Pflegestufen 2023: Unterschiede und Geld-Zuschuss

Professionelle Pflege kann in Deutschland unglaublich kostspielig sein, insbesondere wenn eine 24-Stunden-Betreuung gewährleistet werden muss. Glücklicherweise können Betroffene aber einen attraktiven Zuschuss zur Pflege erhalten und damit die hohen Kosten teilweise wieder abfedern. Die Höhe beläuft sich dabei immer nach den Pflegestufen, in die ein Leistungsempfänger fällt. Es gilt im Wesentlichen die Faustregel: Wer in einer höheren Pflegestufe ist, hat einen höheren Pflegebedarf und damit auch Anspruch auf mehr Geld.

Wir erklären Ihnen in diesem Artikel alles Wichtige zum Thema Pflegestufen (bzw. Pflegegraden), welche Unterschiede es gibt und wie viel Geld Sie bei Ihrer Pflegeversicherung zur Unterstützung erhalten können.

Wie viele Pflegestufen bzw. Pflegegrade gibt es?

Es gibt in Deutschland insgesamt fünf Pflegestufen, die den Grad der Pflegebedürftigkeit messen sollen. Der erste Grad ist dabei mit den wenigsten Einschränkungen verbunden, während Grad fünf praktisch eine volle Abhängigkeit bedeutet und rund um die Uhr Pflege erfordert. Nachzulesen sind alle wichtigen Details dazu im zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das zur Verbesserung von Beratung sowie Leistungen eingeführt wurde.

Die Einstufung des jeweiliges Pflegegrads erfolgt dabei von einem professionellen Gutachter, den entweder die gesetzliche oder private Pflegeversicherung bereitstellt. Dieser prüft nach dem Stellen eines entsprechenden Antrags, wie hoch die Einschränkungen des betroffenen Antragstellers tatsächlich sind. Am Ende erfolgt dann eine Entscheidung der Pflegekasse, welche Pflegestufe vorliegt und folglich wie viel Geld als Zuschuss jeden Monat zur Verfügung gestellt wird.

Hinweis: Seit 2017 gilt offiziell der Begriff der Pflegegrade. Doch im Volksmund sind die meisten Menschen nach wie vor eher mit Pflegestufen vertraut. Wir benutzen deswegen beide Begriffe in diesem Artikel als Synonyme, beziehen aber sämtliche Informationen auf die aktuellen fünf Pflegegrade, so wie es in der Gesetzeslage nach 2017 definiert wurde.

Übersicht zu allen Pflegestufen / Pflegegraden

Zur Einstufung in die verschiedenen Pflegestufen wird im Wesentlichen der Grad der Selbstständigkeit sowie eine Punktezahl errechnet, die sich nach mehreren Faktoren richtet. Der Gutachter schaut sich also eine Handvoll von Aspekten an, die eine vorgegebene Gewichtung haben.

Hierbei wird ein systematisches Begutachtungsverfahren eingesetzt, um eine Punktezahl zu errechnen. Es gibt die folgenden sechs Module:

  • Fähigkeit zur Selbstversorgung (40 % Gewichtung)
  • Umgang mit Belastungen aus Behandlungen (20 % Gewichtung)
  • Gestaltung des Alltags inkl. sozialer Kontakte (15 % Gewichtung)
  • Einschränkungen in der Mobilität (10 % Gewichtung)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 % Gewichtung)
  • Verhaltensweisen und psychische Probleme (7,5 % Gewichtung)

Die genaue Bewertung ist jedoch unglaublich komplex und kann viel Zeit in Anspruch nehmen. So stehen unter jedem dieser Punkte noch einmal bis zu 16 Kriterien, die der Gutachter einzeln bewerten muss. Erst dann kann er letztlich die passende Punktezahl zur Bedürftigkeit eines Antragstellers berechnen.

Daraus ergibt sich eine Kategorisierung, die sich in tabellarischer Form wie folgt darstellen lassen kann:

Grad der SelbstständigkeitPunktezahl
Pflegestufe 1 / Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit
12,5 bis unter 27
Pflegestufe 2 / Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit
27 bis unter 47,5
Pflegestufe 3 / Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit
47,5 bis unter 70
Pflegestufe 4 / Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit
70 bis unter 90
Pflegestufe 5 / Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung90 bis 100

Vereinfacht gesagt bedeutet das natürlich: je höher die Einschränkungen, desto höher die Pflegestufen bzw. Pflegegrade. Meistens sind alte Menschen und Senioren davon betroffen, aber bei bestimmten Krankheiten können selbst Kinder in eine der genannten Pflegestufen fallen. Letztlich ist das also die maßgebliche Richtlinie, wie viel Geld Sie oder Angehörige zur Pflege als Zuschuss erhalten können.

