Landespflegegeld

In Deutschland gibt es ein sogenanntes Landespflegegeld. Dies soll eine Unterstützung für pflegebedürftige Menschen sei,. Sie können frei darüber verfügen und können mit dem Geld etwas für sich selbst tun oder Menschen, die sie in ihrem Alltag unterstützen eine Aufmerksamkeit zukommen lassen. Es ist an keinen Zweck gebunden und ist damit ein Betrag, der zur freien Verfügung steht. In Deutschland sind die Landespflegegelder jedoch in den einzelnen Bundesländern von unterschiedlicher Höhe und auch die Voraussetzungen unterscheiden sich.

Prinzipiell werden Personen unterstützt, die einen hohen Pflegebedarf oder eine erhebliche Behinderung haben, sowohl körperlich als auch geistig.

Voraussetzungen und Leistungen des Landespflegegeldes nach Bundesländern

Die Voraussetzungen für das Landespflegegeld sind unterschiedlich in den Bundesländern geregelt, sodass es keine einheitliche Regel dafür gibt.

Landespflegegeld beantragen

Ja nach Bundesland sind verschiedene Stellen dafür zuständig das Landespflegegeld zu beantragen, wie Landratsämter, Kreisverbände, Sozialämter etc.

Landespflegegeld Bremen

In Bremen ist das Landespflegegeld für hochrangig sehbehinderte oder Menschen mit schweren Behinderungen vorgesehen. Diese können unabhängig von ihrem Vermögen oder Einkommen, auf Antrag, Landespflegegeld erhalten.

Vorausetzung dafür ist, dass sich der Wohnsitz in Bremen befindet. Leistungen aus der Pflegeversicherung werden jedoch vollständig auf das Landespflegegeld angerechnet, was zu Folge haben kann, dass der Betrag sich verkleinert, bzw. ganz entfällt.

Die Höhe beträgt momentan 435,08 € monatlich.

Landespflegegeld Rheinlandpfalz

Voraussetzung das Landespflegegeld in Rheinland-Pfalz zu erhalten ist eine Schwerbehinderung haben und auf eine Unterstützung angewiesen sind. Es wird auf Antrag gewährt für Personen, die ihren Wohnsitz in Rheinland Pfalz haben.

Das Landespflegegeld beträgt 384 € im Monat

Landespflegegeld Berlin

Landespflegegeld erhalten Menschen im Bundesland Berlin, wenn Sie eine anerkannte Schwerbehinderung besitzen, wie eine starke Sehbehinderung oder Menschen, die gehörlos sind. Der Hauptwohnsitz muss sich im Bundesland Berlin befinden und kann auf Antrag gewährt werden.

Anträge für das Landespflegegeld müssen in Berlin beim Bezirksamt gestellt werden.

Er beträgt monatlich bis zu 545,36 €.

Landespflegegeld in Brandenburg

In Brandenburg haben pflegebedürftige Personen je nach Behinderungsgrad einen Anspruch auf ein Landespflegegeld. Weitere Voraussetzung dafür ist der ständige Wohnsitz in Brandenburg. Anträge dafür können beim Sozialamt bzw. bei der Stadtverwaltung gestellt werden.

Es gibt unterschiedliche Beträge, wie z. B.:

  • Ab 18 Jahren 192,40 € im Monat für schwerbehinderte Menschen
  • Über 18 Jahren 345,80 € im Monat für blinde Menschen, unter 18 Jahren – 172,90 €
  • Ab 18 Jahren – Gehörlose Menschen bis zu 106,60 €

Pflegedienst

Landespflegegeld in Hamburg

In Hamburg erhalten Menschen mit einer Erblindung eine Unterstützung, das beim Bezirksamt beantragt werden kann. Weitere Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Hamburg

Es können bis zu 519 € erhalten werden.

Landespflegegeld in Schleswig – Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es ein Landespflegegeld in Form von Landesblindengeld. Es wird bis zu einer Grenze von Eigenvermögen ausgezahlt. Wenn eine häusliche Pflege besteht, wird dies jedoch prozentual angerechnet.

Anträge werden beim Sozialamt gestellt.

Landespflegegeld in Bayern

Seit dem 01.09.2018 gibt es in Bayern ein sogenanntes Landespflegegeld. Dieser Betrag wird einmal jährlich ausgezahlt. Es stellt eine freiwillige Leistung dar, die von pflegebedürftigen Personen erhalten werden kann, um deren Leben zu bereichern, da der Großteil dieser Menschen finanziell oftmals nicht mehr in der Lage ist, sich selbst etwas zu leisten. Ein weiterer Aspekt ist, den Menschen, die dem Pflegebedürftigen Hilfe leisten, eine Anerkennung in finanzieller Form geben zu können.

