Umsatzsteuer

Umsatzsteuer

Die Bundesrepublik Deutschland hat seit dem Jahre 1968 die sogenannte Umsatzsteuer eingeführt. Sie beträgt 19 % und ist für alle Bundesländer gleich.

Die wichtigsten Regeln werden im Umsatzsteuergesetz beschreiben.

Sie fällt auf alle Güter an, die konsumiert und verkauft werden (Verkehrssteuer oder Endverbrauchersteuer). Wenn ein Unternehmen die Umsatzsteuer verlangt, erhalten diese sie nicht. Sie müssen an das Finanzamt abgeführt werden. So zahlt der Konsument diese Steuer. 

Sie stellt eine der wichtigsten Steuereinnahmen des Staates dar.

In der sogenannten Mehrwertsteuer sind die Vorsteuer und die Umsatzsteuer zusammengefasst. Allgemein wird jedoch über Umsatzsteuer gesprochen. Im steuerlichen Recht wird der Begriff Mehrwertsteuer nicht mehr angewandt, ist jedoch auf Rechnungen ausgewiesen.

Wer muss Umsatzsteuer zahlen

Jedes Unternehmen, das in Deutschland etwas verkauft oder eine Dienstleistung anbietet, ist dazu verpflichtet, Umsatzsteuer zu bezahlen. Wenn ein Selbstständiger eine Leistung oder Produkt anbietet, wird die Umsatzsteuer dazugerechnet.

Doch nicht derjenige, der sie in Rechnung stellt, erhält diese Steuer, sondern das Finanzamt. Es gibt dabei zwei Modelle, bei einem werden 7 % berechnet, bei dem anderen 19 %. Sie ist vom Verbraucher zu bezahlen.

Die Unternehmen berechnen diese auf Ihre Produkte, Verbraucher bezahlen sie und letztendlich werden Sie wieder abgegeben. Sie sind jedoch auch verpflichtet, die sogenannte Vorsteuer zu bezahlen und wird bei der Steuererklärung mit der eingenommenen Umsatzsteuer wieder verrechnet.

Beispiel Berechnung der Umsatzsteuer mit Einberechnung der Vorsteuer:

Wenn jemand eine Dienstleistung verkauft und dafür 1000 Euro bekommt, wird die Umsatzsteuer dazu gerechnet, normalerweise 19 %, die an das Finanzamt zu zahlen ist. Er kauft sich jedoch einen PC für 500 Euro und kann die Umsatzsteuer dafür wieder zurückerhalten.

So verringert sich der Betrag für die Dienstleistung dementsprechend:

Umsatzsteuer für Dienstleistung: 190,00 Euro

Bezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) für PC:          79,83 Euro

             110,17 Euro

So beträgt der abzugebende Betrag an das Finanzamt nur 110,17 Euro.

Dies geschieht einmal im viertel Jahr und bezeichnet sich als Umsatzsteuervoranmeldung.

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung

Alle Unternehmer sind verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung tätigen. Dies stellt eine Vorauszahlung dar und wird regelmäßig einmal im Monat oder einmal im viertel Jahr bezahlt. Die Berechnung dieser besteht aus allen Umsätzen, nachdem die Vorsteuer für Einkäufe subtrahiert wird.

Meist ist die Umsatzsteuer höher als die Vorsteuer und wird in Teilbeträgen verrechnet.

Ausnahme der Umsatzsteuer ist die Kleinunternehmer 

Prinzipiell sind alle Unternehmen verpflichtet, die Umsatzsteuer auszuweisen. Doch es gibt dabei eine Regelung, die Kleinunternehmerregelung. Das bedeutet, dass sich Unternehmen, die im Vorjahr nicht mehr als 22.000 (vormals 17.500) Euro Umsatz erwirtschaften, von der Umsatzsteuerausweisung ausgenommen sind. Eine weitere Voraussetzung dazu ist, dass im aktuellen Jahr der Umsatz nicht höher als 50000 Euro beträgt.

Wenn diese beiden Voraussetzungen nicht vorhanden sind, ist es nicht möglich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.

Der Grund dafür ist, die kleineren Unternehmer nicht zu sehr zu belasten. Bei der Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer nicht berechnet und der Paragraf 19: Kleinunternehmerregelung erwähnt.

Da sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind, können sie ebenso wenig eine Vorsteuer als Forderung an das Finanzamt geltend machen. Diese Regelung ist nicht verpflichtend, Sie können Sie nutzen, aber auch Umsatzsteuer verlangen und an das Finanzamt bezahlen. Es ist jedoch bei kleinen Einkünften nicht zu empfehlen.

