Testament schreiben

In Deutschland besteht keine gesetzliche Verpflichtung ein Testament zu besitzen oder zu schreiben. Um jedoch Verwirrung bei der Weitergabe von Eigentum zu vermeiden, kann es ratsam sein, ein Testament für diejenigen Personen abzugeben, die:

  • ein großes Vermögen besitzen oder Eigentum besitzen
  • zusammen mit einem Partner leben, aber nicht verheiratet sind
  • mehr als ein Kind haben und angeben möchten, was jedes Kind erben wird
  • Kinder aus verschiedenen Ehen oder außerhalb der Ehe haben

Ohne Testament wird das Eigentum von den gesetzlichen Erben des Verstorbenen geerbt. Das deutsche Recht definiert die Rechtsnachfolge in Bezug auf die Erbschaft als Ehegatten und Angehörige.

Die nächsten Angehörigen werden in der folgenden Reihenfolge definiert und eingestuft:

  • Ehepartner und Kinder des Verstorbenen
  • Enkelkinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Neffen und Nichten

Sollte keiner dieser Erben gefunden werden, ist der nächste Verwandte der Nachwuchs oder der nächste Verwandte der Großeltern des Verstorbenen.

Wenn man kein Testament macht, kann es oftmals zu Erbstreitigkeiten kommen. Umfragen zeigen, dass sehr wenig Menschen in Deutschland ein Testament machen. Wenn aber ein kein letzter Wille in einem Testament verfasst wird, dann bestimmen die im Bürgerlichen Gesetzbuch Regeln den Fall. Somit werden alle Erben Miteigentümer des Nachlasses.

Das deutsche Erbrecht bestimmt, wer Erbe wird und welchen Anteil er beanspruchen kann. Wenn es z. B. nur ein Ehepaar und ein Kind gibt, erhält jeder die Hälfte des Nachlasses. Es liegt an den Erben, wie sie vereinbaren, die einzelnen Vermögenswerte untereinander zu verteilen. Wenn Immobilien ein Teil des Nachlasses sind und die Erben sich nicht einigen können, besteht die einzige Alternative, diese zu versteigern oder zu verkaufen, meist unter dem tatsächlichen Wert.

Eine solche Lösung ist natürlich nicht der Idealfall, besonders angesichts der Tatsache, dass das Erbrecht mehrere Möglichkeiten bietet, dies zu verhindern, wie z. B. Durch ein

  • Testament
  • Vermächtnis
  • Erbvertrag

Wieso sollten Sie selber ein Testament schreiben

Wenn Sie Ihren sogenannten „letzten Willen“ festhalten wollten, dann gibt es die Möglichkeit nach Paragraf 14 des Grundgesetzes die Möglichkeit, dass sie frei darüber bestimmen können, wem Ihr Vermögen zugutekommt. Das heißt, Sie können auch Freunde oder Nachbarn oder auch Organisationen beerben, wie z. B. einen Tierschutzverein.

Falls Sie also nicht beabsichtigen, dass nur die in Erbfolge erbberechtigten Kinder, Eltern oder andere Verwandte erben, dann sollten Sie ein Testament schreiben.

Pflegedienst

Enterben Im Testament, was ist das eigentlich

In einem Testament können Sie bestimmen, ob gesetzliche Erben „enterbt“ werden. Je mehr Verwandte in der Nachfolge enterbt werden, desto mehr erben dann die anderen Mit-Erbberechtigten. Wenn es sich jedoch dabei um einen nahen Verwandten handelt, hat der Enterbte einen Anspruch an einen Pflichtanteil des Erbes, das die Hälfte davon beträgt, was er ohne die Enterbung geerbt hätte.

Dieser Pflichtteil wird durch das Gesetz abgesichert, was dem nahe gelegenen Verwandten einen Teil des Erbes zuspricht. Auch wenn dieser direkt in dem Testament vom Erben ausgeschlossen wird, hat er einen Teilanspruch, der immer in einem Geldwert berechnet wird.

Testament schreiben ohne Notar

Wenn Sie ein Testament schreiben, können Sie sicher sein, dass ihre ausgewählte Person das Erbe erhält und nicht andere Menschen, die nach der Erbfolge benannt werden.

Es gibt jedoch verschiedene Arten von einem Testament, bei manchen Fällen ist es ratsam, dies zusammen mit einem Notar zu machen, bzw. worauf sie achten müssen, wenn Sie das Testament selbst verfassen müssen.

Grundsätzlich ist es rechtlich so, dass ein Testament vom Betroffenen persönlich per Hand geschrieben werden muss. Die meisten Testamente werden in Deutschland handschriftlich verfasst.

Bei einem Notar werden sie darüber beraten, wie Sie ein Testament schreiben oder formulieren sollen. Dabei brauchen Sie nicht selbst zu schreiben, denn die Gültigkeit der Unterschrift wird durch den Notar bestätigt. Meist sind jedoch keine schwierigen oder lang formulierten Testamente nötig, so können Sie sich den Kostenfaktor, den Sie bei einem Notar haben, sparen.

Testament schreiben ohne Notar – Muster

Sie müssen den gesamten Text handschriftlich verfassen. Es darf also keine gedruckten Zeichen vorhanden sein. Auch wenn Sie eine Vorlage haben, müssen Sie diese mit der Hand abschreiben, ansonsten ist das Testament ungültig.

