Was ist A1 Bescheinigung
Was ist A1 Bescheinigung

Was ist eine A1- Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung ist ein öffentliches (offizielles) Dokument, ausgestellt von den zuständigen Institutionen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Bescheinigung wird an Privatpersonen, Angestellte oder Selbständige, ausgestellt, die in ein anderes Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft entsandt worden sind. Der A1-Schein kann nicht von privatrechtlichen Subjekten ausgestellt werden. 

Der A1-Schein ist eine “Bescheinigung über das anwendbare Recht”, in Bezug auf die Entsendung von Arbeitnehmern. A1 wird von der Einrichtung des Entsendestaats ausgestellt und weist darauf hin, dass die Person, für die der Schein ausgestellt worden ist, unter der Steuerhoheit des Entsendestaates verbleibt (und nicht des Aufnahmestaates, wie nach dem Grundprinzip. Die A1-Entsendung bildet eine Ausnahme vom Grundprinzip, das besagt, dass die Personen der Gesetzgebung des Landes, in dem sie arbeiten, unterliegen).

Der praktische Effekt des A1-Scheins ist, dass bei Vorlegen des A1-Scheins die Einrichtungen des Aufnahmestaates (z.B. der Zoll in Deutschland) sich mit der Person, für die A1 vorgelegt wurde, nicht auseinander setzen müssen. Der Aufnahmestaat – beispielsweise Deutschland – kann keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern von der Person oder von ihrem Arbeitgeber verlangen. Obwohl in Deutschland gearbeitet wird, gilt für die entsandte Person nur ein Steuerversicherungsgesetz – jenes des Staates, der die A1-Bescheinigung ausgestellt hat.

Bei vielen Dienstleistungsnutzern in Deutschland existiert ein völlig falscher Glauben, dass die A1-Bescheinigung eine Art von Arbeitserlaubnis ist und das Fehlen einer solchen eine illegale Beschäftigung ist.

Zusammengefasst: die A1-Bescheinigung ist KEINE Arbeitserlaubnis. Sie dient nur dazu, die Anwendung von mehr als einem Steuerversicherungsrecht auf den entsandten Arbeitnehmer zu vermeiden. Praktisch wird bei Fehlen einer A1-Bescheinigung eine Möglichkeit für die Steuerbehörden von mehr als einem EU-Mitgliedstaat geschaffen, Steuern und Versicherungen von der selbständigen Person oder seiner Arbeitgeber, falls sie mit einem Arbeitsvertrag angestellt ist, zu verlangen. In einer solchen Situation würde es zu einer Doppelbesteuerung kommen, aber es kann von keiner illegalen Beschäftigung gesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates ist. Außerdem betrifft die Besteuerung und die soziale Absicherung nicht die Kunden, sondern die Pflegekräfte selbst, falls sie Selbstständige sind oder ihre osteuropäischen Arbeitgeber, wenn sie mit einem Arbeitsvertrag angestellt worden sind.

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Grundsätzlich ist der A1-Schein verbindlich für die Einrichtungen des Aufnahmestaates – sie müssen ihre Wirkung unbedingt anerkennen, wobei sie die für das Entsendestaat zuständige Behörde nur nach seiner Gültigkeit fragen und prüfen können, ob dieser in dem Fall nicht zurückgezogen worden ist. Die verbindliche Wirkung der A1-Scheine wurde jedoch durch ein kürzlich ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs C-359/16 kompromittiert, womit wir uns in diesem Artikel beschäftigen.

Ein weiteres Missverständnis besteht darin, dass die entsandten Personen ohne eine A1-Bescheinigung keine Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen können. Dies ist nicht der Fall. Selbst, wenn sie keine A1-Bescheinigung besitzen, können die Pflegekräfte eine europäische Krankenversicherungskarte erhalten, wenn sie in ihrem Heimatland eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Mit dieser Karte können sie die Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen EU-Land nutzen. Selbst, wenn sie keine europäische Krankenversicherungskarte haben, können die entsandten Betreuungskräfte bei dem zuständigen Träger des Landes, in dem sie ihre Krankenversicherung bezahlen, beantragen, dass der eine Bescheinigung an das Krankenhaus schickt, in welchem sie Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch genommen haben. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die Person krankenversichert ist und das Krankenhaus in Deutschland kann ein Formular E 107 ausfüllen und einen Kostenausgleich von der Krankenkasse des Entsendestaates bekommen. Dieses ganze Verfahren hat nichts mit dem A1-Schein zu tun. Für einige Krankenhausverwaltungen ist dies jedoch manchmal schwierig zu verstehen. Mit A1 kann die Person die Ausstellung einer S1-Bescheinigung beantragen, mit der sie direkt zu einer deutschen Krankenkasse wechseln kann und das ist ein viel einfacher zu verstehendes Verfahren, weswegen sich in der Öffentlichkeit die falsche Vorstellung festgesetzt hat, dass das Fehlen eines A1-Scheins die Nutzung von Gesundheitsdienstleistungen durch polnische Pflegekräfte unmöglich macht. Es sollte jedoch vermerkt werden, dass um S1 zu bekommen, die Person eine A1-Bescheinigung mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens einem Jahr haben muss. Wenn zum Beispiel A1 mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monate vorliegt, sollte es überhaupt nicht möglich sein, eine S1 ausgestellt zu bekommen.

Ein weiterer interessanter Aspekt in Bezug auf die A1-Scheine ist, dass sie rückwirkend ausgestellt werden können. Die EU-Vorschriften sehen dafür keine Fristen vor – z.B. wenn Ihre Betreuungskraft ein Jahr ohne A1 in Ihrem Haushalt gearbeitet hat und in ihr Heimatland zurückkehrt, kann sie die Ausstellung eines A1-Scheins für den Zeitraum, in dem sie bei Ihnen gearbeitet hat, beantragen.

Beachten Sie, dass für die Ausstellung einer A1-Bescheinigung durch den Entsendestaat die Anforderungen für die entsandten Pflegekräfte gelten. Diese Anforderungen wurden im vorherigen Artikel angesprochen.

Unsere Empfehlung: Wir denken, dass die beste Lösung darin besteht, dass Ihre Betreuungskraft direkt der deutschen Steuerhoheit unterliegt. In diesem Artikel haben wir die verschiedenen rechtmäßigen Optionen für das Arbeiten aufgelistet. Im Fall des Vorliegens eines Gewerbes sind die Preise sogar niedriger als bei einem Arbeitsvertrag. In Bezug auf die Betreuungskosten können Sie unseren Betreuungsgeld-Kalkulator nutzen.

Seniorenresidenz und Seniorenbetreuung

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