24-Stunden-Seniorenbetreuung in der Schweiz

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir unser neues Büro in Zürich, Schweiz, eröffnet haben. Wir bieten Dienste zur „24 Stunden Seniorenbetreuung in der Schweiz“ und „Altenheim“ in Osteuropa“ an. Unsere Datenbank mit Pflegekräften aus dem Ausland ist breit gefächert und Sie können in aller Ruhe die richtige Pflege- oder Betreuungskraft für ihre Angehörigen zu Hause finden.
Unsere Betreuerinnen werden in Bezug auf ihre Eignungen genauestens überprüft, d. h. wir testen die Kenntnisse der deutschen Sprache, sowie Zeugnisse und Empfehlungen.
Ein großer Aspekt, den wir immer auch für besonders relevant halten, ist das Engagement der Seniorenbetreuerinnen, sowie die Herzlichkeit, mit der die Betreuerinnen an die zu pflegenden Menschen herangehen.
Wenn Sie eine freundliche, herzliche 24-Stunden-Seniorenbetreuung für ihre Angehörigen suchen, dann werden Sie hier fündig.
Damit ihre Liebsten immer rund um die Uhr zu Hause betreut werden können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich in unserer immer größer werdenden Datenbank umzuschauen und die bestmögliche Betreuung als Alternative zu einem Seniorenheim wahrnehmen können.

24-Stunden-Seniorenbetreuung – Entlastung in der Pflege

Wenn Sie ihre Angehörigen zu Hause selbst pflegen, kann dies enorm belastend sein. Durch erfahrene Betreuung, die zusätzlich zur Pflege zu Ihnen nach Hause kommt, können Sie wieder durchatmen und auch ihr eigenes Privatleben wieder wahrnehmen.

Es gibt viele Dinge, die Ihnen eine Seniorenbetreuung abnehmen kann, sei es ein Spaziergang, oder das Begleiten zu einem Einkauf, sowie viele andere alltägliche Dinge, die neben der Pflege anfallen.
Die Selbstständigkeit ihrer Liebsten wird dadurch weiterhin gewährleistet.
Auch wenn eine Pflege durch einen Pflegedienst gewährleistet ist, können die Seniorenbetreuer unterstützend tätig werden und dem Fachpersonal aus der Pflege zur Hand gehen.
Durch ein Abkommen mit 8 verschiedenen osteuropäischen Ländern ist es auch möglich geworden in der Schweiz 24-Stunden-Seniorenbetreuung durch Kräfte aus dem Ausland zu ermöglichen.
Die Kosten für ein Altenheim sind für viele Angehörige nicht tragbar, so sind die Betreuungskräfte weitaus günstiger. Es können L oder B Bewilligungen für einen längeren Aufenthalt bewilligt werden, was Aufenthalte von bis zu 5 Jahren ermöglichen kann.

Notwendigkeit der Pflege ist in der Schweiz stark angestiegen.

Nicht nur in Deutschland, auch in der Schweiz ist die Notwendigkeit der Pflege und Pflegehilfe gestiegen. Auch möchten Pflegebedürftige im Alter nicht allein gelassen werden oder in ein Altenheim umziehen und bevorzugen daher die Pflege zu Hause.
Familienangehörige sind daheim dabei oft überlastet, da sie meist neben der zu verrichtenden Pflege ihrer Angehörigen einer beruflichen Tätigkeit nachgehen müssen.
Die Kosten einer Pflegekraft in der Schweiz sind sehr hoch. Deswegen werden immer mehr 24-Stunden-Pflegekräfte aus dem osteuropäischen Ausland herangezogen.
Durch gesetzliche einfachere Arbeitsbedingungen, die 2011 für 8 europäische Länder beschlossen wurde, kamen immer mehr sogenannte „Pflege-Migranten“ in die Schweiz. Die Zahl wird auf bis zu 35000 geschätzt, die Haushaltstätigkeiten übernehmen und auch pflegerische Tätigkeiten und Betreuung übernehmen.

