Wir stellen Ihrer Aufmerksamkeit einen Mustervertrag für häusliche Betreuung und Haushaltshilfe rund um die Uhr vor (weiß als 24 Stunden Pflege zu Hause). Siehe auch: 24 Stunden Pflege ohne Agentur

Bitte, berücksichtigen Sie, dass wir mit vielen Pflegedienstleistern arbeiten und jeder hat einen eigenen Vertrag.
Das konkrete Beispiel kommt aus einer polnischen Pflegefirma und bezieht sich auf polnische Pflegekräfte.
Wir haben auch andere Partnerfirmen aus Polen, deren Verträge für Plegekräfte aus Polen ein bisschen anders sind.
Die veröffentlichen wir zusätzlich
In weiteren Artikeln, werden wir Verträge von Pflegefirmen aus anderen Ländern veröffentlichen, die sich auf Pflegekräfte aus dieser Landern beziehen.

Auftragsvertrag über Pflegedienstleistungen und Hilfe im Haushalt

geschlossen am XXXXX zwischen der Firma (Pflegefirma) vertreten durch

XXXXXXX Geschäftsführer, im folgenden Agentur genannt und

Herrn / Frau  XXXXXX wohnhaft in: XXXXXXX u (Straße) XXXXXXXXXX Telefonnummer XXXXXXXX im folgenden Auftraggeber genannt.

§ 1. Bestimmungen

  1. Der vorliegende Vertrag tritt in Kraft am …………. , erlischt am …………. und bedarf keiner Kündigung.

Das Recht der beiden Parteien auf die vorzeitige Kündigung, darin Kündigung des Vertrags ohne Kündigungsfrist, bleibt unberührt.

  1. Beim Abschluss des vorliegenden Vertrags hat Herr / Frau XXXX  ( Betreuung GmbH ) vermittelt, weiter Vermittler genann
  2. Der Vermittler ist keine Partei dieses Vertrags, somit trägt er keine Verantwortung für die aus diesem Vertrag sich ergebenden Ansprüch
  3. Beim Abschluss des vorliegenden Vertrags haben sich die Parteien mit den Grundsätzen der Tätigkeiten des Vermittlers im Bereich der Tätigkeiten der Vermittlung vertraut gemach
  4. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden, schriftlich, zur Vermeidung der Nichtigkei Die Kündigung soll die angegebene im Pkt. 5 § 12 des vorliegenden Vertrags Adresse der Partei per Post oder per E-Mail, mit Hilfe derer der laufende Kontakt stattgefunden hat, geschickt werden.
  5. Die Kündigung des Vertrags ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus wichtigem Grund ist durch das Zivilgesetzbuch (§ 314 BGB Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund) geregelt; das bedeutet: im Falle des Todes eines Schutzbefohlenen während der Dauer des Vertrags oder im Falle des unvorhergesehenen, verlängerten Aufenthaltes eines Schutzbefohlenen im Krankenhaus während der Dauer des Vertrag In den oben genannten Fällen endet der Vertrag automatisch innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Tode oder mit Beginn des Aufenthaltes des Schutzbefohlenen im Krankenhaus.
  6. Im Fall der vorläufigen Abwesenheit des Schutzbefohlenen, in der Zeit, in der der Schutzbefohlene keiner Betreuung bedarf (Kur, vorläufiger Aufenthalt im Krankenhaus), ist der Auftraggeber verpflichtet eine Vereinbarung in der Schriftform zu formulieren und mit der Agentur eine vorläufige Einstellung des Vertrags bis zur Zeit, wenn der Auftraggeber die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Dienstleistungen wiederaufnehmen möchte, zu vereinbaren.
  7. Wird die Betreuungskraft durch die Agentur geschickte krank oder kann der Auftrag aus anderen Gründen, die in der Verantwortung des Betreuungkraft liegen nicht ausgeführt werden, verpflichtet sich die Agentur so schnell wie möglich einen ähnlich qualifizierten Betreuungskraft zu schicken, um die Kontinuität des Vertrags zu garantieren. In diesem Fall werden die Tage der Abwesenheit des Betreuungskraft nicht in die Rechnung angerechn
  8. Im Fall der Abweichung hinsichtlich der Erwartungen zwischen dem Auftraggeber, bz dem Schutzbefohlenen und dem Betreuungskraft, auf Antrag oder auf Wunsch des Auftraggebers, kann den Betreuungskraft so schnell wie möglich ein anderer, auch so qualifizierter Person vertreten.

