Betreuungskraft oder Pflegekraft – wo liegt der Unterschied?

Das Durchschnittsalter der europäischen Bevölkerung ist gestiegen und damit auch der Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Schließlich möchte sich im Alter jeder gerne gut versorgt wissen und dabei noch so selbstständig wie möglich handeln können. Wie gut, dass es inzwischen für alle Bereiche des Lebens Unterstützung von Alltagshelfern, Betreuungskräften und Pflegekräften gibt. Diese wissen nicht nur, an welchen Stellen sie am besten Hilfe leisten sollten, sondern tun dies meist auch noch mit viel Freude und Zugewandtheit. Angehörige und Betroffene stehen jedoch auf der Suche nach einer fachmännischen Unterstützung häufig vor allerhand Fragen. Welche Aufgaben können überhaupt von einer außenstehenden Person übernommen werden, in welchen Bereichen ist ihre Zuarbeit vielleicht weniger sinnvoll oder hilfreich und vor allem: wer ist zuständig für was? Ein Anruf bei einem Pflegedienst oder der zuständigen Krankenkasse kann Aufschluss geben. Doch auch die nächsten Abschnitte verraten alles Wichtige zur Unterscheidung von Pflegekräften und Betreuungskräften und schaffen so ein wenig Licht im Dunkel der vielen Möglichkeiten und Angebote.

Was versteht man unter einer Pflegekraft und welche Aufgaben übernimmt sie?

Die Pflegekraft ist Teil der Kranken- und Gesundheitspflegeberufe. Hieraus lassen sich auch ihre hauptsächlichen Aufgaben ableiten, die sich im stationären, aber auch im ambulanten Bereich abspielen. Hierzu gehört die Pflege von kranken oder anderweitig hilfsbedürftigen Personen, deren Pflege und Betreuung. Die einschlägigen Qualifikationen von Pflegekräften erlaubt es ihnen, neben der Sicherung der Körperhygiene auch die Dosierung von Medikamenten und die Anbringung von Wundauflagen und Verbänden zu übernehmen. Ebenso werden im häuslichen Bereich verwendete medizinische Überwachungsgeräte von ihnen überwacht und bei Bedarf reguliert. Pflegenden Angehörigen ist eine erfahrene Pflegekraft ein Ansprechpartner mit offenen Ohren. Meist ist sie bereit, sich nicht nur die Sorgen der zu pflegenden Person, sondern auch derer Angehörigen anzuhören. Dies schafft Entlastung auf zwei Ebenen – der praktischen und der emotionalen. Die für einen Betroffenen so wichtigen Pflegepläne können von einer qualifizierten Pflegekraft selbstständig geschrieben werden.

Gibt es eine 24-Stunden-Pflegekraft?

Der Begriff der 24-Stunden-Pflegekraft ist leicht misszuverstehen. Es handelt sich hierbei um eine 24-Stunden-Betreuung, die neben der Pflege auch eine wesentliche Unterstützung im Alltag bedeutet. Hierfür lebt die Pflegekraft in den Häuslichkeiten des zu Betreuenden und unterstützt ihn in seinen vielfältigen Aufgaben. Hierunter fallen unter anderem die tägliche Körperhygiene, die Unterstützung bei der Aufnahme von Nahrungsmitteln, die Dosierung und Einnahme von Medikamenten sowie die Begleitung zu Arztterminen oder auf dem Spaziergang. Eine 24-Stunden-Pflegekraft ist eine große Bereicherung, wenn es darum geht, einem alten oder körperlich eingeschränkten Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in einem sicheren Rahmen zu ermöglichen, und dies in seinem eigenen Zuhause.

Was ist eigentlich eine Betreuungskraft und welche Aufgaben werden von ihr übernommen?

Wo betreuungsbedürftige Personen ihre täglichen Aufgaben nicht mehr wirklich alleine bewältigen können, kann die Unterstützung durch eine qualifizierte Betreuungskraft eine große Hilfe sein. Sie helfen beim An- und Auskleiden, der Erledigung anfallender Hausarbeit und übernehmen den täglichen Einkauf bzw. begleiten zu Besorgungen und Terminen. Pflegerische Aufgaben hingegen werden von der Betreuungskraft kaum übernommen. Auf Anordnung kann sie jedoch von einer Pflegefachkraft in bestimmte Gebiete eingearbeitet werden und diese schließlich selbstständig übernehmen. Hierzu gehören der Verbandswechsel, die Gabe von verordneten Medikamenten sowie die Messung des Blutzuckers. Auch das Setzen von Insulinspritzen kann dazugehören. Als erster Ansprechpartner im Alltag eines hilfebedürftigen Menschen erfüllt die Betreuungskraft eine wichtige Aufgabe. Sie ist nicht zuletzt für pflegende Angehörige eine Bezugsperson und sorgt auch für deren Entlastung im gemeinsamen Alltag mit einem alten oder erkrankten Angehörigen.