Prekäre Arbeitsverhältnisse dominieren den Schweizer Markt in der 24-Stunden-Betreung

Eine Einstellung dieser osteuropäischen Arbeitskräfte wird von daher immer häufiger angewandt und werden als private „Haushaltskräfte“ definiert. Die Bedingungen sind jedoch nicht direkt definiert. Es kann ein Missbrauch entstehen, da diese Tätigkeiten im Arbeitsgesetz nicht definiert werden.
Nicht wenige osteuropäische 24-Stunden-Betreuungskräfte arbeiten in der Schweiz als Betreuungskraft oder Haushaltshilfe in prekären Verhältnissen ohne Arbeitsvertrag. Oft sind sie auch nicht gemeldet und arbeiten ohne jegliche Versicherung oder geben Steuern ab.
Die Migrantinnen müssen die Anforderungen der Angehörigen des Pflegebedürftigen erfüllen und können daher, da es sich um eine illegale Beschäftigung handelt, auch nicht rechtlich wehren.
Agenturen die Pflegekräfte vermitteln befinden sich oftmals nahe an der Illegalität.
Viele Agenturen sind aus dem Boden geschossen, die 24-Stunden-Kräfte aus Osteuropa vermitteln, die die Kasse der zu Pflegenden schonen.
Da in der EU eine Personenfreizügigkeit herrscht werden die 24-Stunden-Kräfte für 3 Monate (90 Tage, siehe im Artikel weiter unten) eingestellt. Wenn diese Frist verstrichen ist, die sich in der Legalität bewegt, werden diese Betreuungskräfte durch eine andere ersetzt. Auch hier werden oftmals die Arbeitsbedingungen, die rechtlich geregelt sind, nicht beachtet.
Entlohnungen von 1500 CHF sind bei freiem Wohnen und Verköstigung für eine 7-Tage-Woche mit 24 Stunden Verfügbarkeit nicht selten.
Wenn dies passiert und diese Arbeitsbedingungen entdeckt werden, können nicht nur die Agentur, sondern auch Sie, weil sie die 24-Stunden-Pflegekraft eingestellt haben, haftbar gemacht werden und mit empfindlichen Strafen rechnen.

Auf der Internetseite von SECO können Sie die Agenturen prüfen, die ihre Dienstleistung in der Pflege angemeldet haben.
Wenn Sie also nach einer 24-Stunden-Betreuungskraft, Haushaltshilfe oder Pflegekraft suchen, sollten Sie sich mit den rechtlichen Bedingungen in der Schweiz beschäftigen, die wir nachfolgend kurz zusammengefasst haben:

Pflegedienst

Rechtliche Bedingungen, für eine Einstellung einer 24-Stunden-Pflegekraft oder 24-Stunden-Betreuung

Wenn Sie eine Betreuung für ihre pflegebedürftigen Angehörigen in der Schweiz suchen, müssen Sie alle rechtlichen Anforderungen, die bei der Einstellung einer 24-Stunden-Pflegekraft erfüllen. Da es viele Angebote von diversen Dienstleistungsanbietern, die Pflegekräfte anbieten, besonders aus anderen europäischen Staaten wie aus Osteuropa, können Sie Gefahr laufen, dass Sie unwissentlich eine Pflegekraft einstellen und die Bedingungen dafür jedoch illegal sind.

Einstellung einer 24-Stunden-Betreuung muss durch ein Arbeitsverhältnis in der Schweiz geregelt sein.

Im Gegensatz zu Deutschland, in dem auch entsendete Kräfte oder selbstständig entsandte Pflegekräfte eingestellt werden dürfen, verhält es sich in der Schweiz aus der Sicht durch das Arbeitsrecht anders:
Wenn jemand in der Schweiz eine Betreuungskraft für zu Hause einstellt, wird das als ein Arbeitsverhältnis gewertet. So fällt die Entsendung aus dem Ausland oder auch die Einstellung einer selbstständig tätigen Pflegekraft weg.

Wieso ist das so?

Es findet laut den gesetzlichen Bedingungen ein Arbeitsverhältnis statt, da die 24-Stunden-Kraft, die in einem Privathaushalt eingestellt wird, ein Arbeitsverhältnis statt, das so definiert ist:
Wenn die Auftragserfüllung gegen Lohn von der 24 Stunden Kraft ausgeführt werden, steht der Arbeitgeber und die 24-Stunden-Betreuung oder auch Familienmitglieder oder Betriebe, die Pflege als Dienstleistung in der Schweiz anbietet in einem sogenannten übergeordneten Verhältnis.
So sind 24-Stunden-Kräfte aus dem In- oder Ausland Arbeitnehmer und können nicht entsendet werden.