Bayrisches Landespflegegeld – Voraussetzungen

  • Menschen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Bayern haben und dort im Einwohnermeldeamt auch gemeldet sind.
  • Eine weitere Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2, egal ob die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt/betreut wird oder in einer stationären Einrichtung.

Wie hoch ist das Landespflegegeld in Bayern

Das Landespflegegeld in Bayern beträgt 1000 Euro im Jahr und wird jährlich einmal ausgezahlt. Es wird unabhängig von jeglichem Einkommen ausgezahlt und wird nicht auf die Pflegeleistungen oder Sozialleistungen angerechnet. Auch hat es keine rechtlichen Auswirkungen auf die Steuern, da es steuerfrei zu werten ist.

Antrag auf Landespflegegeld in Bayern

Ein Antrag muss schriftlich erfolgen und vor dem Ende des Jahres. (3 Monate: Stichtag ist der 30. September) und bei der Landespflegestelle beantragt werden. Er muss nur einmalig gestellt werden und wird automatisch auf die Folgejahre, bei Bewilligung ausgezahlt.

Dem Antrag muss eine Kopie des Pflegegrades, eine Bescheinigung der Meldebehörde (Wohnort für das Landespflegegeld ist Voraussetzung für die Gewährung der Leistung) und eine Kopie des Personalausweises, zugefügt werden.

Falls der Pflegebedürftige einen Betreuer hat, muss dem Antrag dessen Ausweis beigefügt werden.

  • Sie können das Formular von Finanzämtern und Landratsämtern zu erhalten. Dieses Formular muss ausgefüllt werden und an folgende Adresse geschickt werden:

Landespflegegeldstelle

81050 München

Sie können auch die Servicestelle der Bayrischen Staatsregierung unter der Telefonnummer 089/1222213 Auskünfte über das bayrische Landespflegegeld erhalten.

(Wichtig: Ohne persönliche Unterschrift kann der Antrag nicht genehmigt werden!)

  • Der Antrag kann hier heruntergeladen und ausgedruckt werden:

https://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.pdf

  • Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen, dazu benötigen Sie den einen neuen Personalausweis mit einer ID. Hier finden Sie den Link dazu:

https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmgp/stmgp/Landespflegegeld_F5/index

Landespflegegeld  Bayern 2019

Wenn das Pflegegeldjahr abgelaufen ist, d. h., für das Pflegjahr 2019, ist die Antragsfrist bereits abgelaufen. Diese endete am 31.12.2019. Der Antrag konnte erstmals am 01.10.2018 gestellt werden und endet am 30.09.2019.

Landespflegegeld Bayern 2020

Das Pflegejahr 2020 beginnt am 01.10.2019 und endet am 30.09.2020. Falls eine pflegebedürftige Person in diesem Jahr pflegebedürftig ist oder geworden ist, mindestens einen Pflegegrad 2 und einen Wohnsitz in Bayern hat, dann kann er bis zum Ende des Pflegejahres (31.12.2020) einen Erstantrag stellen.

Landespflegegeld Bayern Auszahlung

Wenn Sie einmal einen Antrag auf Landespflegegeld gestellt haben und dieser bewilligt worden ist, brauchen Sie nicht jedes Jahr einen neuen Antrag stellen. Dies läuft automatisch weiter.

Die Auszahlung hängt davon ab, wann der Antrag gestellt wurde.

Beispiel:

Wenn Sie das erste Mal einen Antrag auf Landespflegegeld in Bayern im Juli 2019 gestellt haben, erhalten Sie das Landespflegegeld im darauffolgenden Jahr, im Juli 2020. Da der Antrag nur einmal gestellt werden muss, wird der nächste Auszahlungsbetrag im Juli 2021 sein.

Im Antrag müssen Sie ihre Kontonummer angeben. Auf dieses Konto wird das Landespflegegeld ausgezahlt.

Pflegedienst

Zusammenfassung

Das Landespflegegeld in Deutschland wird unterschiedlich bezeichnet, auch als Blindengeld oder Schwerbehindertengeld betitelt. Interessant ist vor allen Dingen das Landespflegegeld in Bayern, das erst seit dem 08. Mai 2018 beantragt werden konnte. Es ist unabhängig vom Einkommen der Pflegebedürftigen, steuerfrei und wird auch mit keiner anderen Leistung verrechnet, weder mit dem Pflegegeld, noch einer anderen Leistung, wie z. B. Harzt 4. Anträge für das Pflegejahr können von Personen, die ihren Wohnsitz in Bayern haben und mindestens einen Pflegegrad 2 besitzen, schriftlich oder online gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt auf das angegebene persönliche Konto und beträgt 1000 Euro im Jahr.

 

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