Hilfe zur Pflege
Die Pflege von gesundheitlich oder psychisch eingeschränkten Menschen ist mit hohen Kosten verbunden. Was passiert, wenn sich Menschen die notwendige Pflege nicht leisten können?
Wenn der gesundheitliche Zustand es erforderlich macht und eine Pflegebedürftigkeit eintritt, jedoch nie dafür benötigten finanziellen Mittel nicht ausreichen, gibt es unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“. Dies wird durch den Sozialhilfeträger ausbezahlt. Dazu zählen die ambulante Hilfe zu Hause, sowie eine teilstationäre oder vollstationäre Pflege.
Wer keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommt, bzw. keinen Anspruch darauf hat und nur eine kleine Rente bekommt, kann „Hilfe zur Pflege“ bekommen. Das Sozialamt übernimmt dann die gleichen Leistungen, wie die Pflegekasse, vorausgesetzt, dass diese die Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang übernimmt.
Wenn Sie also nicht über genügend Mittel verfügen, um die Pflegekosten zu tragen, z. B. bei einer Schwerstpflege, können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen.
Weiterhin können Personen, deren Pflegebedarf für weniger als ein halbes Jahr (6 Monate) dauert oder wenn eine Person keine Pflegeversicherung besitzt und aus diesem Grunde keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat (z. B. eine pflegebedürftige Person in den letzten 10 Jahren weniger als 2 Jahre pflegeversichert war). Weiterlesen