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Absicherung durch die Pflegekasse

Um in Deutschland finanziell bei einem Pflegefall abgesichert zu sein, gibt es die Pflegeversicherung, die in der Sozialversicherung enthalten ist. Sie ist ein Teil der Krankenversicherung und des Sozialsystems. Im Januar 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgeändert, die je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen auf Antrag festgestellt werden. Um Leistungen aus der Pflegekasse und den damit verbundenen Pflegestufen zu erhalten, ist die Grundvoraussetzung, ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. 

Leistungen aus der Pflegekasse – wer hat Anspruch?

Um von der Pflegekasse finanzielle Leistungen zu erhalten, muss das Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung einen Pflegegrad erhalten. Das Pflegegeld richtet sich nach der Höhe des Pflegegrades.

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