Aufbau eines Testaments ohne Notar

Überschrift: Mein Testament oder Mein letzter Wille

Danach können Sie bestimmen, wen Sie als Erben einsetzen wollen und welche Anordnungen Sie im Falle Ihres Ablebens machen wollen.

Inhaltlich sollten Sie einige Dinge beachten. Von Bedeutung ist es, dass die Verfügungen, die sie verfassen, Detail-genau sind und ganz klar formuliert werden. Die Gefahr dabei ist, wenn Sie Ihr Testament nicht eindeutig verfassen, dass es bei den Beerbten zu Streitigkeiten kommen könnte.

Vorlage – Muster – Testament zum Download

Download Muster Testament

Dort finden Sie verschiedene Arten von Testamenten und wie diese aussehen könnten, z. B. Verschiedene Konstellationen in der Familie, insgesamt 15 verschiedene Muster einer Formulierung des handschriftlichen Testaments.

Testament richtig schreiben

Anhand der Vorlagen können Sie sich orientieren, wie Sie ein Testament schreiben können.
Es muss natürlich dabei immer auf die richtige Form geachtet werden und persönlich per Hand geschrieben werden, Ort und Datum dürfen nicht fehlen und selbstverständlich mit Ihrer Unterschrift unterschreiben.
Falls es sich um ein gemeinschaftliches Testament von einem verheirateten Paar handeln sollte, ist es ausreichend, wenn ein Teil das Testament aufsetzt und der Partner mit unterschreibt.
Sie müssen natürlich rechtlich in der Lage sein, ein Testament einreichen zu können, auch testierfähig genannt. Falls irgendwelche Schwierigkeiten auftreten sollten, können Sie einen Notar beauftragen, ihr Testament zu verfassen.

Pflegedienst

Testament schreiben Eheleute – Berliner Testament

Es ist möglich, wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft wohnen, ein gemeinschaftliches Testament zu erstellen, ein sogenanntes „Berliner Testament“, wie oben erwähnt, muss nur ein Partner das Testament handschriftlich verfassen und der Partner mit unterschreiben. Wenn Sie möchten, dass Sie den Lebensstandard des Partners auch nach Ihrem Tod gesichert ist und es keine Streitigkeiten mit anderen Erben geben soll, dann können Sie ein gemeinschaftliches Testament schreiben.

In diesem Berliner Testament ist meist der andere Partner als Alleinerbe aufgeführt. Meist wird auch bestimmt, dass das gemeinsame Erbe nach Ableben des länger lebenden Partners den Kindern oder auch einer anderen Person zukommen soll.

Wenn dies nicht klar und deutlich aufgeführt ist, dann kommt, falls die Formulierung unklar ist, die gesetzliche Erbfolge zum Einsatz. So muss der eine Partner den anderen direkt als Erbe benennen, damit es keinerlei Unklarheiten nach dem Ableben gibt.

Unter diesem Link finden Sie einige Muster für ein „Berliner Testament“

https://www.anwalt-erbrecht.de/wp-content/uploads/2018/02/berliner-testament-einheitsloesung-kurz.pdf

https://www.finanztip.de/fileadmin/images/Recht/gemeinschaftliches_Testament/handgeschriebenesBerlinerTestamentBeispiel.pdf

5 Kommentare
  1. Joachim Hussing
    Joachim Hussing sagte:

    Dies war ein hilfreicher Artikel über das Verfassen von Testamenten. Mein Freund erzählte mir neulich, wie er darüber nachdachte, ein Testament zu verfassen. Ich werde diesen Blog mit meinem Freund teilen, da er nach einem Anwalt sucht, mit dem er sich treffen kann, um das Erbrecht zu besprechen.

    Antworten
  2. Tyler Padleton
    Tyler Padleton sagte:

    Danke für diesen Beitrag über die Verfassung eines Testaments. Meine Großmutter möchte ihr Testament schreiben und wird, nachdem sie fertig ist, alles nochmal von einem Anwalt für Erbrecht kontrollieren lassen. Interessant, dass der Pflichtteil durch das Gesetz abgesichert wird.

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  3. Yelena
    Yelena sagte:

    Gemeinsam mit meinem Ehepartner möchten wir ein Testament verfassen lassen. Doch bevor wir wichtige Schritte übersehen, wollte ich mich vorher ausführlich informieren. Jetzt weiß ich beispielsweise, dass es ohne Testament oftmals zu Erbstreitigkeiten kommen kann, was bei uns der hauptsächliche Grund war, um eines zu schreiben.

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  4. Verena
    Verena sagte:

    Sehr wichtig hervorzuheben ist, dass nicht-verheiratete Paare im Erbrecht nicht gleichgesetzt sind mit verheirateten Ehepaaren. Daher ist es in der Tat besonders für unverheiratete Paare ratsam, sich damit vertraut zu machen, ob die gesetzliche Erbfolge mit ihren persönlichen Wünschen in Bezug auf das eigene Vermögen übereinstimmt. Zudem sollte für den Fall, dass die Entscheidung auf ein Testament fällt, sichergestellt werden, dass es auch rechtsgültig ist, zum Beispiel durch die Beglaubigung durch einen Notar.

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  5. Rudi Sterzer
    Rudi Sterzer sagte:

    Gut, dass ihr ansprecht, dass Ehepartner ein Testament erstellen sollten. Das ist ja ein Thema um das man sich gerne drückt. Gerade im Fall von mehreren Kindern oder Kindern aus verschiedenen Ehen ist das keine schlechte Idee.

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