Pflegedienstleistungen

Wir befinden uns in einem demografischen Wandel und die Anzahl der älteren Menschen in Deutschland steigt. Medizinische Anwendungen werden immer fortschrittlicher und tragen einen großen Anteil dazu bei, dass Menschen auch noch bis ins hohe Alter gesund sind. Doch viele Menschen bekommen im Laufe der Zeit Beschwerden und benötigen pflegerische Unterstützung im Alltag bis hin zu vollstationären Aufnahmen.

Die Versicherung in der Pflegekasse ist dafür da, in diesen Fällen Pflegeleistungen zu gewähren. Die Höhe der Leistung hängt von der Schwere des Bedarfs an Pflege ab.

Wenn eine Person den Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen kann, können Pflegeleistungen beantragt werden, da in diesen Fällen eine Pflege benötigt wird.

 

Was sind Pflegedienstleistungen

Die Pflegeversicherung garantiert im Pflegefall Unterstützung durch Pflegeleistungen. Diese können Sie durch eine gesetzliche, aber auch durch eine private Versicherung erhalten. Sie greift, wenn eine Person pflegebedürftig wird und finanziell unterstützt werden muss, damit die Pflege gewährleistet ist.

Dabei wird in zwei Arten unterschieden, das sogenannte Pflegegeld und die Pflegesachleistungen. Abhängig von der Schwere der Beeinträchtigung wird der Pflegebedürftige durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) auf Antrag begutachtet und der Pflegegrad festgestellt.

Pflegeleistungen können von dem Pflegebedürftigen für die Pflege zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen. Sie werden aber auch gezahlt, wenn der zu Pflegende stationär in einem Pflegeheim untergebracht wird.

Wenn der Pflegebedürftige eine Pflegestufe bekommt, kann er auch Pflegegeld beantragen, wenn er von Angehörigen oder anderen Personen zu Hause betreut wird. Das Pflegegeld bekommt der Pflegebedürftige selbst und kann darüber bestimmen.

Im Gegensatz zu den Pflegesachleistungen, bei denen der ambulante Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Es ist auch möglich, sogenannte Kombinationsleistungen zu erhalten. Dies ist dann möglich, wenn die Pflegeleistungen nicht vollständig verbraucht werden. Prozentual kann daneben auch anteiliges Pflegegeld in Anspruch genommen werden.

 

Wie hoch sind die Pflegedienstleistungen

 

Je nach der Schwere der Beeinträchtigung des Pflegebedürftigen und des Pflegegrades richtet sich der Betrag der Pflegeleistung. Durch den Gutachter wird nach bestimmten Kriterien der Pflegegrad festgestellt. (1-5)

Pflegegrad                                         Pflegesachleistungen                                    Pflegegeld

1                                                                      –                                                        –

2                                                                     545 €                                      316 €

3                                                                     689 €                                      545 €

4                                                                   1.298 €                                     728 €

5                                                                   1.995 €                                     901 €

 

Bei Pflegegrad 1 können sogenannte Ersatzleistungen in Höhe von 125 Euro in Anspruch genommen werden, sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen.

 

Neben Pflegedienstleistungen- Weitere Pflegeleistungen – Tages- und Nachtpflege

Zu den Pflegeleistungen gehören auch die sogenannte Tages– oder Nachtpflege. Diese finden teilstationär statt und können eine große Hilfe für Angehörige sein, die ihre Liebsten zu Hause pflegen. Da Angehörige nicht rund um die Uhr Zeit für den Pflegebedürftigen haben, kann das Angebot einer Tages- oder Nachtpflege genutzt werden. Dies ist auch stundenweise möglich.

Normalerweise wird der zu Betreuende von zu Hause abgeholt und nach der Betreuung wieder zurückgefahren.

 

Wenn der Pflegebedürftige eine Tageseinrichtung besucht, kann er soziale Kontakte knüpfen und je nach Beeinträchtigung wird sich intensiv um die Patienten gekümmert.

Die Kosten für die Betreuung entsprechend dem Pflegegrad für Sachleistungen. Durch das sogenannte Pflegestärkungsgesetz vom 01.01.2015, ist es möglich, dass zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen für den ambulanten Pflegedienst, ein Anspruch auf Tages- oder Nachtpflege besteht und wird nicht mehr verrechnet.