Begründung:

Es gibt keine Möglichkeit, dass die Betreuungskraft, die zu Hause bei Ihnen eingestellt wird, Entscheidungen selbstständige trifft. Die 24-Stunden-Pflegekraft hat keinen Einfluss auf die Verrichtung der Tätigkeit, auf den Arbeitsort, eben so wenig kann sie die Zeit der zu verrichtenden Tätigkeiten bestimmen.
Die Kontrolle wird von der zu pflegenden Person oder deren Angehörigen durchgeführt. Die 24-Stunden-Kraft muss ihre Arbeitszeit einhalten. Auch, wenn nur bestimmte Anweisungen erfolgt sind und die Betreuungskraft weitgehend selbstständig danach arbeitet.
Als Arbeitgeber in der Schweiz, sei es ein Dienstleistungsbetrieb, wie eine Pflegehilfeeinrichtung, die die Pflegekräfte einstellen, können auch jederzeit, die Arbeitsanweisungen verändern.

Mittel, die die Pflegekraft benötigt (wie z.B. Putzmittel oder kosmetische Mittel zur Pflege) werden zur Verfügung gestellt.
Des Weiteren ist geregelt, dass wenn eine Entleihung durch eine Agentur stattfindet, die 24-Stunden-Pflegekraft nicht über die Entlohnung verhandeln kann.

Der Hauptaspekt, dass sich 24-Stunden-Betreuungskräfte nicht selbst entsenden können oder entsandt werden können, ist, dass sie nur von einem Haushalt angestellt werden können und eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Dadurch wird definiert, dass die Betreuungskraft als Arbeitnehmer einzustufen gilt und somit den Regelungen des Arbeitsrechts untersteht.

Eine Entsendung von 24-Stunden-Pflegekräfte oder Hausbetreuer ist in Schweiz nicht erlaubt und illegal.

Wenn ein Betrieb in einem EU-Staat ansässig ist, darf es ihre Mitarbeiter nur für 90 Arbeitstage in einem Jahr entsenden, wenn eine Dienstleistung in der Schweiz zu erbringen ist.
Diese Regelung hat nur dann Gültigkeit, wenn die Rechte bei dem Betrieb bleiben, was bei 24-Stunden-Betreuungskräften nicht zutrifft.
Dies gilt ebenso für selbstständige 24-Stunden-Pflegekräfte.
Die Entsendung von Mitarbeitern oder die Entsendung von Selbstständigen ist so definiert, dass ein Unternehmen einen Sitz im europäischen Ausland haben muss und als Arbeitgeber der 24-Stunden-Betreuungskraft gilt. So sind alle Anweisungen von dem ausländischen Dienstleistungsunternehmen anzuordnen. Falls die Weisungen jedoch von einem Privathaushalt oder einem Dienstleistungsanbieter von Pflegekräften ausgehen, ist dies nicht erlaubt und besteht eine illegale Verleihung von Personal.

Welcher Unterscheidung besteht bei zwischen einer entsandten Arbeitskraft und einem Personalverleih?

Wenn jemand entsendet ist, dann untersteht die entsandte Kraft immer den Anweisungen des Arbeitgebers. Diese Anweisungen können nicht auf einen anderen Dienstleistungsanbieter in dem Fall eine Pflegevermittlung in der Schweiz übertragen werden. Dies wäre dann der sogenannte „Personalverleih“, der wie oben beschrieben in der Schweiz illegal ist, da definiert ist, wenn Weisungen an Betriebe übergehen, es sich nicht um eine Entsendung handelt.

Wie ist das Verhältnis der Qualifikationen von 24-Stunden-Pflegekräften in der Schweiz?