Die 24-Stunden-Betreuungskraft

Die 24-Stunden-Betreuungskraft lebt im Haushalt der zu betreuenden Person und unterstützt diese in allen Bereichen, die nicht den Aufgaben einer qualifizierten Pflegekraft unterliegen. Der Alltag des Betroffenen wird hierdurch wesentlich erleichtert und trotz vorhandener körperlicher oder geistiger Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Die Betreuungskraft übernimmt hierfür Aufgaben wie die Mitstrukturierung eines aktivierenden Alltags, Entlastung bei häuslichen Aufgaben, Unternehmungen wie Spaziergänge, Ausflüge und Familienfeiern sowie die Begleitung zu Terminen. Oft arbeiten sie mit ambulanten Pflegediensten zusammen, die jene Aufgaben übernehmen, die nicht in den Aufgabenbereich der Betreuungskraft fallen.

Die Unterschiede zwischen einer Pflegekraft und einer Betreuungskraft im Überblick

Die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Pflegekraft und einer Betreuungskraft liegen also vor allem in ihren pflegerischen Qualifikationen. Während die Betreuungskraft sich vor allem auf die Grundbedürfnisse einer hilfsbedürftigen Person konzentriert, ist die Pflegekraft hauptsächlich mit Aufgaben der Pflege betraut. So liegt das Hauptaugenmerk in der Betreuung beispielsweise auf der Gestaltung eines abwechslungsreichen Alltages, der den Betroffenen möglichst weder über- noch unterfordert. Unterstützung bei Freizeitaktivitäten und die Begleitung zu Terminen sind ebenso eine Selbstverständlichkeit wie das gemeinsame Ausruhen bei einer Tasse Tee oder das Vorlesen aus einem Buch. Die Pflegekraft hingegen fokussiert sich vorrangig auf Aspekte wie die Entwicklung eines Pflegeplans, das Wechseln von Verbänden, die Verabreichung bestimmter Medikamente und die Überwachung medizinischer Geräte. Nur in eingeschränktem Maße kann sie sich für die Begleitung im Alltag Zeit nehmen.

Haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Pflege- oder Betreuungskraft?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten und ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Für eine Überprüfung auf den Anspruch einer Pflege- oder Betreuungskraft sollte immer intensive Rücksprache mit den behandelnden Ärzten und der Krankenkasse gehalten werden. Auch spezielle Beratungsstellen geben Auskunft darüber, wie der jeweilige Anspruch geltend gemacht werden kann. In § 45b SGB XI der Sozialen Pflegeversicherung (Stand November 2021) ist außerdem festgehalten, dass Pflegebedürftige Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbeitrag von bis zu 125,00 Euro haben. Er gilt als zweckgebundene Erstattung und soll der Entlastung von pflegenden Angehörigen oder der Selbstbestimmung von Menschen mit Pflegebedarf dienen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines Pflegegrades. Wurde der Entlastungsbeitrag bewilligt, so kann er mit dazu beitragen, dass Betroffene die Dienste eines Betreuers in Anspruch nehmen können. Auch bestimmte Bewegungsangebote können mit dem Entlastungsbeitrag finanziert werden. Wichtig hierbei ist zu wissen, dass die jeweiligen Anbieter nach dem Landesrecht zugelassen sind. Nur so ist es möglich, die Maßnahme wie erforderlich abzurechnen. Beträge, die im laufenden Monat nicht beansprucht wurden, können überdies in die Folgemonate des Kalenderjahre übertragen werden. Wie ersichtlich ist, wird der Rolle von Pflege- und Betreuungskräfte auch weiterhin eine große Rolle zugeschrieben, sind sie doch mit dafür verantwortlich, hilfs- und pflegebedürftigen Menschen ein möglichst glückliches Leben zu ermöglichen.

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