Pflegestufen/Pflegegrade Zuschuss-Geld-Tabelle 2023

Wenn eine Pflegestufe bzw. Pflegegrad anerkannt wird, erhalten Betroffene oder Angehörige entsprechende Geld-Leistungen von der Versicherung. Die wichtigsten Beträge sind dabei das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistung. Beim ersten übernehmen Angehörige oder Freunde die Pflege, während zweiteres auf professionelles Pflegepersonal setzt. Das kann beispielsweise eine ambulante Pflege, ein stundenweiser Betreuer oder eine 24-Stunden-Pflege sein.

Pflegegeld pro Monat
(für Angehörige)
Pflegesachleistungen pro Monat
(für professionelle Betreuer)
Pflegestufe 1 / Pflegegrad 10 Euro0 Euro
Pflegestufe 2 / Pflegegrad 2316 Euro724 Euro
Pflegestufe 3 / Pflegegrad 3545 Euro1.363 Euro
Pflegestufe 4 / Pflegegrad 4728 Euro1.693 Euro
Pflegestufe 5 / Pflegegrad 5901 Euro2.095 Euro
Pflegestufen: Wie viel Geld bei welchem Pflegegrad?

Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Leistungen, die jedoch nicht ganz so häufig auftreten. Informieren Sie sich also immer bei Ihrer Pflegeversicherung, ob Sie von weiteren Zuschüssen profitieren könnten. Dazu gehört beispielsweise Unterstützung zur Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und sogar notwendige Wohnraumanpassungen. Zur vereinfachten Übersicht beschränken wir uns in diesem Fall jedoch auf die zwei gängigsten Formen der Leistung: Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

Pflegekosten optimieren und Geld sparen

Zwar können Betroffene eine Pflegestufe bzw. Pflegegrad beantragen und dann Pflegegeld erhalten, dieses reicht in den meisten Fällen jedoch nicht zur vollen Deckung aller Kosten aus. Mithilfe der richtigen Tipps lassen sich die Ausgaben aber ganz wesentlich reduzieren, sodass die Zuschüsse einen großen Teil aller anfallenden Kosten abdecken. Hierfür eignen sich beispielsweise selbständige Betreuer auf Stundenbasis oder zuverlässige 24-Stunden-Betreuer aus dem Ausland.

Diese sind weitaus günstiger als ausgebildete Altenpfleger oder ambulante Pflegedienste, können aber den Großteil aller Aufgaben problemlos übernehmen. Insbesondere beim Erledigen der zeitaufwendigen Grundpflege können somit deutliche Kostenvorteile realisiert werden. Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder beim Haushalt erledigt ein erfahrener Seniorenbetreuer aus dem Ausland ebenso gut wie ein ausgebildeter Altenpfleger aus Deutschland, doch er kostet nur einen Bruchteil davon.

Für alle medizinischen Versorgungen kann dann ein ambulanter Pflegedienst regelmäßig vorbeischauen und Medikamente verabreichen oder Verbände wechseln. Das bedeutet, mit dem verfügbaren Geld-Zuschuss erreichen Sie eine bessere Betreuung, ohne dabei Abstriche bei der Qualität hinnehmen zu müssen. Im Normalfall steigern Sie damit sogar die Pflegeleistungen, weil der Betreuer dann mehr Zeit hat, sich um den Betroffenen zu kümmern.

Pflegestufen und Geld-Zuschuss: Betreuung.com hilft Ihnen dabei, das Maximum herauszuholen

Wer unter die gültigen Pflegestufen bzw. Pflegegrade fällt, hat Anspruch auf attraktive Zuschüsse von der Pflegeversicherung. Im Normalfall können damit jedoch nicht alle anfallenden Kosten abgedeckt werden, auch weil professionelle Pflege in Deutschland vergleichsweise teuer ist. Sie können aber die Pflegesachleistung dazu nutzen, eine günstigen und zuverlässigen Betreuer zu finden, entweder stundenweise oder zur 24-Stunden-Betreuung. Bei Betreeung.com finden Sie im Handumdrehen sowohl einen erfahrenen Betreuer auf Stundenbasis in Ihrer Nähe oder eine ausgezeichnete 24-Stunden-Pflege, die beim Senioren Zuhause wohnt und diesen rund um die Uhr betreut. Melden Sie sich jetzt bei uns an oder kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen schnell weiter und vermitteln Ihnen den passenden Betreuer, damit Sie das Maximum an Leistungen erhalten.

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