Welche Aufgaben hat eine Putzfrau

Eine Putzfrau kümmert sich um die Sauberkeit in Ihrer Wohnung oder Haus. Sie sollte wissen, mit welchen Reinigungsmittel für die unterschiedlichen Gegenstände und Böden benötigt werden und wie diese anzuwenden sind.

Neben dem Begriff Putzfrau, wird auch die Bezeichnung Reinigungshilfe, Putzfee, Reinigungskraft oder Reinigungshilfe verwendet.

eine Putzfrau kann unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Hauptaufgaben sind demnach:

  • Reinigung von Fußböden (Wischen, Staubsaugen nass und trocken, Schrubben)
  • Teppichreinigung
  • Reinigung von Fenstern
  • Möbelreinigung
  • Küchenreinigung (Herdpflege, etc.)
  • Toiletten reinigen, desinfizieren
  • Mülltrennung und Entleerung
  • Hygienestandards einhalten

Machen Sie am besten eine Liste, welche Aufgaben Sie erledigen haben möchten, bevor Sie eine Reinigungskraft einstellen. Vorteilhaft ist, wenn Sie diese gemeinsam erarbeiten. Bringen Sie diese gut sichtbar in der Wohnung an. Manche Putzfrauen arbeiten in mehreren Haushalten und können sich immer gut orientieren, welche Tätigkeiten zu erledigen sind

Andere Tätigkeiten im Haushalt, wie z. B. die Wäschepflege oder das Aufräumen der Wohnung, werden nicht automatisch übernommen. Sie können jedoch individuell absprechen, ob auch andere Tätigkeiten erledigt werden können.

Einstellung einer Putzfrau, was ist zu beachten

Eine Reinigungskraft ist eine gute Investition, wenn Sie selbst keine Zeit oder einen Antrieb dazu haben, sich um die Sauberkeit Ihrer Wohnung oder Hauses zu kümmern. Vielleicht sind sie auch körperlich nicht in der Lage, Putzarbeiten selbst zu übernehmen.

So ist das Engagieren einer Putzfrau eine gute Möglichkeit, sich die Arbeit im Haushalt zu erleichtern. Sie bekommen mehr Zeit für Ihre Kinder, Familie, Freunde und mehr Freizeit.

Bei der Einstellung einer Putzfrau müssen sie jedoch einiges beachten. Eine gute Reinigungskraft zu finden, ist manchmal nicht so leicht. Sie sollte bezahlbar sein, fleißig und gründlich sein. Wenn man bedenkt, dass Hunderttausende von Putzhilfen nicht offiziell angemeldet sind, liegt dies wohl auch den Gesetzesvorgaben der Bundesregierung, die einen Minijob über 450 Euro sozialversicherungspflichtig machen. Dies ist mit hohen Versicherungsbeiträgen verbunden. Auf jeden Fall ist es nicht legal, eine Putzfrau ohne Sozialversicherung  einzustellen.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, eine Reinigungshilfe einzustellen. Entweder Sie stellen eine Putzfrau ein, die auf selbstständiger Basis, Sie melden sie bei der Minijobzentrale an oder über eine Entsendung aus dem Ausland.

Vorteile einer Putzfrau auf Minijob-Basis

Wer als Minijobber tätig ist, hat Anspruch auf Krankengeld, ist bei der Schwangerschaft abgesichert und versichert im Falle eines Unfalls bei der Arbeit. Die Knappschaft erstattet bei einem Unfall während der Arbeit alle medizinischen Kosten und zahlt bei schlimmen Verletzungen sogar eine Unfallrente.

Wenn Sie eine Putzfrau auf Minijobbasis einstellen möchten, müssen Sie diese in der Minijob-Zentrale anmelden.

Selbstständige Putzfrau einstellen

Falls diese Möglichkeit nicht für Sie infrage kommt, gibt es die Möglichkeit, die Reinigungshilfe auf Rechnung einzustellen. So gibt es mittlerweile viele Putzfrauen, für die eine Kleinunternehmerregelung gilt. Wer als Kleinunternehmer nicht mehr als 22.000 Euro im Jahr verdient, ist von der Umsatzsteuer befreit.

Wie wird eine selbstständige Putzfrau angemeldet

Als Arbeitgeber müssen Sie sich bei einer selbstständigen Reinigungskraft um nichts kümmern, außer darum, die erstellte Rechnung pünktlich und ordnungsgemäß zu bezahlen.

Putzfrau aus einem anderen EU-Land einstellen

Pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld erhalten, stellen oftmals auch Betreuungskräfte aus dem Ausland ein, die unter anderem auch die Putzarbeiten übernehmen. Sie werden dann zu einem Arbeitgeber. In der Regel wird dabei der Vertrag individuell erstellt, je nach Betreuungs- und Haushaltstätigkeiten. Dabei sind jedoch die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Bei dieser Form zieht die Betreuungs- und Reinigungskraft in die Wohnung ein und erhält kostenlose Unterkunft und Verpflegung + Gehalt.

Entsendung einer Reinigungskraft aus dem Ausland

Eine weitere Möglichkeit besteht durch eine Entsendung einer Dienstleistungsfirma aus dem Ausland. Hierbei wird der Vertrag mit der ausländischen Firma geschlossen, die sämtliche Details der Tätigkeit enthält. Die Vermittlung übernimmt meist ein deutsches Unternehmen. Wichtig ist dabei, dass die Reinigungskraft im Besitz eines A1-Schreibens (Entsendungsschreiben) der Sozialversicherung des jeweiligen Landes, das Ihren Versicherungsstatus nachweist.