Wie hoch sind die Umsatzsteuerbeträge

Es gibt unterschiedliche Steuersätze für Dienstleistungen und Verkaufsgütern:

Die reguläre Umsatzsteuer beträgt 19 %. Es gibt nach § 12 Abs. 2 UStG jedoch Ausnahmen, bei denen nur 7 % berechnet werden und die Umsatzsteuer ermäßigt sind, z. B. Bücher, der Großteil von Lebensmittel, Werke der Kunst, Zeitschriften, Kino, Theater, Reisen und einige andere.

Direkt von der Umsatzsteuer befreit sind medizinische Leistungen (dazu gehören auch Pflegeleistungen), Gewinne aus Glücksspiel, künstlerische Darbietungen, Kredit- oder Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Bildungsleistungen, Verkauf oder Verpachtung von Grundstücken).

Was ist eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer bzw. Umsatzsteuer ID

Jeder, der ein Unternehmen in Deutschland oder in der EU benötigt eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Sie ist dafür gedacht, Produkten und Dienstleistungen in anderen EU-Ländern einzukaufen oder zu kaufen. Sie wird in der Kurzform USt-ID genannt oder Umsatzsteuer ID.

Wer benötigt eine Umsatzsteuer ID

Doch sie wird nicht von jedem Unternehmen benötigt. Wenn sie als Selbstständiger, Freiberuflicher oder als Unternehmer im Inland Dienstleistungen anbieten oder beziehen, ist keine Umsatzsteuer-ID dafür erforderlich. Sie benötigen lediglich eine Steuernummer, die Sie vom Finanzamt erhalten.

Erst wenn Waren ins EU- Ausland verkauft werden, wird sie benötigt. Die Ausnahme eine Umsatzsteuer-ID zu besitzen gilt auch hier wieder für einen Betrieb oder einzelne Person, die von der Kleinunternehmerregelung gebraucht macht.

Gesetzlich ist dies im Umsatzsteuergesetz § 4 und 6. 

Woher bekomme ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ein Unternehmen gründen, dann müssen Sie sich an Ihr Finanzamt wenden, um steuerlich erfasst zu werden. In dem Fragebogen, den Sie dort erhalten, können Sie ankreuzen, dass Sie eine Umsatzsteuer-ID bekommen möchten. Das Finanzamt teilt Ihnen daraufhin eine USt.-ID zu.

Sie können dies bequem online erledigen oder per Post. 

Hier ist der Link für die Umsatzsteuer – ID online: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=C05CAC764A5F3BB77084

Wenn Sie die Umsatzsteuer-ID lieber schriftlich erhalten möchten, dann richten Sie Ihre Anfrage an folgende Adresse:

Bundeszentralamt für Steuern

Dienstsitz Saarlouis

66738 Saarlouis

Dazu benötigen Sie Ihren Namen, Steuernummer und den Namen Ihres Finanzamtes. Nach Eingang wird Ihnen die Nummer zugeteilt und sie erhalten Sie kostenfrei auf dem Postweg.

Umsatzsteuer-ID prüfen

Im Internet haben Sie die Möglichkeit eine Umsatzsteuer – ID auf Ihre Gültigkeit zu prüfen. Folgen Sie diesem Link und geben Sie in dem entsprechenden Land die ID ein:

https://www.ust-id-prufen.de/

Eine weitere Möglichkeit der Validierung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aller Länder der Europäischen Union finden Sie hier:

https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do?locale=de

Umsatzsteuer berechnen

Der Großteil der Unternehmen sind verpflichte Umsatzsteuer zu zahlen, d. h. Sie müssen die Höhe berechnen, die sich aus den Einnahmen ergibt und an das Finanzamt zahlen. Wie bereits erwähnt, geschieht dies monatlich oder 4-mal jährlich. Dazu muss eine Umsatzvoranmeldung gemacht werden, die einfachhalber über das ELSTER-Formular getätigt werden kann. Dies ist online möglich und es ist die Pflicht jeder Unternehmer, dies durchzuführen und online zu signieren.

Sie können die Umsatzsteuer selbst ausrechen, da sie allgemein 19 % beträgt. Zählen Sie die 19 % zu Ihrem Nettobetrag dazu, wie z. B. 

Nettobetrag 1200 Euro

+ 19 % Mehrwertsteuer    228 Euro (Nettobetrag x 1,19)

Wenn Sie die Umsatzsteuer aus dem Bruttobetrag errechnen möchten, dann teilen Sie den Betrag durch 1,19 und sie erhalten den Nettowert.

Bei einer Mehrwertsteuer von 7 % können Sie genauso vorgehen, nur dass Sie dann bei dem Bruttobetrag durch 1,07 dividieren müssen.

Pflegedienst

Umsatzsteuer Rechner

Natürlich möchte nicht jeder die Umsatzsteuer selbst berechnen, so ist es am einfachsten dazu einen Umsatzsteuer-Rechner zu verwenden, den Sie online nutzen können, wie z. B. hier: http://www.umsatzsteuer-rechner.de/

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