Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei einem Kleingewerbe

Wer sich selbstständig machen möchte, kann ein Kleingewerbe anmelden. Doch was ist eigentlich ein Kleingewerbe? Das ist nicht genauer definiert, jedoch gibt es einige Kriterien dafür laut § 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG). Es besagt, dass die Tätigkeit selbstständig ausgeführt wird, mit der Absicht, Gewinn zu erzielen.

Ein Gewerbe wird bei den zuständigen Ämtern angemeldet und Steuern müssen entrichtet werden. Eine Anmeldung ist kostenpflichtig und beträgt zwischen 10 und 30 €. Die Voraussetzungen werden vom Gewerbeamt geprüft und die Daten werden an das Finanzamt weitervermittelt.

Um als Pflegekraft oder in ähnlichen Bereichen (Kinderbetreuer, Haushaltshilfe, etc.) selbstständig arbeiten zu können, wird ein Gewerbeschein benötigt.

Durch ein Kleingewerbe ist es möglich, unkompliziert eine selbstständige Tätigkeit auszuüben.

Fragebogen des Finanzamts

Nach der Anmeldung des Gewerbes wird ein steuerlicher Erfassungsbogen vom Finanzamt zugeschickt, der verpflichtend ausgefüllt werden muss. Das Finanzamt erfasst dadurch die Daten der selbstständig geführten Tätigkeit, die zur Berechnung eventuell anfallender Steuern maßgeblich sind.

Das Ausfüllen des Fragebogens

Der zugesendete Fragebogen kann alternativ auch online ausgefüllt werden. Es ist als PDF zum Downloaden unter diesem Link zu finden:

Um das Ausfüllen etwas einfacher zu machen, erhalten Sie hier eine unkomplizierte Erklärung darüber:

Steuernummer

Falls die Steuernummer unbekannt ist, können Sie diese beim Finanzamt anfragen. Die Nummer wird oben auf dem Fragebogen eingetragen.

Punkt 1 – Allgemeine Angaben

Bei den allgemeinen Angaben unter dem Punk 1.1 werden Name, Vorname, Adresse etc. eingetragen.

Identifikationsnummer

Sie stoßen dort in der Zeile 10 auf die Identifikationsnummer, eine Nummer, die seit der Geburt erfasst worden ist und mit TIN abgekürzt wird. Die „Tax Indentification Number enthält 11 Zahlen. Falls diese unbekannt sind, können Sie auch diese beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Sie wird Ihnen nach der Anfrage per Post zugeschickt. (Datenschutz).

Hier finden Sie den Link für die Anfrage einer Steuer-ID:

https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html

Religionsschlüssel

In der Spalte unter dem Geburtsdatum finden Sie das Ausfüllfeld „Religionsschlüssel“. Dort tragen Sie die Abkürzung, die Sie als Angaben darunter finden, ein.

Familienstand

In der Zeile 14 wird der Familienstand erfasst, falls Sie nicht verheiratet sind, brauchen Sie nachfolgenden Punkt 1.2 Ehegatte nicht ausfüllen.

Punkt 1.2 Ehegatte

Wenn Sie verheiratet sind, füllen Sie die Angaben zu Ihrem Ehepartner aus. Auch hier müssen Religion und Steuer-ID eingetragen werden.

Punkt 1.3 Kinder

Wenn Sie Kinder haben, werden dort die Namen und das Geburtsdatum eingetragen.

Alle weiteren Angaben erklären sich von selbst, wie z. B. E-Mail-Adresse, etc.

Punkt 2 – Angaben zur Tätigkeit

Bei dieser Angabe sollten Sie die zu ausführende Tätigkeit so genau, wie möglich beschreiben, wie z. B. als Pflegehelfer: Hilfe bei alltäglichen Anforderungen, Führung des Haushalts, Einkaufshilfe, soziale Betreuung, etc.

Kinderbetreuung: Betreuung und Unterhaltung von Kindern, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitgestaltung, etc.

Punkt 2.2 Unternehmensdaten

Hier tragen Sie Ihre Stammdaten erneut ein und auf dem nächsten Blatt ganz oben, wieder Ihre Steuernummer. Geben Sie nochmals Ihre Kommunikationsverbindung ein, wie Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse oder auch Ihre Webseite (falls vorhanden)

Punkt 2.3 Betriebsstätten – Adresse des Unternehmens

Hier werden die Angaben gemacht, bei welcher Adresse du deine Tätigkeit ausführst. Falls es mehrere Auftraggeber sind, dann sind diese in den Zeilen einzutragen.

Punkt 2.4 Kammerzugehörigkeit

Da  Kleingewerbliche oder Freiberufler keine Verpflichtung haben, sich in der Industrie- und Handelskammer eintragen zu lassen, bleibt dieser Eintrag frei.

Punkt 2.7 Gründungsform

Dort wird angekreuzt, ob es sich um eine Neugründung handelt. Es kann auch möglich sein, dass ein Gewerbe verpachtet, vererbt oder verschenkt wurde. Wenn das der Fall ist, dann muss Entsprechendes angekreuzt werden.

