Gewerbe anmelden – die ersten Schritte zum Gewerbeschein

Um ein Gewerbe auszuführen, bedarf es einer gewissen Planung und auch Organisation. Doch das Wichtigste ist zuerst, um rechtlich ein Gewerbe betreiben zu können, es richtig anzumelden (Gewerbeanmeldung).

Wer ist berechtigt ein Gewerbe anzumelden?

Jede natürliche Person, die geschäftsfähig und volljährig ist, kann ein Gewerbe anmelden. Es muss sich dabei um eine Tätigkeit handeln, die darauf abzielt, einen Gewinn selbstständig zu erwirtschaften. Sie sind dann nicht weisungsgebunden, jedoch verpflichtet eine Rechnung zu stellen. Dazu ist es nötig, ein Gewerbe anzumelden und einen Gewerbeschein zu beantragen.

Gewerbesteuer ist zu entrichten

Es ist weiterhin zu beachten, dass bei einem Gewerbe die Pflicht entsteht, Gewerbesteuer zu bezahlen, falls der erwirtschaftete Umsatz die Freibetragsgrenze von 24.500 Euro im Jahr übersteigt.

Was ist eine Gewerbeanmeldung / Gewerbeschein?

Wenn Sie ein Gewerbe anmelden, werden Sie im Gewerberegister registriert. Sie erhalten danach eine Erlaubnis, ein Gewerbe selbstständig auszuführen, einen sogenannten Gewerbeschein. Jeder der ein Unternehmen gründen möchte, muss grundsätzlich, wenn er selbstständig tätig werden möchte sein Gewerbe anmelden.

Die Ausnahme machen die sogenannten freien Berufe, bei denen es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, die keine Anmeldung benötigt. Manchmal ist es jedoch nicht ganz klar, was zu einem Gewerbe und was freiberuflich ist, da die Berufe nicht eindeutig klar definiert werden. So gibt es zwar einen Katalog, indem die Berufe gelistet sind, es wird aber auch von ähnlichen Berufen gesprochen. Im Zweifelsfall ist dies mit dem Finanzamt zu klären.

Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit ausführen möchten, dann ist es nicht ausschlaggebend, ob Sie die hauptberuflich oder nebenberuflich machen. Es muss in beiden Fällen ein Gewerbe angemeldet werden.

Wo kann ich ein Gewerbe anmelden? Wie bekomme ich einen Gewerbeschein?

Um ein Gewerbe anzumelden, müssen Sie sich an das Gewerbeamt Ihres Wohnsitzes wenden. Es ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Es kann ein Bürgerbüro sein oder auch ein Rathaus. Wenn Sie online nach Ihrer Gemeinde oder Stadt suchen, können Sie auch meist die Gewerbeanmeldung bei den jeweiligen Ämtern finden und downloaden.

Die Kosten für einen Gewerbeschein sind nicht überall gleich und können zwischen circa 20 und 60 Euro betragen.

Achtung: Wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, müssen Sie Ihr Gewerbe bei der örtlichen Behörde abmelden und bei der neuen anmelden. Falls Sie ein Gewerbe ausüben, das nicht angemeldet ist, riskieren Sie ein Bußgeld, auch wenn Sie bereits einen Gewerbeschein haben, jedoch in einer Stadt wohnen.

Wie läuft eine Gewerbeanmeldung für den Gewerbeschein ab?

Falls Ihre Gemeinde die Anmeldung online anbietet, können Sie diesen online ausfüllen. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie die Anmeldung persönlich oder auch schriftlich stellen.

Dazu gibt es ein spezielles Formblatt, indem Sie Ihre Daten eintragen müssen. Sie sollten einen Ausweis bei sich haben oder, falls Sie den Antrag schriftlich absenden, eine Ausweiskopie der Anmeldung hinzufügen. Sie erhalten dann Ihren Gewerbeschein.

Ihre Daten werden dann an das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer weitergeleitet, von denen Sie im Anschluss benachrichtigt werden.

Das Finanzamt wird mit Ihnen die steuerlichen Verpflichtungen klären und Ihnen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden. Es ist wichtig, diesen ausgefüllt zurückzusenden, um auch beim Finanzamt als Gewerbetreibender angemeldet zu sein.

Erklärungen zum Fragebogen finden Sie hier

In 5 Schritten durch die Gewerbeanmeldung / Gewerbeschein

  • Informieren Sie sich umfassend über das Meldeverfahren bei Ihrer Gemeinde, damit Sie alles richtig ausfüllen und alle Unterlagen zur Hand haben. Finden Sie heraus, ob Sie die Anmeldung online machen können oder ob sie nur per Post oder persönlich erfolgen kann.
  • Füllen Sie den Fragebogen zur Gewerbeanmeldung aus. Wenn Ihnen etwas nicht klar ist, können Sie auch jederzeit bei dem örtlichen Gewerbeamt anrufen und nachfragen.
  • Sie müssen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Nachdem dieser durch das Finanzamt geprüft wurde, erhalten Sie Ihre Steuernummer. Sie ist wichtig für alle Steuer-relevanten Angelegenheiten sollte bei jeder Rechnung angegeben werden.
  • Melden Sie sich bei der gesetzlichen Unfallversicherung an. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie sich bei der Berufsgenossenschaft, der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Dazu gibt es die für Ihren Beruf zuständige Berufsgenossenschaft.
  • Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, ist es obligatorisch ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu sein. Sobald das Gewerbeamt die Gründungsinfo an die zuständige IHK weiterleitet, wird Ihr Unternehmen automatisch Mitglied. Wenn Sie eigene Mitarbeiter beschäftigen, benötigen Sie eine Betriebsnummer, die Sie bei der Agentur für Arbeit erhalten. Diese Nummer identifiziert Unternehmen in Deutschland und übermittelt Ihnen Sozialversicherungsmeldungen für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

