Pflegesachleistung: Wenn pflegebedürftige Personen nicht mehr alleine von den Angehörigen gepflegt werden können, ist es möglich, Pflegesachleistungen zu verwenden. Das bedeutet, sie können einen Pflegedienst beauftragen, die diese entlasten.

Dafür ist ein Betrag aus der Pflegeversicherung vorgesehen, die sogenannten Pflegesachleistungen.

Was ist eine Pflegesachleistung

Der ambulante Pflegedienst kommt zu den Pflegebedürftigen nach Hause und erbringt pflegerische Leistungen, die dann direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Je nach Höhe des Pflegegrades stehen dafür zwischen 125 € und 1995 € im Monat zur Verfügung.

Im Mai 2019 wurde eine Änderung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) durchgeführt und seitdem können auch Betreuungsdienste Leistungen erbringen, die ebenfalls als Pflegesachleistung gelten.

Diese betreuen die pflegebedürftige Person ambulant, wie z. B. Spaziergänge tätigen, Gedächtnistraining oder einfach nur Gesellschaft leisten und Gespräche führen.

Wer bietet Pflegesachleistungen an

Die professionellen Pflegekräfte arbeiten für einen ambulanten Pflegedienst, der von der Pflegekasse zugelassen ist. Diese Dienste oder auch einzelne Pflegekräfte haben einen entsprechenden Vertrag mit der Pflegekasse.

Um einen geeigneten Dienst zu finden, erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse eine Liste aller ambulanten Dienste bzw. selbstständige Pflegekräfte, die diesen Vertrag geschlossen haben. Ebenso können Sie Auskunft darüber erhalten, wie hoch die einzelnen Leistungen berechnet werden.

Durch das TSVG zählen zudem seit Mai 2019 auch die Inanspruchnahme von ambulanten Betreuungsdiensten zu den Pflegesachleistungen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Pflegesachleistung

Um Pflegeleistungen aus der Pflegekasse zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Pflegebedürftige darf keine Krankenpflege erhalten, die zu Hause stattfindet und von der Krankenversicherung finanziert wird.
  • Die 24 Stunden Pflege zu Hause statt, nicht in einer stationären Einrichtung
  • Der Pflegebedürftige ist pflegeversichert und muss mindestens in den letzten 10 Jahren bevor ein Antrag gestellt wird, 24 Monate versichert gewesen sein.
  • Es muss eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden, sowie ein Antrag auf Pflegesachleistungen gestellt werden. (Pflegeantrag)

Wie wird der Antrag auf Pflegesachleistungen gestellt

Wenn Sie einen Pflegeantrag stellen, wird festgestellt, welche Leistungen Sie benötigen und wo diese durchgeführt werden sollen. (Zu Hause oder stationär).

Weiterhin ist es von Bedeutung, ob Sie zudem eine Kurzzeitpflege oder Tagespflege benötigen bzw. Pflegegeld erhalten.

Wird die Pflege nur von einem ambulanten Pflegedienst ausgeführt oder wird zusätzlich von einem Angehörigen gepflegt?

Im ersten Fall werden Pflegesachleistungen beantragt, wenn ein Angehöriger die Pflege mit übernimmt, ist es möglich, die sogenannte Kombinationsleistung zu beantragen. Das bedeutet, dass die Pflege teilweise von einem ambulanten Pflegedienst und von einem Angehörigen getätigt wird. Die Pflegeversicherung rechnet mit dem Pflegedienst die erbrachten Sachleistungen ab und bezahlt anteilig Pflegegeld.  Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft werden.

Zu den Pflegesachleistungen haben Sie zudem Anspruch auf den Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmitteln.

Der Antrag wird genauso wie bei dem Pflegegeld bei der Pflegekasse gestellt, der dann wiederum den medizinischen Dienst der Krankenkassen beauftragt, um eine Pflegebedürftigkeit festzustellen. Ein Gutachter wird von der Pflegekasse bestellt und kommt zu Ihnen nach Hause, der anhand von Modulen den Pflegegrad feststellt, der eine Voraussetzung für Pflegesachleistungen ist.

Was unterscheidet Pflegesachleistungen vom Pflegegeld

Im Gegensatz zu dem Pflegegeld, das ebenso eine Leistung der Pflegekasse ist, können Pflegesachleistungen nur für einen Pflegedienst verwendet werden und werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Das Pflegegeld wird ebenso wie die Pflegesachleistungen durch einen Antrag ausgezahlt, wenn ein Pflegegrad festgestellt wird, wird jedoch direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Dieser kann über den Betrag frei verfügen. In den meisten Fällen werden Angehörige, die den Pflegebedürftigen zu Hause pflegen, damit finanziell unterstützt.

Ist eine Kombination von Pflegesachleistungen mit einer teilstationären Pflege möglich

Durch eine Änderung des Gesetzes ist es möglich, dass Sachleistungen wie auch das Pflegegeld, ohne gekürzt zu werden, mit einer teilstationären Pflege wie Tages – oder Nachtpflege kombiniert werden können.

Es wird dabei durch die Pflegekasse die teilstationäre Pflege übernommen und Ihre Pflegesachleistungen oder auch das Pflegegeld werden dabei nicht gekürzt.

Pflegedienst

Überblick Pflegegeld und Pflegesachleistungen:

Pflegegeld und Pflegesachleistungen unterscheiden sich nicht nur in der Verwendung, sondern auch in der Höhe:

Pflegegrad                                          Pflegegeld €                                                     Pflegesachleistung €

1 0 0
2 316 689
3 545 1298
4 728 1612
5 901 1995

 

Bei einem Pflegegrad 0 haben Sie zwar keinen Anspruch auf Pflegegeld oder eine Pflegesachleistung, können jedoch den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich erhalten und dieser Betrag ist zweckgebunden.

Beachten Sie auch, dass bei Pflegegrad 2 – 5 keine körperbezogene Versorgung bezahlt werden darf, z. B. Hilfe beim Baden, da diese Versorgung durch die Sachleistungen abgedeckt werden muss. Wenn Sie jedoch den Pflegegrad 1 besitzen, können Sie den Entlastungsbetrag für einen ambulanten Pflegedienst verwenden.

In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden, also zum Beispiel für die Unterstützung beim morgendlichen Waschen. Hierfür stehen vielmehr die oben genannten Sachleistungen zur Verfügung. In Pflegegrad 1 hingegen darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden.

Wenn Sie Fragen zu Pflegesachleistungen oder zum Pflegegeld haben, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine Pflegeberatung bei der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen.

 

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