Was kostet eine 24-Stunden-Seniorenbetreuung zu Hause im Vergleich zu einem Altenheim in Deutschland und in Österreich?

Inhalt

 

Durch den demografischen Wandel in Deutschland, Österreich der Schweiz stehen diese Länder einem großen Problem gegenüber. Immer mehr ältere pflegebedürftige Senioren stehen wenige Pflegekräfte gegenüber. Die meisten Personen, die Hilfe benötigen möchten ihr Zuhause auf keinen Fall verlassen, denn der Verlust der vertrauten Umgebung und eventuell auch die Nähe zu Freunden und Verwandten gehen dabei verloren. Nicht selten entstehen daraus für die Senioren schwere psychische Probleme, da sie sich in der ungewohnten Umgebung nicht heimisch fühlen und Depressionen oder psychische Störungen sind oft die Folge davon. Besonders wenn keine näheren Angehörigen vorhanden sind oder diese aus beruflichen Gründen, die Betreuung nicht übernehmen können, wird dies zu einem Problem.

So lange wie möglich zu Hause zu bleiben, das ist der dringlichste Wunsch vieler Senioren. Sie fühlen sich in ihren eigenen Wänden geborgen und besonders ältere Personen mögen keine Veränderungen, wie ein Sprichwort schon sagt, „Alte Bäume soll man nicht verpflanzen“. Die Hilfe von Partnern oder Angehörigen ist dann gefragt. Dies stellt oftmals eine ungeheure Belastung dar und oftmals wird eine Betreuungskraft benötigt, die 24 Stunden am Tag anwesend sein muss. Der ambulante Pflegedienst kann zwar in Anspruch genommen werden, doch die Unterstützung in der Pflege ist meist nur für ein paar Stunden am Tag möglich.

24-Stunden-Altenpflegehelferinnen aus Osteuropa sind oftmals die Lösung

Um ihre Liebsten in einer vertrauten Umgebung zu wissen, gibt es im Zuge der Personenfreizügigkeit eine 24-Stunden-Seniorenhilfe aus den benachbarten osteuropäischen Ländern zu engagieren.

Wie sieht die Rechtslage bei der Einstellung der 24-Stunden-Pflegekräfte aus Osteuropa in Deutschland aus?

Wenn Sie sich dafür entscheiden eine 24-Stunden-Seniorenbetreuung aus den osteuropäischen Nachbarländern, wie aus Polen, Tschechien, Ungarn oder der Slowakei, etc. einzustellen, sollten Sie sich mit den Unterschieden und der Kostenlage der verschiedenen legalen Beschäftigungsmodellen auseinandersetzen. Wir erläutern diese Arten der Beschäftigung:

Vergleich zwischen den verschiedenen Beschäftigungsmodellen einer 24-Stunden-Betreuung

 

  1. Sie sind direkt Arbeitgeber der 24-Stunden-Betreuung

     

Durch eine Personaldienstleistungsfirma kann eine 24-Stunden-Betreuung vermittelt werden. Sie können diese bei der Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit erfragen und haben dadurch die Möglichkeit eine Pflegehilfe direkt bei Ihnen zu Hause anzustellen.
Dabei steht es Ihnen frei, wie die Bedingungen der auszuführenden Tätigkeiten aussehen sollen. Sie müssen allerdings die Pflichten, die Sie als Arbeitgeber haben, erfüllen. Im Klartext heißt das, dass sie eine eigene Betriebsnummer benötigen und für ihre eingestellte Pflegehilfe der Mindestlohn bezahlt wird, die Sozial- und Krankenversicherung gewährleistet ist und die Lohnsteuer zur Hälfte tragen. Sie müssen auch beachten, dass genauso wie bei anderen Arbeitsverträgen, die Lohnfortzahlung während der Urlaubszeiten getragen werden müssen und sich in dieser Zeit um eine Ersatzkraft kümmern müssen. Dies ist mit erheblich mehr Kosten verbunden, als eine entsandte selbstständige Betreuungskraft oder eine im Rahmen einer Entsendung beauftrage Dienstleistungsfirma einzustellen.