Was muss eine Putzfrau tun, um sich selbstständig zu machen

Da für eine Tätigkeit als Putzfrau keine Ausbildung nötig ist, kann sich jeder selbstständig machen. Trotzdem ist es von Vorteil, wenn eine Putzfrau Kenntnisse von Oberflächenreinigung zu haben und zu wissen, welche Mittel für welches Material zur Reinigung zu verwenden sind.

Um sich selbstständig zu machen, wird eine Gewerbeanmeldung benötigt, um durch das zuständige Finanzamt steuerlich erfasst zu werden. Dazu kann online eine Anmeldung heruntergeladen werden oder eine dafür zuständige Stelle (Rathaus, Bürgerhaus) aufgesucht werden. Den Gewerbeschein erhalten die Antragsteller meist noch am gleichen Tag. Je nach Stadt kostet die Anmeldung zwischen 20 und 50 Euro.

Was kostet eine Putzfrau

Natürlich ist die Bezahlung einer Putzfrau ein wichtiger Punkt, wenn es um die Einstellung geht. Die Preise dazu variieren. Seit 01.01.2021 ist ein Mindestlohn von 9,50 pro Stunde gesetzlich einzuhalten. Jedoch ist der Preis für eine Putzfrau unterschiedlich und variiert. Dazu gibt es einige Punkte, die zu beachten sind.

Der Wohnort spielt eine entscheidende Rolle. In teuren Städten ist der Preis, eine gute Putzfrau wesentlich höher, da dort auch die Lebenshaltungskosten meist viel höher sind. Ebenso haben Großstädte eine bessere Infrastruktur, die mit der Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes zusammen. So haben große Städte meist ein gutes U-Bahn-Netz und Bussystem, die es ermöglichen ohne lange Wartezeiten zum Einsatzort zu kommen.

Durchschnittliche Preise für eine Putzfrau in verschiedenen deutschen Städten:

  • München 20 – 25 Euro

  • Hamburg 16 – 25 Euro

  • Hannover 13 – 16 Euro

  • Potsdam 13 – 16 Euro

  • Frankfurt 15 – 20 Euro

  • Berlin 13 – 18 Euro

  • Stuttgart 14 – 22 Euro

  • Düsseldorf 13 -23 Euro

  • Duisburg 13 -23 Euro

  • Wuppertal 12 -21 Eur0

  • Köln 14 – 21 Euro

  • Hridelberg 14 – 22 Euro

  • Mannheim 14 – 22 Euro

  • Freiburg 15 – 23 Euro

  • Karlsruhe 13 – 21 Euro

  • Baden-Baden 15 – 25 Euro

  • Offenburg 14 – 23 Euro

  • Kaiserslautern 14 -25 Euro

  • Saarbrücken 14 – 24 Euro

  • Koblenz 14 – 22 Euro

  • Bonn 14 – 23 Euro

  • Dresden 13 – 18 Euro

  • Leipzig 13 -18 Euro

  • Bremen 15 – 22 Euro

  • Dortmund 14 – 21 Euro

  • Bielefeld 14- 21 Euro

  • Lübeck 15 – 20 Euro

  • Kiel 15 -20 Euro

  • Wolfsburg 15- 21 Euro

  • Würzburg 15 -21 Euro

  • Friedrichshafen 17 – 26 Euro

  • Konstanz 18 – 27 Euro

  • Ravensburg 16 – 25 Euro

  • Ulm 15 – 22 Euro

  • Regensburg 15 -23 Euro

  • Nürnberg 15 -23 Euro

  • Augsburg 14 -22 Euro

  • Rosenheim 15 – 25 Euro

  • Ingolstadt 14 -22 Euro

  • Münster 14 -22 Euro

 

Sie haben jedoch die Möglichkeit, wenn Sie eine Putzfrau sozialversicherungspflichtig beschäftigen, bei der Steuer am Jahresende geltend zu machen. Erstattungsfähig sind 20 Prozent, dabei dürfen 510 Euro im Jahr nicht überstiegen werden. Eingetragen wird dies unter „haushaltsnahe Dienstleistungen“.

Putzfrau einstellen während einer Krankheit

Wenn Sie eine schwere Krankheit haben und nicht mehr in der Lage sind, sich um Ihren Haushalt und Reinigungsarbeiten zu kümmern, können Sie bei der Krankenversicherung einen Antrag auf eine Haushaltshilfe bzw. Putzfrau stellen. Dies ist meist nach einem Krankenhausaufenthalt nötig.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie gesetzlich krankenversichert sind und ein Arzt bestätigt, dass Sie nicht fähig sind, gewisse Tätigkeiten selbst auszuführen. Ebenso muss er den Zeitraum, ab wann, wie lange und in welchem Umfang die Hilfe benötigt wird.

Bei der Auswahl können Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten lassen oder auch selbst eine Hilfe finden. Die Kosten werden in Höhe von 10,25 €uro je Stunde übernommen. Die tägliche Stundenzahl beträgt normalerweise 8 Stunden, die von einer Einzelfallprüfung abhängt. Die Haushaltshilfe / Putzfrau rechnet in diesem Fall direkt mit der Krankenkasse ab und schließt auch den Vertrag mit ihr ab.

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