Punkt 2.8 Bisherige betriebliche Verhältnisse

Wenn ein Gewerbe übernommen wurde, dann muss die in den Zeilen 83-87 eingetragen werden.

Punkt 3 – Festsetzung der Vorauszahlungen

Bei diesem Teil des Fragebogens ist es wichtig, die Angaben so weit möglich, so genau wie möglich zu machen. Das Finanzamt berechnet daraus die Steuervorauszahlung.

Alle Einkünfte werden hier angegeben, wie z. B. ein Nebenjob, Vermietung oder Verpachtung, selbstständige und nicht selbstständige Arbeit.

Falls eine hauptberufliche Tätigkeit vorhanden ist, und das Kleingewerbe zusätzlich geführt wird, müssen die Einkünfte aus bei den Tätigkeiten angegeben werden. Bei den Einkünften aus dem Kleingewerbe wird der Gewinn eingetragen.

Punkt 4 – Angaben zur Gewinnentwicklung

Hier werden die Angaben gemacht, wie sich Ihr Gewinn errechnen lässt. Normalerweise wird bei einem Kleingewerbe eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellt, da es sich als unkomplizierte Lösung für kleine Betriebe anbietet.

In der Zeile 119 wird die Gewinnermittlung per Ankreuz-Verfahren ausgewählt.

Wenn es keine besonderen Abweichungen zum Vorjahr gibt, wird bei in Zeile 123 Nein angekreuzt.

Punkt 5 – Freistellungsbescheinigung

Dies gilt nur für Personen, die eine Tätigkeit in der Baubranche ausführen.

Punkt 6 – Angaben zur Anmeldung und Abführung von Lohnsteuer

Wenn weitere Mitarbeiter in einem Gewerbe tätig sind, werden diese hier angeführt, wie z. B. die Adresse des Betriebs, wann Lohnauszahlungen etc., was im Falle eines Kleingewerbes nicht ausgefüllt werden muss.

Punkt 7 – Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

Hier wird die Summe des Umsatzes eingetragen, die schätzungsweise erwirtschaftet wird.

7.3 Kleinunternehmer-Regelung

Daraufhin gibt es die Entscheidung, ob eine Kleinunternehmerregelung greift. Als Kleinunternehmer gilt man dann, wenn das Einkommen 22.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Im 2. Jahr liegt die Grenze bei 50000. Ist dies der Fall, ist man von der Umsatzsteuer befreit. Wenn die Grenzwerte überschritten werden, ist Umsatzsteuer abzuführen.

Falls Sie in die Kleinunternehmerregelung fallen, wird Zeile 123 angekreuzt.

Die Kleinunternehmerregelung befreit von der Umsatzsteuerpflicht, das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer auf der Rechnung angegeben wird und der Paragraf 19 (UstG) erwähnt werden sollte. Das Finanzamt berechnet ebenso keine Vorsteuer.

 7.4 Organschaft

Dieser Punkt trifft nicht zu und bleibt unausgefüllt.

 7.5 Steuerbefreiungen

Dieser Punkt bezieht sich auf § 4 (UstG). Dazu gehören Personen des Lieferverkehrs, aber auch unter Punkt 16. angeführt, Personen die in der Betreuung oder in der Pflege von körperlich oder geistig eingeschränkter Personen tätig ist.

Falls Sie als Betreuungsdienstleister nach § 45a SGB XI arbeiten sollten, können Sie dieses Feld mit einem „Ja“ bestätigen.

 7.6 Steuersatz

Hier brauchen Sie nur ein „Nein“ ankreuzen, da keine Umsätze mit 7 % Steuer erwirtschaftet werden:
Alle weiteren Punkte des Fragebogens sind für die Ausführung als Betreuer, Pflegehelfer, Alltagshilfe, etc. nicht relevant.

Punkt 8 – Personengesellschaft

Hier werden Angaben gemacht, ob eine Personengesellschaft vorhanden ist oder nicht und Anlagen angeführt.

Versehen Sie den Fragebogen mit einem Datum und Ihrer Unterschrift.

Fragebogen zurücksenden an das Finanzamt

Wenn Sie den Fragebogen online ausgefüllt haben, kann dieser anschließend direkt abgesendet werden. Wenn Sie sich für eine Papierform entscheiden, dann schicken Sie diesen per Post an das für Sie zuständige Finanzamt.

Fazit: 

Der erste Eindruck der steuerlichen Erfassung mag zwar unübersichtlich sein und eventuell überfordern, doch mit dieser Anleitung führen wir Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Punkte.

Denn das Ziel ist, Ihnen bei dieser ersten Hürde behilflich zu sein, auf dem Weg in die Selbstständigkeit.

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1 Antwort
  1. Küchenrückwand
    Küchenrückwand sagte:

    Als Neuling in Sachen Selbstständigkeit ist das alles sehr kompliziert, ich besuche ihre Webseite ziemlich gern und nehme mir einige Wertvolle Tipps mit. Danke dafür.

    Lg Alisa

    Antworten

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