§ 2. Gegenstand des Vertrags

  1. Gemäß den Vorschriften über die Dienstleistungsfreiheit verplichtet der Auftraggeber die Agentur zur Entsendung in den Haushalt

Von:

Frau / Herrn XXXXXX

Adresse XXXXXXXX

Telefon XXXXXXXX

weiter der Schutzbefohlene genannt,

einen oder mehrere Betreuungskraefte (eine Frau oder einen Mann), die sich in einem festgelegten Rhythmus wechseln, für den Zeitraum der Dauer des vorliegenden Vertrags zur Betreuung und Hilfe im Haushalt.

  1. Die Betreuungskraft erbringt zeitlich überwiegend Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung und Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten sowie die soziale Betreuung Darüber hinaus erbringt die Betreuungskraft in zeitlich geringem Umfang auch Leistungen in der Grundpflege im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 des deutschen SGB XI (wie z. B. Waschen, Zahnpflege, mundgerechtes Zubereiten oder die Aufnahme von Nahrung, An- und Auskleiden). Der genaue Umfang der einzelnen Leistungen sind in der Anlage Nr. 1 zu diesem Vertrag enthalten.

Pflegedienst

§ 3. Vorschriften über die vorläufige Entsendung

  1. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften, die sich aus dem Artikel 14 Nr. 1a EW Nr 1408/71, 15 BGBI. I 2004 Nr. 62 i § 15 BeschVO ergeben, ist nur die Agentur als gesetzlicher Auftraggeber, der den Betreuungskraft schickt, ist die Befehle zu erteilen.
  2. Der Auftraggeber kann den Betreuungskraft nur für die im Anftrageformular bestimmten Tätigkeiten, die die Anlage Nr. 1 zu dem vorliegenden Vertrag bilden und nur am bestimmten in 2 des vorliegenden Vertrags Auftragsort engagieren. Die Betreuungskraft unterliegt während der Zeit der Entsendung weiterhin dem polnischen Recht. Darüber hinaus beschränkt sich die Betreuungskraft nur auf das Ausfüllen des vorliegenden Vertrags.
  3. Die Agentur zahlt dem Betreuungskraft eine Vergütung für die ausgeübte Arbeit nach der Abführung von allen verlangten Sozial- und Steuernabgaben au
  4. Die Agentur bestätigt dem Betreuungskraft die rechtskräftige Entsendung, indem sie eine Bestätigung der Ausstellung vom Formular A1 (Arbeitsgenehmigung im Ausland) vorlieg
  5. Die Betreuungskraft nimmt zur Kenntnis, dass man auf die Beglaubigung des Formulars A1 warten mu Die Erwartungszeit ist das ein Zeitraum, den die polnischen Beamte brauchen, um die vorliegende Bescheinigung auszustellen. Die Agentur erklärt gleichzeitig, gleich nach dem Erhalt des entsprechenden Dokumentes dem Betreuungskraft einzureichen.
  6. Unsere Agentur hat auch eine Mőglichkeit die Pflägekräfte in Deutschland zu versichern- Sozialversicherungen wie Rente und Krankenversicherung kőnnen von uns in Deutschland bezahlt werden. Bei so einer Beschäftigungsform ist Formular A1 nicht erforderli

§ 4. Vergütung und Reisenkostenerstattung

  1. Die Parteien legen eine monatliche / tägliche Vergütung in Höhe von XXXX EUR für einen Monat

/ einen Tag fest. Gleichzeitig legen die Parteien einen doppelten Tagessatz für die folgenden Feiertage: den 25. und 26. Dezember, den 1. Januar, Ostersonntag und Ostermontag fest.

