Kurzzeitpflege im Notfall

Angehörige, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen, können in die Lage kommen, dass Sie zeitlich nicht für die Pflege zur Verfügung stehen. Dann können Sie ihre Liebsten in die sogenannte Kurzzeitpflege geben, die zeitlich begrenzt in einer Pflegeeinrichtung stattfinden kann. Gründe dafür sind meist die Krankheit eines Angehörigen.

Die Pflege zu Hause ist oftmals sehr anstrengend und die Angehörigen benötigen einfach einmal eine Auszeit oder eine Pause, auch dann können sie die Kurzzeitpflege für Ihre Liebsten nutzen.

Weitere Gründe

  • Krankheit, Urlaub oder andere Verhinderungen einer pflegenden Person
  • Auch wenn die Pflegebedürftigkeit sich maßgeblich erhöht, kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, wenn die pflegende Person, der Pflege nicht mehr gewachsen ist
  • Direkt nach einem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder nach einer Rehabilitation, auch wenn z. B. eine Pflegeperson erst einmal gefunden werden kann.

TIPP: Wenn eine Kurzzeitpflege unmittelbar nach einem Aufenthalt im Krankenhaus notwendig ist, erkundigen Sie sich nach einem Sozialdienst, der normalerweise in jedem Krankenhaus ansässig ist. Durch die geschulten Mitarbeiter können Sie Unterstützung dabei bekommen, die Anträge richtig auszufüllen und welche Pflegekasse oder Krankenkasse zuständig ist.

Kurzzeitpflege Kosten

Um die Kosten von der Pflegekasse zu erhalten, muss die Einrichtung in der die Kurzzeitpflege übernommen wird, zugelassen sein. Erkundigen Sie sich bei der Pflege- oder Krankenkasse, welche dafür in Frage kommen. Sie können für 8 Wochen im Jahr 1612 für die Kurzzeitpflege erhalten. Die Kosten variieren je nach Schweregrad der Pflegestufe. Doch auch die Tagessätze unterscheiden sich im ganzen Land und liegen bei ca. 63 Euro (Pflegegrad 2) und 92 €uro (Pflegegrad 5). Manch Einrichtungen verlangen deutlich mehr. Hinzu kommen die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, die der Betroffene selbst bezahlen muss.

Dauer einer Kurzzeitpflege

Die Pflegekasse übernimmt für 8 Wochen die Kosten einer vollstationären Kurzzeitpflege. Es ist auch eine Kombination von der sogenannten Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege möglich. Der Unterschied zur Verhinderungspflege besteht darin, dass diese auch zu Hause möglich sein kann, wohingegen die Kurzzeitpflege nur in einem Pflegeheim, bzw. einer geeigneten Pflegeeinrichtung stattfinden.

Wie kann ich die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege kombinieren

Da die Verhinderungspflege für 6 Wochen gewährt werden kann, gibt es die Möglichkeit diese Leistungen auf die Kurzzeitpflege zu übertragen. Das heißt, sie können angerechnet werden und auch umkehrt, ist dies möglich.

Für die Verhinderungspflege stehen Ihnen für 6 Wochen 1.612 Euro zu. Wenn Sie die dies mit der Kurzzeitpflege kombinieren, erhöht sich der Betrag auf 2.418 Euro.

Übersicht Leistungen zur Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Leistung bei Pflegegrad 2-5:

  • Wenn Sie den Anspruch auf das Geld der Behinderungspflege im Jahr von 1612 Euro nicht nutzen, können Sie diesen für die Kurzzeitpflege aufbrauchen, d. h. insgesamt stehen Ihnen 3.224 Euro pro Jahr zur Verfügung
  • Zu dem Betrag der Verhinderungspflege von 1.612 Euro können sie die Hälfte des nicht genutzten Betrags der Kurzzeitpflege nutzen. Das ergibt eine Gesamtsumme von 2.418 Euro im Jahr.

Wichtig: Änderung wegen SARS-Cov-2

Da es wegen der Quarantäne zu Engpassen in der Versorgung der Pflege kam, können als Überbrückung auch Rehabilitations- oder Versorgungseinrichtungen als stationäre Pflegeanlaufstelle gelten. Dies ist bis zum 30.09.2020 begrenzt und wird um 806 Euro für die Kurzzeitpflege erhöht. Das heißt, dass anstatt 1.612 € nun bis zum genannten Datum 2.418 € zur Verfügung stehen. Falls das Verhinderungspflegegeld nicht genutzt wurde, erhöht sich der Betrag nun auf 4.030 €.

Da es aber immer wieder zu Verwirrungen bezüglich dieser Erhöhung kommt, sollten Sie dies, falls Sie Kurzzeitgeld in diesem Zeitraum in Anspruch nehmen oder genommen haben, mit Ihrer Pflegekasse klären.

Wer hat Anspruch auf eine Kurzzeitpflege

Wenn ein Pflegegrad zwischen und 2 und 5 festgestellt worden ist, besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege.

Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad

Wenn Sie nur einen Pflegegrad 1 besitzen oder gar keinen, aber einen Unfall oder eine schwere Krankheit bekommen, dann haben Sie die Möglichkeit ebenso Kurzzeitpflege zu erhalten. Wenn der Zustand sich dann nicht verbessert, gibt es die Möglichkeit, einen Pflegegrad zu beantragen.

