Stelle zu finden Referenzen. Die ermöglichen Ihnen leichter eine neue Stelle zu bekommen. Wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer eine Pflegekraft ausstellen oder der Vertrag ausläuft oder die Pflegekraft entscheidet sich für eine andere Stelle, dann  ist es sehr hilfreich für sie, ein Empfehlungsschreiben aufzusetzen.

Dieses Schreiben unterscheidet sich manchmal zu anderen Berufen, da Betreuungskräfte oft zu einem engen Teil der Familie werden und sie können die Fähigkeiten und Persönlichkeitsmerkmale hervorheben, die dazu beitragen, sie in das richtige Bild zu rücken, das eine wertvolle und gute Pflegekraft ausmacht. Weiterlesen

Testament schreiben

In Deutschland besteht keine gesetzliche Verpflichtung ein Testament zu besitzen oder zu schreiben. Um jedoch Verwirrung bei der Weitergabe von Eigentum zu vermeiden, kann es ratsam sein, ein Testament für diejenigen Personen abzugeben, die:

  • ein großes Vermögen besitzen oder Eigentum besitzen
  • zusammen mit einem Partner leben, aber nicht verheiratet sind
  • mehr als ein Kind haben und angeben möchten, was jedes Kind erben wird
  • Kinder aus verschiedenen Ehen oder außerhalb der Ehe haben Weiterlesen

Was ist die Generalvollmacht

Die Generalvollmacht ermöglicht es weitgehende Handlungen, auf eine andere Person zu übertragen. Dadurch erhält der Bevollmächtigte einen weitreichenden Handlungsspielraum, der alle rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten betreffen kann.

Eine Generalvollmacht ist dann wichtig, wenn Sie aus verschiedenen Gründen, wie z. B. durch einen Unfall oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Durch diese Vollmacht können Sie jemanden Ihres Vertrauens dazu befähigen, ohne Einschränkungen für Sie bei rechtlichen Geschäften befähigen, die in dem Vertrag festgehalten werden.

Sie sollten dies rechtzeitig tun, denn falls sie keine Generalvollmacht erstellen, ist ein Gericht, dafür zuständig, wenn Sie in die Lage kommen sollten, Ihre rechtlichen Geschäfte oder Finanzen nicht mehr regeln zu können. Falls dies der Fall ist, wird ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht gestellt. Man sollte bedenken, dass der Betreuer eine fremde Person ist und es kann passieren, dass dieser nicht so handelt, wie Sie es sich wünschen. Weiterlesen

Kurzzeitpflege im Notfall

Angehörige, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen, können in die Lage kommen, dass Sie zeitlich nicht für die Pflege zur Verfügung stehen. Dann können Sie ihre Liebsten in die sogenannte Kurzzeitpflege geben, die zeitlich begrenzt in einer Pflegeeinrichtung stattfinden kann. Gründe dafür sind meist die Krankheit eines Angehörigen.

Die Pflege zu Hause ist oftmals sehr anstrengend und die Angehörigen benötigen einfach einmal eine Auszeit oder eine Pause, auch dann können sie die Kurzzeitpflege für Ihre Liebsten nutzen.

Weitere Gründe

  • Krankheit, Urlaub oder andere Verhinderungen einer pflegenden Person
  • Auch wenn die Pflegebedürftigkeit sich maßgeblich erhöht, kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, wenn die pflegende Person, der Pflege nicht mehr gewachsen ist
  • Direkt nach einem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder nach einer Rehabilitation, auch wenn z. B. eine Pflegeperson erst einmal gefunden werden kann.

TIPP: Wenn eine Kurzzeitpflege unmittelbar nach einem Aufenthalt im Krankenhaus notwendig ist, erkundigen Sie sich nach einem Sozialdienst, der normalerweise in jedem Krankenhaus ansässig ist. Durch die geschulten Mitarbeiter können Sie Unterstützung dabei bekommen, die Anträge richtig auszufüllen und welche Pflegekasse oder Krankenkasse zuständig ist.

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