Pflegesachleistung: Wenn pflegebedürftige Personen nicht mehr alleine von den Angehörigen gepflegt werden können, ist es möglich, Pflegesachleistungen zu verwenden. Das bedeutet, sie können einen Pflegedienst beauftragen, die diese entlasten.

Dafür ist ein Betrag aus der Pflegeversicherung vorgesehen, die sogenannten Pflegesachleistungen.

Was ist eine Pflegesachleistung

Der ambulante Pflegedienst kommt zu den Pflegebedürftigen nach Hause und erbringt pflegerische Leistungen, die dann direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Je nach Höhe des Pflegegrades stehen dafür zwischen 125 € und 1995 € im Monat zur Verfügung.

Im Mai 2019 wurde eine Änderung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) durchgeführt und seitdem können auch Betreuungsdienste Leistungen erbringen, die ebenfalls als Pflegesachleistung gelten. Weiterlesen