Haushaltshilfe aus dem osteuropäischen Ausland

Schnell kann der Fall eintreten, dass jemand in kürzester Zeit eine Hilfe im Haushalt benötigt, sei es durch Krankheit oder andere eingetroffene Zustände. Hilfe wird bei vielen alltäglichen Dingen benötigt und eine Haushaltshilfe aus Osteuropa ist oftmals dafür als Lösung geeignet.

Der Bedarf ist ständig steigend, vor allen Dingen Senioren sind immer mehr auf die Hilfe von Betreuungskräften, die allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen erbringen.

Doch nicht immer sind die Angebote einer solchen 24-Stunden-Betreuung seriös und Sie müssen einige Dinge beachten, wenn Sie eine Haushaltshilfe legal beschäftigen wollen. Dies hat jedoch zur Folge, dass Sie auch etwas tiefer in Ihren Geldbeutel greifen müssen, denn eine einzelne Haushaltshilfe kann eine rund-um-die-Uhr Betreuung nicht allein leisten und nicht zuletzt widerspricht das den deutschen Arbeitsgesetzen.

Es ist möglich, falls eine Pflegestufe besteht, (Feststellung anhand von verschiedenen Kriterien) durch den MDK (medizinischer Dienst), Pflegegeld zu beziehen und dieses für die Haushaltshilfe oder Betreuungshilfe einzusetzen. Ebenso ist es möglich dafür auch Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege zu beantragen.

Möglichkeiten eine Haushaltshilfe aus dem europäischen Ausland einzustellen:

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, eine Haushaltshilfe aus Osteuropa einzustellen:

  1. Sie werden selbst Arbeitgeber:

Sie stellen eine Haushaltshilfe selbst ein und werden dabei selbst zum Arbeitgeber. Das bedeutet, dass Sie Sozialabgaben für die eingestellte Person zu zahlen haben. Natürlich müssen Sie sich dabei auch an den vorgeschriebenen Mindestlohn halten, der aktuell bei 9,19 Euro liegt. Auch die Arbeitszeit darf höchstens 48 Stunden in der Woche betragen. Eine Pause zwischen den Arbeitszeiten muss 11 Stunden beinhalten. Wie bei allen anderen Angestelltenvertragen sind auch Urlaub von mindestens 24 Tagen (Wochenende nicht mit eingerechnet) im Jahr enthalten. Lohnfortzahlungen bei Urlaub und auch bei Krankheit müssen gewährleistet sein.

Daraus kann sich folgende Rechnung ergeben:

Monatlicher Durchschnitt Stunden                 Mindestlohn                gesamt

208                                                                  9,19 €                          1911,52 €

freie Verpflegung und Unterkunft sind miteingeschlossen.

Weitere Kosten entstehen durch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Rente, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung), der ca. 371 € beträgt, was dann zu einer doch sehr hohen Summe von 2282 € im Monat führt.

Es gibt einen sehr großen Vorteil bei dieser Form der Anstellung. Alle Weisungen gehen von Ihnen aus, da Sie als Arbeitgeber fungieren. Sie können die Art und Weise und der Tätigkeiten, die die Haushaltshilfe durchführen soll, so wie auch die Zeit.

Sie können auch „haushaltsnahe Dienstleistungen“ in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Löhne, die Sie an die Haushaltshilfe gezahlt haben können zu 20 % von der zu zahlenden Steuer abgezogen werden. Der Betrag darf jedoch 4000 Euro nicht überschreiten. Als Voraussetzung einen steuerlichen Vorteil dadurch zu erhalten, dass Rechnungen vorhanden sind und der Betrag nicht in bar ausgezahlt wurden, sondern nur über Banküberweisung. (Nachweise)

Bei Krankheit oder Urlaub sind Sie jedoch gezwungen einen Ersatz zu finden, währenddessen Ihre Hilfskraft von Ihnen weiterbezahlt werden muss.

Fazit: Als Arbeitgeber einer Haushaltshilfe zu fungieren, ist wohl die teuerste Variante eine Hilfskraft einzustellen und viele können sich diese Art von Einstellung nicht leisten. So wird deutlich, dass besonders finanziell gut gestellte Haushalte als Arbeitgeber auftreten.

Vorsicht: Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe nicht anmelden, kann das unangenehme Folgen mit sich bringen. Es wird nicht nur die Schwarzarbeit gefördert, sondern sämtliche Sozialversicherungsbeiträge müssen bis zu 4 Jahre nachbezahlt werden. Es kann als Straftat gewertet werden, mit Folge von empfindlichen Geldstrafen und Freiheitsentzug. Nicht nur Sie müssen mit der Ahndung einer Straftat rechnen, auch der Haushaltshilfe steht einer Anzeige wegen Sozialversicherungsbetrug und Steuerhinterziehung gegenüber.

  1. Möglichkeit: Einstellung über eine Vermittlungsagentur von Haushaltshilfen aus dem osteuropäischen Ausland

Mittlerweile gibt es sehr viele Agenturen, die mit osteuropäischen Dienstleistungsunternehmen zusammenarbeiten. Diese senden ihre Mitarbeiter nach Deutschland, durch einen sogenannten Entsendungs-Vertrag, der durch ein Entsendungs-Schreiben bestätigt wird (A1), die die Hilfskraft erhalten muss und auf Verlangen vorzeigen muss. Die Haushaltshilfe in ist ihrem Heimatland durch das Unternehmen sozialversichert. Ebenso Steuern werden in dem Heimatland der Haushaltshilfe bezahlt. Sie schließen sozusagen einen Vertrag mit der Vermittlungsfirma und zugleich mit der ansässigen Firma in Osteuropa.