Deshalb ist bei der Suche nach 24-Stunden-Betreuung für zu Hause immer zu beachten, dass es sich um ein Schweizer Unternehmen handeln muss. Es gilt des Weiteren zu beachten, dass es viele private Anbieter gibt, die in der Schweiz fungieren. Sie können Gefahr laufen, dass sie, wenn sie eine osteuropäische Betreuungskraft einstellen und die Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden, es sich dann eventuell um eine Scheinselbstständigkeit oder noch schlimmer um unerlaubte Tätigkeit (Schwarzarbeit) handeln könnte.
Es gibt jedoch die Möglichkeit qualifizierte Betreuungskräfte von Schweizer Pflegedienstleister einzustellen, jedoch nur, wenn diese auch einen legalen Schweizer Arbeitsvertrag unterstehen. In diesem Fall werden alle Bedingungen erfüllt, die das anzuwendende Arbeitsrecht für 24-Stunden-Betreuung beinhaltet. (Abgabe von Sozialversicherung ist ebenso garantiert).

Wer darf in Schweiz Betreuungskräfte oder Pflegekräfte verleihen?

Angestellte für die Pflege oder Betreuung aus EU-Staaten dürfen in der Schweiz nur Betriebe verliehen werden, die ihren Sitz in der Schweiz haben. Wenn Sie von einer im Ausland ansässigen Agentur eine Betreuungskraft einstellen können mit einem Bußgeld von bis zu 50000 CHF rechnen.

4 Kommentare
  1. Gavrila Maftei
    Gavrila Maftei sagte:

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Vielleicht möchten Sie einen Hochschulassistent – 24Stunden , und Haushaltshilfe , auch der seinen Eid auf Hippokrates hält – Professionalität, Hingabe und Respekt. Ich bin ein Profil wer in sozialen Beziehungen, für mich gibt es keine Unterschiede in Bezug auf Geschlecht, Rasse , Alter ,Nationalität , Religion oder andere menschliche Kriterien.
    Ich bin auch sehr gute Koch – Mediterranes Menü oder spezielles Menü für Menschen, die bestimmte Diäten benötigen. ( Fisch , Salat , Nudeln ) auch ungarische und rumänischer Spezialität .
    Meine Vater war aus Italien – ich habe lateinische Temperament -mit viel Humor .
    Hobbies : Bodybuilding , schwimmen , und viel gelesen im : Geschichte , Geographie , Politik , Literatur ,.Biologie und natürlich Musik , Theater .
    Schach Spielen ist sehr angenehm für mich
    Anstellungsart im Turnus : 2-3 Monate .
    Ich bin verfügbar sofort

    Vg.
    Dipl.Psych. Gavrila Maftei
    08209 Auerbach

    e-mail : Ursuka61@gmail.com
    tel: 0049 15901823310

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  2. Eine chance daniels
    Eine chance daniels sagte:

    Wir sind eine Vermittlungsagentur personal 24/24,wir vermitler Dammen und Herren,als betreuungs krafte in OSTERREICH,und wir suchen colaboratorin und colaboratoren ,das wir kann unsere personal als pflegepersonal eine sttele finden.Unsere liste von personal ist lange, die Dammen und die Herren,sprechen sehr gutt deutch, viel erfarung und kurs,oder diplomirt.Wir suchen fixe colaboratin mit euch,das uns haben sttele fur unsere krafte und sie als Organization jeder zeit pflegerrinenn..

    Antworten
  3. Daniels
    Daniels sagte:

    Wir sind eine Vermittlungsagentur personal 24/24,wir vermitler Dammen und Herren,als betreuungs krafte ,und wir suchen colaboratorin und colaboratoren ,das wir kann unsere personal als pflegepersonal eine sttele finden.Unsere liste von personal ist lange, die Dammen und die Herren,sprechen sehr gutt deutch, viel erfarung und kurs,oder diplomirt.Wir suchen fixe colaboratin mit euch,das uns haben sttele fur unsere krafte und sie als Organization jeder zeit pflegerrinenn..

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  4. Thomas Reiniger
    Thomas Reiniger sagte:

    Ich finde es sehr gut, dass Sie sich über die Möglichkeiten der Seniorenpflege in der Schweiz informieren. Ich habe selbst eine ähnliche Situation erlebt, als meine Mutter pflegebedürftig wurde. Ich wollte sie nicht in ein Altenheim geben, sondern bei mir zu Hause pflegen. Aber ich konnte das nicht alleine schaffen, da ich auch berufstätig war. Deshalb habe ich mich für eine 24-Stunden-Pflegekraft entschieden, die bei uns eingezogen ist. Sie hat sich liebevoll um meine Mutter gekümmert, ihr Gesellschaft geleistet und den Haushalt erledigt.

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