Brutto Netto Rechner

Mit unserem Tool Brutto-Netto-Rechner haben sie die Möglichkeit, alle Bedingungen, die Ihr Gehalt betreffen und Ihren Nettolohn beeinflussen, einzutragen und schließlich zu erfahren, wie viel von Ihrem Bruttogehalt monatlich auf Ihr Konto überwiesen wird. 

Unser Brutto-Netto-Rechner ist gerade im Aufbau und wird Ihnen so schnell wie möglich zur Verfügung stehen.

Welche Kriterien werden bei dem Brutto-Netto-Rechner beachtet

Als Erstes müssen ihren Bruttolohn sowie ihre Steuerklasse eintragen. Wenn Sie römisch/katholisch sind, ist es zudem nötig, dies anzugeben, da es eine Kirchensteuerpflicht gibt, die vom Bruttobetrag abgezogen wird. Wichtig ist ebenfalls, einzutragen, ob sie Kinder haben und wie viele. Wählen Sie schließlich noch ihren Krankenversicherungsstatus aus, ob privat oder gesetzlich. Versuchen Sie alle Angaben so genau wie möglich anzugeben, damit sie ein exaktes Ergebnis bekommen.

Beispiel

Im Brutto-Netto-Rechner tragen Sie Folgendes ein:

  • Steuerjahr
  • Bruttoeinkommen im Monat
  • Abrechnungszeitraum (Monat / Jahr)
  • Steuerklasse (1,2,3,4,5,6)
  • Krankenkasse (gesetzlich) 
  • Kirchensteuerpflichtig (Ja/Nein)

Was ist mit Brutto gemeint

Es gibt eine Unterscheidung des Gehalts bzw. Lohn in zwei verschiedenen Begriffen: Brutto und Netto.

Der Bruttolohn wird normalerweise in einem Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten. Doch von diesem werden bestimmte Beiträge abgezogen. 

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung 
  • Arbeitslosenversicherung 
  • Pflegeversicherung

Diese Beträge werden zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu jeweils 50 Prozent geteilt bezahlt.

Zusätzlich ist auch die Steuerklasse wichtig, die der Arbeitnehmer hat, die sich je nach Status unterscheidet.

Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern erhalten Sie Ihr “Netto” bzw. Nettolohn.

Die Steuerklasse ist wichtig bei der Brutto-Netto-Berechnung

Es gibt verschiedene Steuerklassen, die den Bürgern in Deutschland zugeordnet werden, z. B. Steuerklasse 1,2,3,4,5 und 6. Sie wirken sich auf die Abzüge der Steuern bei einem Arbeitsverhältnis unterschiedlich aus und bestimmen Ihr Nettogehalt. Diese werden an das jeweilige Finanzamt direkt gezahlt, das für die Stadt bzw. Gemeinde zuständig ist.

So wird dabei unterschieden, ob sie verheiratet oder ledig sind oder alleinerziehend, etc. Bei verheirateten Paaren ist es möglich zwischen zwei Steuerklassen zu wählen, die sich jeweils vorteilhafter für den Mann oder die Frau gestaltet. 

Steuerklasse 1

Diese Einstufung der Steuern trifft auf Menschen zu, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, die alleine sind, der Ehemann verstorben (Nach 1 Jahr) oder geschieden ist. Auch wenn der Partner nicht in Deutschland ansässig ist, wird die Steuerklasse 1 vergeben. In dieser Klasse ist der Abzug der Steuern am höchsten.

Steuerklasse 2

Dies ist eine besondere Form der Steuer, da sie explizit für Mütter oder Väter gilt, die alleinerziehend sind. Das Kind muss jedoch in dem gleichen Haushalt leben und der jeweilige Erziehende erhält für das Kind entweder Kindergeld oder kann einen Kinderfreibetrag wählen. 

Eine weitere Voraussetzung, die Lohnsteuerklasse 2 zu beanspruchen, ist, dass derjenige nicht mit einer anderen Person in dem gleichen Haushalt lebt.

Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren gilt zudem die Voraussetzung, dass einer der beiden Steuerklasse 4 gewählt hat oder weniger verdient bzw. nicht arbeitet.

Steuerklasse 3

Für Geschiedene gilt ebenfalls die Steuerklasse 3, jedoch ist die Voraussetzung dafür, dass beide in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Es verhält sich ebenso, wenn eine Person wieder heiratet.