  1. Modell der Entsendung der osteuropäischen 24-Stunden-Seniorenpflege

     

Durch eine Entsendung von osteuropäischen Agenturen besteht eine weitere Möglichkeit für Ihre Liebsten eine rund um die Uhr Betreuung zu finden. In diesem Fall wird die 24-Stunden-Betreuungskraft von der ausländischen Agentur vermittelt. All dies ist im Artikel 12 geregelt, in dem es lautet, dass eine ausländische Firma ihre Arbeitnehmer für die Leistung der Tätigkeit in ein anderes europäisches Land entsenden kann. Sozialabgaben trägt in diesem Fall die ausländische Firma und der Entsandte ist in seinem Heimaltland sozialversichert. Bestätigt wird dies durch eine sogenannte A1 Bescheinigung, das von der Sozialversicherungsanstalt des Heimatlandes ausgestellt wird und somit auch den Aufenthalt für die Entsandte legalisiert.

  1. Eine 24-Stunden-Seniorenhilfe arbeitet auf selbstständiger Basis

     

Ebenso gibt es die Möglichkeit eine selbstständige 24-Stunden-Seniorenbetreuung einzustellen. Diese muss jedoch ein Gewerbe angemeldet haben und in mehrere Auftraggeber besitzen, damit eine Scheinselbstständigkeit ausgeschlossen werden kann. Dies sollten Sie im Vorfeld prüfen, sonst könnte es passieren, dass die 24-Stunden-Altenhelferin als Angestellte gilt und Sozialversicherungsbeiträge müssen nachträglich entrichtet werden.

Die selbstständige Betreuungskraft stellt ihre Tätigkeit bei dem zu Betreuenden in Rechnung, die durch die Senioren oder dessen Angehörigen beglichen wird. Diese Preise dazu variieren und werden je nach Stunden und Bedarf individuell errechnet. Dadurch, dass an die Tätigkeit kein Mindestlohn geknüpft ist und auch kein Urlaubsanspruch besteht, sehen Sie sich auch nicht mit Problem einer Aushilfe in der Urlaubszeit konfrontiert und ist ein kostengünstigeres Modell für die 24-Stunden-Betreuungskraft.

Gibt es finanzielle eine staatliche Förderung in Deutschland für die 24-Stunden-Pflegekraft?

Durch die geleisteten Zahlungen in die Pflegeversicherung kann ein Teil der Kosten für die 24-Stunden-Seniorenhelferin durch das Pflegegeld, das den Senioren bei Feststellung der Pflegegrade getragen werden.
Pflegegrade werden durch auf Antrag durch den medizinischen Dienst festgestellt und eingeteilt.

Folgende Ansprüche können geltend gemacht werden:

Pflegegrad                              Pflegesachleistungen                Pflegegeld

1                                                                     0 €                                    0 €

2                                                                 698 €                                316 €

3                                                              1298 €                                 545 €

4                                                              1612 €                                 728 €

5                                                              1992 €                                 901 €

 

Die Kosten für eine 24-Stunden-Seniorenbetreung können somit teilweise durch das Pflegegeld für eine 24-Stunden-Altenbetreuerin getragen werden.

Ebenso können Dienstleistungen im Haushalt bis zu 4000 € im Jahr von der Steuer abgesetzt werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen können pro Jahr bis zu einem Betrag in Höhe von 4.000,00 € steuerlich abgesetzt werden. Auch können notwendige Wohnraumanpassungen bis zu einem Betrag in Höhe von 4.000,00 € pro Jahr bei der Pflegekasse geltend gemacht werden.

Wie setzen sich die Kosten für eine 24-Stunden-Seniorenhilfe in Deutschland zusammen?

Die Kosten für eine  24-Stunden-Seniorenpflege richten sich nach dem Bedarf und Wünschen des zu Pflegenden. Pauschal muss man mit ca. 1800 € Fixkosten in Deutschland rechnen, die je nach den Bedürfnissen der Patienten höher ausfallen können. Ebenso können Kosten nach Qualifikationen, Erfahrungen im Beruf und Sprachkenntnissen variieren. Die Anzahl der zu pflegenden Personen spielt natürlich auch eine Rolle. Des Weiteren muss mit berechnet werden, ob Nachtarbeit notwendig ist, ob Familienangehörige mit unterstützen und welche Aufgaben im Allgemeinen übernommen werden sollen. All dies kann in einem klärenden Gespräch, sei es persönlich oder per Telefon mit den jeweiligen Dienstleistungsanbietern einer 24-Stunden-Altenpflegerin besprochen und geklärt werden. Mit einzuberechnen sind die jeweiligen Pflegestufen der Senioren und der Mehraufwand, der sich daraus ergibt, ebenso wie Unterkunft und Verpflegung der Seniorenbetreuer

Pflegedienst

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VERGLEICH der durchschnittlichen Kosten einer 24-Stunden-Seniorenpflege zu Hause und den Kosten für eine Heimunterbringung in Deutschland

Beispiel: 24-Stunden-Seniorenbetreuerin bei Pflegegrad 3-Pflege zu Hause

Osteuropäische 24-Stunden-Seniorenhilfe monatlich im Durchschnitt  

2000 €

Pflegegeld aus Pflegegrad 3                                    –   545 €

 

Steuerlicher Vorteil im Jahr ca.                                      – 300 €
Eigenleistung                                      1155 €

 

Beispiel für monatliche Heimkosten bei Pflegerad 3 im Durchschnitt

Heimkosten im Durchschnitt                                    3900 €
Pflegesachleistung                                 –  1262 €
Eigenleistung                                    2638 €

 

So kann man deutlich erkennen, dass eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause in Deutschland wesentlich günstiger ist als ein Altenheim, für das im Durchschnitt ca. 3000 Euro im Monat aufzubringen ist. Auch wenn man die Pflegeleistung mit einrechnet, ist es doch oftmals ein beachtlicher Betrag, den der zu Pflegende entweder selbst tragen muss, oder auch Angehörige herangezogen werden können.

Der steuerliche Vorteil, den Sie durch die Absetzung von „haushaltsnahen“ Dienstleistung gelten machen können, ist ein weiterer finanzieller Vorteil gegenüber der Wahl eines Altenheims.

In Bayern ist es zusätzlich seit 2018 möglich geworden ein sogenanntes Landespflegegeld zu beantragen, das einmal jährlich in Höhe von 1000 Euro ausbezahlt wird.

VERGLEICH der durchschnittlichen Kosten einer 24-Stunden-Seniorenpflege zu Hause und den Kosten für eine Heimunterbringung in Österreich

Ebenso wie in Deutschland gibt es die Möglichkeit in Österreich Pflegegeld zu erhalten, eingeteilt in 7 Pflegestufen. Die Erlangung einer Pflegestufe in Österreich ist von der Anzahl der Stunden abhängig,  die eine Pflegekraft aufwenden muss.

Es wird einmal im Monat ausbezahlt

Stufe                Stunden Pflegebedarf/Monat                   Euro/monatlich

1  65 Stunden 157,30
2  95 Stunden 290.00
3 120 Stunden 451,00
4 160 Stunden 677,60
5 180 Stunden + dauernde Bereitschaft 920,30
6 180 Stunden+ Pflege oder Betreuung ständig notwendig 1285.20
7 180 Stunden + Unfähigkeit zur Bewegung 1688.90

In Österreich gibt es eine Förderung bei der 24-Stunden-Betreuung

Wenn Ihre Angehörigen eine rund um die Uhr Betreuung benötigen, zudem eine Einstufung ab dem Pflegegrad 3 haben und Pflegegeld erhalten, das Nettoeinkommen im Monat 2500 Euro nicht übersteigt, besteht ein Anspruch auf Förderung.

Dazu gibt es einige Bedingungen und Voraussetzungen:

Pflegegeld, Familienbeihilfe, Wohngeld oder Kinderbetreuungsgeld zählen nicht zum Einkommen und auch das Vermögen des zu Betreuenden wird nicht herangezogen.

Voraussetzung für das Fördergeld:

Die 24-Stunden-Betreuungshilfe muss über eine theoretische Ausbildung verfügen, die der eines Pflegeheimhelfers gleichkommt.