Sie haben jedoch keinerlei Einfluss auf die Weisungen, da diese dem Unternehmen im Ausland unterstehen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie so viel wie möglich Informationen aus dem Unternehmen erfahren und wenn möglich persönlich Kontakt aufnehmen. Oftmals besteht die Möglichkeit mit der Haushaltshilfe vorab sich per Skype kennenzulernen oder zu telefonieren. Fragen Sie bei der Vermittlungsagentur auch dringend nach, wie hoch die Gebühr der Vermittlung ist. Alle Leistungen, die die Haushaltshilfe erbringen soll, muss genauestens in einem Vertrag festgehalten werden und Verträge sollten von dem Unternehmen vorab einsehbar sein, um die Details zu überprüfen.

Dadurch, dass Sie eine Agentur beauftragen haben Sie den Vorteil sich nicht um rechtliche Dinge kümmern zu müssen und auch die Organisation übernimmt die Agentur. Auch im Falle einer Krankheit oder bei Urlaub der Haushaltshilfe bekommen Sie von der Vermittlungsagentur einen eine andere Mitarbeiterin, die Ihre Angestellte in dieser Zeit vertritt.

Klären Sie jedoch im Vorfeld ganz genau ab, welche Aufgaben von der Haushaltshilfe erbracht werden sollen, dadurch können Probleme vermieden werden. Tätigkeiten, die ein ambulanter Pflegedienst verrichten, dürfen nicht von der Haushaltshilfe übernommen werden.

Kosten für eine Haushaltshilfe durch eine Vermittlungsagentur variieren je nach Land und Qualifikationen (z.B. deutsche Sprache).

        3. Möglichkeit: Einstellung einer selbstständig tätigen Haushaltshilfe

Oftmals bieten selbstständig tätige Haushaltshilfen ihre Dienste unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, da sie nicht daran gebunden sind.

Dabei gehen Haushalt und Betreuungs- bzw. Pflegekraft einen Dienstleistungsvertrag ein und bilden somit ein Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis. Für den Haushalt ist es grundsätzlich unerheblich, ob die Auftragnehmerin ihren Sitz im In- oder Ausland hat. Da grundsätzlich eine Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU besteht, ist es möglich für selbstständige Haushaltshilfen aus dem osteuropäischen Ausland in einem anderen Land wie Deutschland tätig zu werden.

Jedoch ist auch hier Vorsicht geboten. Sie müssen vorab prüfen, ob eine Scheinselbstständigkeit bestehen könnte.

Pflegedienst

Allgemeine Aufgaben, die eine Haushaltshilfe übernehmen kann

Es hängt natürlich immer von Ihren eigenen Bedürfnissen ab, welche Aufgaben von einer Haushaltshilfe durchzuführen sind. Vorab können Sie sich auch eine Liste erstellen und mit der Haushaltshilfe durchgehen, damit später keine Missverständnisse entstehen:

  • Reinigung der Wohnbereiche, wie Abstauben, Kehren, Wischen oder Staubsaugen
  • Reinigung des Badezimmers, einschließlich Toilette, Dusche oder Badewanne
  • Küchenreinigung
  • Geschirr reinigen, abtrocknen und einräumen
  • Bettwäsche wechseln und Betten machen, Wäschepflege (bügeln)
  • Fensterreinigung, Müllentsorgung, Auffüllen von Gegenständen, wie Toilettenpapier, Papiertaschentücher, etc.
  • Allgemeine Aufräumarbeiten
  • Besorgungen, wie z. B. Einkaufen von Lebensmitteln oder Abgabe von Briefen, etc. Stellen Sie vorher sicher, dass die Einkaufsliste mit der Haushaltshilfe durchgehen und Zahlungsmittel zur Verfügung stellen
  • Zubereitung von Mahlzeiten, auch dies sollten Sie vor der Einstellung mit der Haushaltshilfe besprechen und in dem Vertrag festhalten. Sie sollten sich auch über die Kochkenntnisse erkundigen. Besonders wenn Sie eine spezielle Diät wünschen, sollten Sie dies im Vorfeld abgeklärt werden.

Die Einstellung einer Haushaltshilfe ist kein überwältigender Prozess. Solange alle Dinge im Vorfeld abgeklärt sein und die Stellenbeschreibung so klar wie möglich detailliert dargestellt wird. Deswegen sollten Sie bei einem Vorstellungsgespräch, bzw. einem Treffen mit der Pflegeagentur alles genauestens behandeln, was für Sie wichtig ist und welche Aufgaben eine Haushaltshilfe übernehmen soll. Damit können Sie sicherstellen, dass all ihre Bedürfnisse und Wünsche erfüllt werden.

 

 

 

 

 

 

1 Antwort
  1. Christine
    Christine sagte:

    Ich brauche eine Haushaltshilfe. Mir wäre relativ egal, ob sie aus dem osteuropäischen Ausland kommt. Dennoch kann ich verstehen, dass der Bedarf ständig steigend ist.

    Antworten

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert