Was für Gefahren stecken für Sie hinter dem Modell des Entsendens von Arbeitnehmern!
Die meisten Agenturen, die Krankenpfleger und Hauspersonal durch ihre Partner bereitstellen (wie entsendende Firmen aus Osteuropa) überzeugen Sie, dass dies ein vollständig gesetzliches und effektives Modell ist, ohne jegliche Gefahren für Sie. Sie überzeugen Sie, dass dies das beste Vorgehen im Vergleich zu Situationen, in denen Sie die Rolle des Arbeitgebers spielen würden, oder, wenn eine deutsche Gesellschaft diese Rolle spielen würde, anstatt des Einsatzes des Modells mit entsandten Arbeitnehmern sei.
Danach sagen sie Ihnen, dass das Unternehmen des Arbeitgebers aus Osteuropa für die Arbeitnehmer, die entsandt werden, einen A1 Schein einholen wird, d. h. ein Dokument, das besagt, dass die anwendbare Steuerjurisdiktion die des entsendenden Staates ist, und nicht Deutschlands. Sie sagen Ihnen, dass der A1 Schein einen zwingenden automatischen Anerkennungseffekt für die Institutionen des empfangenden Staates hat (z.B. Zoll in Deutschland) und versichern Ihnen, dass wenn Sie den A1 Schein beim Zoll vorlegen, dieser Sie in Ruhe lassen muss, da der Arbeitnehmer nicht der deutschen Steuerjurisdiktion unterliegt. Weiterlesen