Dies ist eine große Erleichterung für Angehörige, die die Leistungen somit miteinander kombinieren können.

Der Pflegebedürftige muss jedoch die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung selbst tragen, die je nach Einrichtung unterschiedlich ausfallen. Übersteigen die Pflegekosten, den Betrag der Pflegesachleistung, dann muss dies von dem Pflegebedürftigen ebenso gezahlt werden.

 Pflegedienst

Pflegeleistungen – Kurzzeitpflege

Manchmal ergeben sich in der Pflege Situationen, die entweder zu Hause nicht mehr bewältigt werden können oder auch als Übergang nach einem Krankenhausaufenthalt. Wenn eine kurzzeitige stationäre Aufnahme notwendig ist. Dazu stehen von der Pflegekasse für 56 Tage Pflegeleistungen zur Verfügung. Um eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Ebenso gilt dies für Menschen, die krankheitsbedingt oder durch einen Unfall kurzzeitig gepflegt werden müssen.

Die Pflegekassen sehen dafür 1612 Euro im Jahr vor, die Pflegekosten zu decken, der nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege zu kombinieren. Wenn der Betrag von 1612 €, der für die Verhinderungspflege zur Verfügung gestellt wird, kann auch dieser Betrag genutzt werden, wenn er nicht verbraucht worden ist, was 3224 € entsprechen würden. Eine Erhöhung für das Jahr 2022 ist vorgesehen.

 

Pflegeleistungen – Verhinderungspflege

Angehörige sind meist stark überlastet und benötigen eine Auszeit von der Pflege. Das Sozialgesetzbuch sieht dafür vor, dass die Pflegekasse für einen notwendig gewordenen Urlaub oder auch anderen Gründen eine Ersatzpflege für 6 Wochen finanziell trägt und sieht dafür einen Betrag von 1612 € ab Pflegegrad 2 vor.

Die Verhinderungspflege kann entweder von einem Pflegedienst oder Bekannten erbracht werden. Falls jemand in dem gemeinsamen Haushalt lebt, kann dieser jedoch nur den 1,5 – fachen Betrag des Pflegegeldes maximal verwenden.

Es ist ebenso möglich, 50 Prozent des Betrages der Pflegeleistung für die Kurzzeitpflege zu nutzen (806 €). So können 2.418,00 € pro Jahr genutzt werden.

 

Pflegeleistung – Verbesserung des Wohnumfeldes

Eine weitere Möglichkeit, Pflegeleistungen zu erhalten, ist die sogenannte „Wohnumfeldverbesserung“.

Falls die räumlichen Möglichkeiten nicht barrierefrei sind, gewährt die Pflegekasse einen Betrag von 4000,00 €, dies zu ermöglichen.

Dazu gehören z. B.:

  • Treppenlift
  • Beseitigung von Türschwellen
  • Umbau einer Badewanne in eine barrierefreie Dusche
  • Haltegriffe
  • Umzug in eine barrierefreie Wohnung (Bezuschussung)

Dies gilt auch für Mietwohnungen, wenn der Vermieter einverstanden ist. Dazu gilt die Gesetzgebung nach § 554 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), indem festgehalten, dass der Vermieter sein Einverständnis geben muss, wenn es dem Pflegebedürftigen ermöglicht, weitere Zeit in seiner gewohnten Umgebung leben zu können. Das heißt, dass durch den Umbau die Pflege ermöglicht und erleichtert wird.

Es ist unter gewissen Umständen möglich den Betrag weitere Male zu beantragen, wenn sich z. B. die Pflegesituation verschlechtert.

Für Betroffene oder deren Angehörige ist es ratsam, dies mit der Pflegeberatung zu besprechen.

 Pflegedienst

Wo kann ich Pflegedienstleistungen beantragen

Pflegdienstleistungen können Sie per Telefon, Brief oder E-Mail bei Ihrer Pflegekasse beantragen, die Ihnen daraufhin Formulare zuschickt und mit Ihnen einen Termin für den medizinischen Dienst der Krankenkassen ausmacht (MDK), der durch einen Gutachter den Pflegegrad feststellt.

Voraussetzung ist, dass sie mindestens 24 Monate in den letzten 10 Jahren Beiträge an die Pflegekasse abgeführt haben.

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, denn erst ab Antragsstellung haben Sie einen Anspruch auf Pflegeleistungen.

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