Die Altenpflegehilfe muss seit 6 Monaten in einer Betreuungseinrichtung gearbeitet oder privat engagiert eine Betreuung sachgemäß durchgeführt haben. (Siehe Hausbetreuungsgesetz)

Höhe der Förderung:

Förderhöhe bei Beschäftigung von selbstständigen Kräften zur Betreuung in Österreich:

275 Euro im Monat (es können 550 Euro geltend gemacht werden, wenn 2 Betreuungskräfte eingestellt werden müssen.

550 Euro im Monat können beantragt werden bei nicht-selbstständigen Betreuungskräften (bis zu 1100 Euro können beantragt werden, wenn zwei Betreuungskräfte benötigt werden)

Es gibt eine Förderhöhe die 6.600 Euro im Jahr nicht übersteigen darf, wenn zwei selbstständige Betreuerinnen eingestellt werden müssen, bei zwei nicht selbstständigen Betreuerinnen liegt der Betrag bei 13.200 Euro. Die maximale Förderhöhe pro Jahr beträgt somit bei zwei selbstständigen Betreuungskräften 6.600 Euro, bei zwei unselbstständigen Betreuungskräften 13.200 Euro.

Diese Förderungen können jedoch nach je nach Bundesland in Österreich abweichen. Genaue Informationen können Sie bei den zuständigen Landesämtern in Österreich einholen.

Auf Bundesländerebene können durch Zuschüsse des Landes unter Umständen abweichende Förderungsbedingungen bestehen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt der Landesregierung.

Auskünfte erteilt in erster Linie auch die Landesstelle des Sozialministerium-Service der jeweiligen Länder in Österreich. Dort können Sie auch einen Antrag erhalten.

VERGLEICH der durchschnittlichen Kosten einer 24-Stunden-Seniorenpflege zu Hause und den Kosten für eine Heimunterbringung in Österreich

Beispiel: 24-Stunden-Seniorenbetreuerin bei Pflegegrad 3-Pflege zu Hause

(Kosten variieren je nach Kanton und Stadt)

Kosten 24-Stunden-Kraft

Bei 2 Pflegekräften 14 tägige Abwechslung: durchschnittlich ca.

 

 

2000,00 €

 

Pflegestufe 3 – Pflegegeld                                                    –     451,80 €
Zuschuss möglich auf Antrag (ab Pflegestufe 3)  

–     550,00 €

 

Gesamtkosten im Monat

                                                         

                                                          998,20 €

 

 

Beispiel für die Kosten in einem Altenheim in Österreich

Die Kosten für ein Heim in Österreich setzen sich aus verschiedenen Beträgen zusammen, dem Grundbetrag und Zuschüssen, das dem Pflegegeld entspricht. Es gibt jedoch gravierende Unterschiede in den Bundesländern. So sind die Gebühren in Wien am höchsten mit ca. 240 Euro am Tag und ca. 75 Euro in Tirol zu verzeichnen. Durchschnittlich belaufen sich die Gebühren für ein Altenheim auf ca. 120 Euro am Tag.

Die Heimbewohner sind für die Kosten verantwortlich. Für die Bezahlung werden die Pension, Rente, Pflegegeld und Mieterträge zu entrichten. Falls diese nicht ausreichen sollte, wird der Rest von der Sozialhilfe übernommen.

Falls die Sozialhilfe in Anspruch genommen werden muss, können auch unterhaltspflichtige Angehörige für die Kostendeckung herangezogen werden.

Es gehen 80 % von dem erhaltenen Pflegegeld ab Pflegestufe 3 an das Pflege- bzw. Altenheim über. Ein monatlicher Betrag  von 45,20 € verbleibt dem Pflegebedürftigen.

Beispiel:

Monatliche Kosten für ein Pflegeheim in Österreich:

Kosten täglich 80 Euro = 30 Tage x 80 Euro                                                      2400 €
+ 80 % Pflegegeld / Pflegestufe 3                                                        360 €
Gesamtkosten                                                      2760 €

 

Fazit: Zum Vergleich Pflegeheim Deutschland / Österreich:

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz sind in Deutschland, wie auch in Österreich deutlich höher als die Kosten für eine 24-Stunden-Seniorenbetreuung. Auch  die Statistiken über die Einstellung einer 24-Stunden-Betreuungskraft aus osteuropäischen Ländern zeigen auf, dass sich viele Senioren, nicht nur aus dem Grund, dass es angenehmer ist, den eigenen viel Wänden zu verbleiben, sondern auch der finanzielle Aspekt entscheidender Bedeutung ist. Da die Kosten für ein Pflegeheim von den meisten pflegebedürftigen Menschen unerschwinglich geworden sind, fällt die Entscheidung beider Pflege auf die weitaus kostengünstigere Variante für die 24-Stunden-Altenbetreuung.

 

 

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