  1. Die Vergütung über die im P 1 § 4 die Rede ist, wird innerhalb von 10 Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung zahlbar. Dabei nehmen die Parteien an, dass die Rechnung innerhalb der ersten drei Arbeitstagen des folgenden Monats nach dem Monat der Ausführung von Dienstleistungen ausgestellt wird.
  2. 3. Der Rechnungsbetrag wird zahlbar per Überweisung vom Konto des Auftraggebers auf das unten angegebene Bankkonto der Agentur:

ING BANK

Rekeningnummer/IBAN: XXX XXXXX XXXXXXX XXXXXX SWIFT (BIC) Code: XXXXXXXXXX

IBAN: XXXX XXXX XXXX XXXX XXXX XXXX XXXX

  1. Hält der Auftraggeber den Termin der Zahlung nicht ein, darin auch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung von der Agentur, ist die Agentur zur Kündigung eines Vertrags ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und zur Zurücknahme des Betreuungskrafts ohne die Notwendigkeit die Vertetung festzusetzen und zum Tragen der Haftung berechtig
  2. Die Parteien legen fest, ändern sich während der Dauer des Vertrags die Anforderungen oder der

Aufgabenbereich, insbesondere im Bereich der im Anfrageformular angegebenen Informationen, indem der Arbeitsumfang und Arbeitsaufwand steigert, ist die Agentur berechtigt, eine höhere Vergütung vom Auftraggeber anzufordern.

  1. Die Reisenkosten der von der Agentur entsendeten Batreuungskraft trägt der Auftraggeber. Die oben erwähnten Reisekosten betragen max bis 170 EUR (die Reise hin- und zurück) und werden dem von der Agentur entsendeten Betreuungskraft persönlich durch den Auftraggeber bar erstat Die Kostenerstattung erfolgt jedes Mal innerhalb von 3 Tagen nach dem Eintreffen (bis 85 EUR) und 3 Tage vor der Abreise ( bis 85 EUR).

§ 5. Unterkunft, Verpflegung und Freizeit, Zugang zu den Dienstleistungen.

  1. Der Auftraggeber hat Pflicht, die richtige Unterkunft dem von der Agentur entsendeten Betreuungskraft im Auftragsort zu garantieren. Die Parteien legen fest, dass man unter die richtige Unterkunft ein völlig eingerichtetes Zimmer, das dem Betreuungskraft die Intimität und Zugang zur Küche, zum Badezimmer und zur Toilette garantiert, versteh
  2. Der Auftraggeber garantiert dem Betreuungskraft die Verpflegung, die mindestens aus drei Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen, Abendbrot besteh Gleichzeitig legen die Parteien fest, dass eine dieser Mahlzeiten warm sein sollte. Im Rahmen der Möglichkeit wird der Auftraggeber die Wünsche des Betreuungskrafts hinsichtlich des Essens berücksichtigen.
  3. Die Parteien legen fest, dass die Unterkunft und die Verpflegung des Betreuungskraft kostenfrei sind. Die Kosten dafür deckt der Auftraggebbe
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Betreuungskraft ununterbrochene taegliche Freizeit zu gewaehrleisten, die weder mit den in den Arbeitszeiten noch mit der Bereitschaftszeiten im Zusammenhang steh
  5. Die Arbeitszeit der Betreuungskraft bei der Ausfuehrung der im 2 Pkt. 2 beschriebenen Taetigkeiten, die i.d.R. Max. 8 Stunden taeglich und bis 40 Stunden woechendlich zzgl. Rufbereitschaft betraegt.
  1. Die Parteien legen fest, dass der Auftraggeber dem Betreuungskraft die Internetzugang zur Verfügung stell
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich auf eigene Kosten, den durch die Agentur entsendeten Betreuungskraft von der Bushaltestelle oder vom Bahnhof, eventuell vom Flughafen am Tag seiner Ankunft abzuholen oder so eine Abholung zu organisieren.
  3. Der Auftraggeber garantiert dem Betreuungskraft einen unbeschränkten Zugang zu den Dienstleistungen, um richtig die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags durchzuführen. Gleichzeitig belehrt die Agentur den Betreuungskraft, dass die Schlüssel oder Informationen über die Sicherungssysteme an Dritten nicht weitergegeben werden dürfen, falls der Auftraggeber anders bestimm

§ 6. Haftung

  1. Für die Einführung und Beachtung aller Rechtsbedingungen, die mit den grenzüberschreitenden Dienstleistungen verbunden sind, ist nur die Agentur verantwortlich. Für die Missachtung und Verletzung der oben erwähnten Vorschriften haftet die Agentur.
  2. Für die Schaden, für die die Agentur nicht verantwortlich ist, haftet die Agentur nich In anderen

Fällen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Haftung.