Es unterscheidet sich jedoch auch dadurch, dass die Kosten für die Pflege nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenkasse übernommen werden und auch nur die Pflegeleistung übernommen wird. Unterkunft oder andere Investitionen müssen von dem Pflegebedürftigen aufgebracht werden.

Pflegedienst

Das Pflegegeld ist unabhängig vom Regelbetrag der Kurzzeitpflege

Es gilt ein Regelbetrag von 1612 Euro im Jahr. Pflegeheime oder andere stationäre Einrichtungen berechnen unterschiedliche Beträge je nach Pflegegrad. So ist es sehr wahrscheinlich, dass eine pflegebedürftige Person mit einem hohen Pflegegrad den maximalen Betrag auch schneller aufbraucht.

Eigenanteil Kurzzeitpflege

Die Antwort lautet Ja!

Die Kosten, die für Unterkunft und Verpflegung anfallen, sind von dem Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Jedoch können diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse auf Antrag zum Teil erstattet werden. Durch eine Entscheidung der Bundesregierung bekommt jeder Pflegebedürftige einen „Entlastungsbetrag“ von 125 Euro pro Monat. Dieser muss nicht jedes Monat verbraucht werden, sondern kann auch angesammelt werden und später benutzt werden und davon können Kosten für den Eigenanteil durch die Pflegkasse übernommen werden.

Falls es die finanzielle Lage nicht zulässt, den Eigenanteil zu übernehmen, hat die Möglichkeit beim Sozialamt einen Antrag zu stellen, der die Kosten dafür übernimmt.

Tipp zu den Tagessätzen der Kurzzeitpflege

Lassen Sie sich die Pflegesätze von verschiedenen Einrichtungen zusenden, damit sie sich einen Überblick über die Kosten machen können. Sie können sich auch bei der Pflegekasse erkundigen, ob diese über einen Übersichtsplan der Kosten der verschiedenen Einrichtungen verfügen.

Kurzzeitpflege Einrichtungen

Meist bieten stationäre Einrichtungen leer stehende Betten zur Kurzzeitpflege an. Eine Betreuung und Versorgung für Pflegebedürftige muss dort 24 Stunden zur Verfügung stehen. Die Einrichtung muss von der Pflege- oder Krankenkasse zugelassen sein. Auskünfte dazu erteilt Ihnen die Pflegeberatung, die auch unterstützend bei der Antragstellung hilft.

Kurzzeitpflege beantragen

Wenn der Pflegebedürftige in der Lage ist, kann er den Antrag selbst bei der Pflegekasse einreichen. Die Antragsformulare bekommen Sie von Ihrer Pflege – oder Krankenkasse. Falls es nicht mehr möglich und ein gesetzlicher Vertreter bestimmt worden ist, übernimmt dieser im Auftrag des Pflegebedürftigen die Antragsstellung.

Wenn Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Antrags haben, dann können Sie sich an die Pflegekasse, den Sozialdienst eines Pflegeheims oder eines Krankenhauses Hilfe bekommen.

Den Antrag bekommen Sie von Ihrer Pflegekasse. Sie können auch bei den meisten Krankenkassen online Anträge zum Downloaden finden.

Pflegedienst

Antrag auf Kurzzeitpflege TKK

https://www.tk.de/resource/blob/2011846/009e6782bffd2e8bb4ffc0ed9ed885ee/antrag-kurzzeitpflege-data.pdf

Antrag auf Kurzzeitpflege AOK

https://www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-Bayern/05-Content-PDF/antrag_leistungen_kurzzeitpflege_101kb.pdf

Antrag auf Kurzzeitpflege Barmer

https://www.barmer.de/blob/11768/dfa1907c3bd053555c19229597f2068f/data/antrag-auf-kurzzeitpflege-44130.pdf

Antrag auf Kurzzeitpflege IKK

https://www.ikk-classic.de/assets/3835_ikkc_web_pdf.pdf

Antrag auf Kurzzeitpflege BKK

https://www.meine-pflegekasse.de/fileadmin/docs/Pflegeportal/Antraege/antrag-pflege-kurzzeitpflege-bkk-vbu-02-2019.pdf

Antrag auf Kurzzeitpflege SBK

https://www.sbk.org/fileadmin/user_upload/11_Dokumente/Pflege/SBK_Pflege_Antrag_Kurzzeitpflege.pdf

Zusammenfassung

Es kann immer wieder passieren, dass durch eine unerwartete Situation eine pflegebedürftige Person nicht mehr in Ihrem Umfeld betreut und gepflegt werden kann. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z. B. Krankheit der Person, die die pflegebedürftige Person betreut.

Aber auch durch einen unverhofften Krankenhausaufenthalt kann es sich ergeben, dass jemand eine Kurzzeitpflege benötigt wird, sollte immer ein Antrag bei der Pflege- oder Krankenkasse gestellt werden, um die bestmögliche Pflege unter diesen Umständen zu erhalten.

Sie können sich, falls dieser Zustand eintreffen sollte, bei Ihrer Pflege- oder Krankenkasse erkundigen oder auch einen Sozialdienst zurate ziehen, diese sind bei der Antragsstellung und anderen Fragen behilflich.

 

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