Steuerklasse 3 / 5

Um einen Steuervorteil für Verheiratete zu haben, ist es möglich, sich für eine Kombination zu entscheiden. Wenn einer von beiden mehr als die Hälfte des anderen Partners verdient, kann das Ehepaar die Steuerklassen 3 und 5 verwenden, wobei Klasse 3 weniger Steuerabzug hat als die Klasse 5. Ansonsten gilt für beide die Steuerklasse 4.

Steuerklasse 4

Als gleich verdienende Ehepartner mit einem im etwa demselben Einkommen (z. B. bekommen beide 30000 € im Jahr), gilt die Steuerklasse 4. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die Partner zusammenleben.

Steuerklasse 5

Wie vorher schon erwähnt, können Verheiratete, von denen einer weniger verdient einen Steuervorteil haben, wenn sie sich für die Steuerkombination (3/5) entscheiden. Beide müssen einer Tätigkeit nachgehen und mindestens 450 € verdienen.

Steuerklasse 6

Jeder, der einer Tätigkeit nachgeht und für mehr als einen Arbeitgeber arbeitet, benötigt eine weitere Steuerklasse 6. Das heißt, für die Haupttätigkeit wird die jeweilige nach Familienstand geeignete Steuerklasse gewählt und für die weitere Tätigkeit wird Steuerklasse 6 verwendet. 

Welches ist die vorteilhafteste Steuerklasse

Die Lohnsteuer richtet sich nach mehreren Kriterien, hauptsächlich ist die Situation in der Familie entscheidend und die Steuerklasse wird nach der Situation vergeben, in der sich eine Person befindet – verheiratet, ledig, alleinerziehend mit Kind oder mehrere Arbeitgeber. Nur als verheiratete Paare können sie sich durch die Kombination der Klassen 3 und 5 entscheiden, ob sie diese nehmen möchten oder ob es keinen steuerlichen Vorteil dadurch gibt.

Am wenigsten Abzüge haben die Klassen 2 und 3, da die Freibeträge sehr hoch sind. Steuerklassen 5 und 6 zählen zu den Steuerklassen mit den höchsten Abzügen.

Wenn Sie zum Beispiel in die Steuerklasse 3 / 5 bei verheirateten Paaren wechseln wollen, müssen Sie dies beantragen. Ein Formular finden Sie dazu beim Bundesministerium für Finanzen unter diesem Link: 

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=C196592CD096F2D4A882

Brutto-Netto-Rechnung für Minijobs

Viele Menschen in Deutschland gehen einem sogenannten Minijob oder Midijob nach. Normalerweise werden dabei keine direkten Steuern gezahlt bzw. Werden diese pauschal besteuert, die der Arbeitgeber bezahlt.

Wenn Sie jedoch mehr als 450 Euro verdienen, handelt es sich um einen Midijob, da dies steuerpflichtig ist. Sie müssen jedoch nur anteilig Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Dies lohnt sich, wenn Sie unter der Normalversteuerung von 1300 Euro liegen und sie dafür wenig Steuern bezahlen müssen.

Brutto-Netto-Rechnung: Wie viel Abzüge im Jahr 2022 in Prozenten

Die Abgaben zur Sozialversicherung werden zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) bezahlt:

Sozialversicherung – 14,6 % (AN 7,3 %, AG 7,3 %)

Krankenversicherung – 14,6 % (AN 7,3 %, AG 7,3 %)

Rentenversicherung – 18,6 % (AN 9,3 %, AG 9,3 %)

Pflegeversicherung – 3,05 % (AN 1,525 %, AG 1,525 %)

Arbeitslosenversicherung – 2,4 % (AN 1,2 %, AG 1,2 %)

Wie wird die Lohnsteuer berechnet

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer an direkt an das Finanzamt zu bezahlen. Dieser Betrag, der anhand der Steuerklasse berechnet wird, wird von Ihrem Gehalt abgezogen. Das heißt, der Arbeitgeber behält die Steuer ein und ist sozusagen eine Vorauszahlung an das Finanzamt.

Am Ende des Jahres machen Sie den sogenannten Lohnsteuerjahresausgleich und können eventuell zu viel bezahlte Steuern wieder zurückbekommen.

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