  1. Der Auftraggeber wird gebeten, alle wertvolle Sachen oder Schmuck aus dem Haushalt des Schutzbefohlenen wegzuräumen, sonst wird der Auftraggeber für eventuelle Verluste haften (Diese Eintragung sichert die Betreuungskraefte auf der Dienstreise vor Verdacht über kleine Diebstähle B. durch die Schutzbefohlenen mit Demenz oder andere Gedächtnisstörungen ).
  2. Im Falle der Krankheit oder dringender Abwesenheit von Betreuungskraft haftet die Agentur für die Vertretungskosten nur in der Situation, wenn der realistischer Termin festgesetzt wurde, um eine Vertretung oder einen Austausch zu organisieren und die Agentur diesen Termin nicht eingehaltet ha In dieser Situation soll man die Entfernung und aktuelle Situation der Führungskräfte der Agentur berücksichtigen. Die Agentur verpflichtet sich trotzdem eine Vertretung oder einen Austausch des Betreuungskraft in möglichst kurzer Zeit zu organisieren.

Pflegedienst

§ 7. Konkurrenzklausel

  1. Dem Kunden, bz dem Schutzbefohlenen verbietet man, die mit der Agentur zusammenarbeitende Betreuungskraft während der Dauer des Vertrags und 24 Monate nach der Beendigung des Vertrags zu beschäftigen, abzuwerben und mit ihnen irgendwelche Verträge abzuschließen. Im Falle einer Verletzung dieser Bestimmung muss die Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 3000 EUR für jeden Betreuungskraft zahlen.
  2. Im Falle der Verletzung der Konkurrenzklausel verpflichten sich die Parteien unverzüglich der anderer Partei alle Dokumente zur Verfügung zu stellen, um schnell wie möglich Verdacht auszuschalten.

§ 8. Datenschutz und Konkurrenzverbot

  1. Die Parteien verpflichten sich alle vertraulichen Informationen, die während der Dauer des Vertrags, ihnen erteilt wurden, geheim zu halten und zum Schutz der gesammelten, empfangenen und gesendeten Dokumente einander vor Dritten und Unberechtigten zu schützen.
  2. Die Übertragung von irgendwelchen Informationen an  die Dritten  kann  nur stattfinden, um angemessen die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags auszuführen und vertrauliche Informationen von den Rechtsbehörden zu bekommen.
  3. Unter vertrauliche Informationen versteht man technische Daten, personenbezogene Daten, Verwaltungs-, Handel- und Finanzdaten in den Besitz die Parteien sind, im Zusammenhang mit der Durchführung der in diesem Vertrag vorgesehenen Aufgaben, unabhängig davon, wie man diese Informationen bekommt, insbesondere alle Informationen über die Preise, Vergütungen, Spanne und personenbezogene Daten.
  1. Die Agentur  ist  berechtigt,  die  ihr  anvertrauten  personenbezogenen  Daten  im  Rahmen  der ausgeübten Tätigkeit zu verarbeiten.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle ihm durch die Agentur vertraulichen Informationen, die mit dem Auswahlprozess der potentiellen Profillen die Betreuungskraft und der Informationen über die beschäftigten Betreuungskraft verbunden sind, geheim zu halten.

§ 9. Salvatorische Klausel

  1. Sollten die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags nichtig oder unwirksam sein oder sollte sich in dem Vertrag eine  Lücke  herausstellen, so  soll hierdurch die  Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werben. Anstelle der nichtigen und unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausführung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit nur rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt haben werden.