Was Sie über die Gewerbesteuer wissen sollten

Wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben, gelten Sie als Gewerbetreibender und sind daher verpflichtet, die Gewerbesteuer zu zahlen.
Je nach Umfang Ihrer selbstständigen Tätigkeit, haben Sie die Möglichkeit den Gewerbesteuerfreibetrag zu beanspruchen. Dieser beläuft sich auf 24.500 Euro pro Jahr.
Das heißt, wenn Ihr Jahresgewinn unter diesem Betrag liegt, werden Sie von dieser Freigrenze erfasst.
Liegt Ihr Gewinn über dieser Zahl, wird der Freibetrag vom Gesamtgewinn abgezogen und Sie zahlen nur den Betrag, der den Freibetrag übersteigt.

Kleinunternehmerregelung

Bei der steuerlichen Erfassung müssen Sie dem Finanzamt mitteilen, welche Erträge zu erwarten sind. Sie werden dann, je nachdem wie hoch dieser Betrag zu erwarten ist, eine Steuernummer oder eine Umsatzsteuer-ID- erhalten.

Wenn Ihr zu erwartender Erlös die 24.500 Euro nicht übersteigt, fallen Sie in die sogenannte Kleinunternehmerregelung und sind dadurch nicht Umsatzsteuerpflichtig. Sie gelten dadurch als Kleinunternehmer. Dies ist ein großer Vorteil, da Sie somit keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen aufweisen dürfen.

Wenn Sie eine Dienstleistung jedoch außerhalb von Deutschland anbieten möchten, benötigen Sie dazu eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.  Auch als sogenannter Kleinunternehmer ist es möglich diese zusätzlich zu beantragen, wenn Sie außerhalb von Deutschland ihre selbstständige Tätigkeit ausführen möchten.

An- oder Abmeldung eines Gewerbes

Sobald Ihr Gewerbe angemeldet ist, müssen Sie dem Gewerbeamt jede Änderung der Art Ihres Unternehmens melden. Diese Änderungen beinhalten:

  • Verlegung des Firmensitzes innerhalb einer Gemeinde
  • Eröffnung weiterer Filialen
  • Eigentümerwechsel
  • Änderung des Tätigkeitsbereichs

Tritt einer dieser Fälle ein, melden Sie Ihr Gewerbe mit dem entsprechenden Formular neu an.

Sollten Sie die Rechtsform Ihres Unternehmens ändern oder umziehen in eine andere Gemeinde oder Stadt, melden Sie Ihr Gewerbe zunächst ab und dann bei der neuen Gemeinde wieder an. Wenn Sie Ihren nicht mehr ausführen, müssen Sie das Gewerbe abmelden.

Gewerbeanmeldung- Zusätzliche Informationen für Bürger außerhalb der EU

Voraussetzung ein selbstständiges Gewerbe zu eröffnen, ist die Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit. Es gibt auch bestimmte Regelungen, die Sie benötigen, um einen Gewerbeschein zu erhalten. Wenn Sie zum Beispiel einen Handwerksbetrieb eröffnen möchten, dann benötigen Sie dafür für die IHK einen Nachweis Ihrer Befähigung, in diesem Fall einen Meisterbrief.

Wenn eine Person außerhalb der EU einen Gewerbeschein beantragen und selbstständig tätig werden möchte, benötigt sie zusätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.

Eine Gewerbeanmeldung / ein Gewerbeschein bietet viele Vorteile

Wenn Sie sich für die Selbstständigkeit entscheiden, bietet dies viele Vorteile, wie zum Beispiel:

  • Sie sind nicht weisungsgebunden. Dadurch sind Sie unabhängig und haben die Kontrolle über Ihre eigenen Arbeitszeiten. Sie sind nicht an einen Chef gebunden und können selbst entscheiden, wann und wo Sie arbeiten möchten. Sie können Ihre Arbeitsumgebung so gestalten, wie Sie es möchten und müssen niemanden Bericht erstatten oder Regeln und Richtlinien folgen. Sie können alle Entscheidungen selbst treffen, eine Balance zwischen Arbeit und Freizeit schaffen und Ihre eigene Arbeitswelt kreieren.
  • Die Flexibilität, die mit der Selbständigkeit einhergeht, ermöglicht es Ihnen jedoch, sich eine Auszeit zu nehmen oder in den Urlaub zu fahren, wann Sie möchten, ohne eine Genehmigung beantragen oder auf eine Genehmigung warten zu müssen.
  • Sie können Ihren Stundenlohn oder Ihre Preise selbst festlegen. Wenn Sie sich selbstständig machen, werden Ihre Verdienstmöglichkeiten letztlich durch Ihr eigenes Handeln und Ihre eigenen Initiativen bestimmt. Im Gegensatz zu einer traditionellen Beschäftigung, bei der Ihr Einkommen durch einen festen Stundenlohn oder ein Jahresgehalt geregelt ist, gibt es keine Begrenzung, wie viel Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt verdienen können.
  • Viele Kunden stellen wenden sich lieber an selbstständige Dienstleister, da sie dann nicht für die Sozialversicherungen aufkommen müssen. Wenn jemand festangestellt wird, muss derjenige sich auch um die Sozialleistungen des Angestellten kümmern.
  • Wenn Sie Betriebsausgaben haben, wie z. B. ein Fahrzeug, das Sie benötigen, um Ihre Arbeit ausführen zu können oder andere Betriebsmittel, können Sie diese von Ihren Einnahmen abziehen und zählen somit nicht zum Gewinn.
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