§ 10. Klausel betr. höhere Gewalt

  1. Die Parteien tragen keine Verantwortung falls sie ihre Pflichten nicht erfüllt haben oder sie haben sie nicht gut infolge der von ihnen unabhängigen Umständen erfüllt d.h. von dem Umständen, über die Parteien nicht gewußt haben und nicht voraussehen oder ihnen verhindern konnten, obwohl sie sich viel Mühe gegeben haben, insbesondere hinsichtlich der Änderung der Landes- und Auslandsvorschriften, hinsichtlich der Erteilung oder Nichterteilung durch die Behörden der öffentlichen Verwaltung eines Bescheides im Inn- oder Ausland, hinsichtlich der Naturkatastrophen, Kriese, Unruhe, Straßensperrung, Streiks.

§ 11. Schlussbestimmungen

  1. Alle Änderungen im Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform h. bedürfen einer Anlage zum Vertrag unter Einhaltung der einheitlichen Nummerierung.
  2. Jegliche Streitigkeiten werden durch die Parteien in Form von Verhandlungen oder Vermittlungen entschieden, um partnerschaftliche Zusammenarbeit zu bewahren. Ist der Streit in der oben erwähnten Form nicht möglich auszulösen, entscheidet über ihn das für den Kläger zuständige Gerich
  3. Der Vertrag wurde in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt, je eins für jede Partei in zweisprachiger Version auf Deutsch und auf Polnisch.
  4. Der Vertrag unterliegt polnischem Rech
  5. Die Parteien legen die folgende Korrespondenzadresse fest:

……………………………………………………………………………………………… und

xxxxxxxx xxxxxx xxxxxxx., xxx. xxxxxxx x, xxxxxxxxxxxx

Mit dem oben erwähnten Bestimmungen und Bedingungen haben sich vertraut gemacht und sie übereinstimmend akzeptiert:

Auftraggeber                                                                                                                       Agentur

.........................                                                                                                   ……………………..

Anlage nr 1 zum Auftragsvertrag über Pflegedienstleistungen und Hilfe im Haushalt

Das Leistungsspektrum der Betreuungskraft gegenüber der Pflegeperson beschränkt sich einzig und allein auf die Aktivitäten, die in diesem Anhang verfasst wurden. Der Leistungsort ist   lediglich der Wohnsitz der Pflegeperson (siehe  § 2 Pkt. 1 des Dienstleistungsvertrages).

Das Leistungsspektrum der Betreuungskraft beinhaltet insbesondere folgende Leistungen

  • Hilfe bei der Ausübung der alltäglichen Aktivitäten im Haushalt: kochen, Wäschewaschen, bügeln, sauber halten der häufig genutzten Räume;
  • Hilfestellung bei Organisation von Treffen mit Freunden und Familie und Begleitung zu solchen Ereignissen;
  • Soziale Aufgaben (Gesellschaft leisten, Unterhaltungen, gemeinsame Umsetzung der Interessen der Pflegeperson, et);
  • Unterstützung der Kunden bei Erkrankungen in Anfangsstadium bei Krankheiten wie: Demenz, Alzheimer, Parkinson, rheumatoide Arthritis, Inkontinenz, Krebserkrankungen, Unterstützung nach dem Schlaganfall, bei Seh- und Hörbehinderung und/oder kleinen Problemen mit der Mobilität.
  • Terminvereinbarung mit Ärzten und Begleitung zu den Arztterminen (falls die Sprachkenntnisse hierfür ausreichend sind);
  • Grundversorgung (Hilfe bei der grundlegenden Betreuung und Hygiene, dem Ankleiden, Toilettengängen, Blasenentleerung, zu Bett gehen etc. Solange es sich hierbei nicht um den überwiegenden Teil der Leistungserbringung handelt);
  • Begleitung bei Freizeitaktivitäten, gesellschaftlichen Ereignissen und anderen Terminen (Hilfe bei der Mobilität);

−    Mit der Betreuung und der Ernährung der Pflegeperson verbundene Einkäufe;

Auftraggeber                                                                                                                     Agentur

 

Unterschrift                                                                                                                      Unterschrift

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert