Pflegegrade ehemals Pflegestufe

Ein Pflegegrad bezeichnet die Schwere der Beeinträchtigung oder die Fähigkeiten einer Person, die pflegebedürftig ist. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurden mit Wirkung zum 01.01.2017 die Pflegestufen 1- 3 in Pflegegrade umgewandelt, da auch Personen, die eine Erkrankung wie Demenz mit eingeschlossen werden sollten und um diese besser zu unterstützen. So werden seit der Einstufung in Pflegegrade nicht nur physische, sondern auch psychische Probleme berücksichtigt.

Wie werden Pflegegrade eingeteilt? Was wurde aus den Pflegestufen?

Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 kann eine Person erhalten, deren Selbstständigkeit gering eingeschränkt ist und nur wenig Zeitaufwand bei der Unterstützung der Grundpflege benötigt. Das kann z. B. eine Erkrankung der Wirbelsäule oder andere Krankheiten sein, die die Mobilität des Betroffenen beeinflusst und Hilfe bei der Körperpflege, Haushalt etc. benötigt.

Meist werden Menschen mit Pflegegrad 1 von Familienangehörigen oder Freunden unterstützt.

Pflegegrad 1 ersetzt somit die Pflegestufe 0, die für Menschen galt, die eine eingeschränkte Kompetenz im Alltag haben und Hilfe dabei brauchen, für die ein Pflegedienst nicht notwendig ist. Ebenso zählten dazu Menschen mit Demenz oder psychischen Krankheiten.

Je nach Hilfsbedürftigkeit werden seit dem Pflegestärkungsgesetz II die Pflegestufe 0 in Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2 umgewandelt.

Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 sind pflegebedürftige Menschen in Ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt, dazu zählt eine Demenz, die sich im Anfangsstadium befindet und dazu körperliche Einschränkungen haben. Dazu gehören Hilfe bei der Körperpflege und Toilettengang, sowie psychosoziale Unterstützung in geringem Umfang.

Der Pflegegrad 2 ersetzt Pflegestufe 0 und Pflegestufe 1 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz)

Pflegegrad 3

Wenn eine schwere Alltags-Beschränkung in der selbstständigen Ausführung vorliegt, erhält man den Pflegegrad 3 oder eine Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz vorgelegen hat (z. B. Demenz), dann wird die Pflegestufe 1 in den Pflegegrad 3 umgewandelt. Wer die Pflegestufe 2 hatte, bekommt auch automatisch den Pflegegrad 3.

Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 2 wird zu Pflegegrad 3.

Pflegegrad 4

Einen Pflegegrad 4 erhalten pflegebedürftige Menschen, bei denen man von einer sehr schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ausgeht. Wenn Personen bereits eine Pflegestufe 2 hatten mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz (Demenz), bekommt diese automatisch deFn Pflegegrad 4. Falls die Pflegestufe 3 vorhanden ist, werden auch diese in den Pflegegrad übergeleitet.

Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 3 werden zu Pflegegrad 4.

Pflegedienst

Pflegegrad 5

Pflegebedürftige Menschen, die schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit haben und ein hohes Ausmaß an pflegender Versorgung benötigen, werden in den Pflegegrad 5 eingestuft, d. h. das ist der höchste Grad an Pflegebedürftige. Bisherige Pflegestufen in der Kategorie 3 (Pflegestufe 3) mit stark eingeschränkter Alltagskompetenz und sogenannte Härtefälle gehen in den Pflegegrad 5 über.

Pflegestufe 3 und Härtefälle werden zu Pflegegrad 5.

Antrag für eine Pflegestufe bzw. Pflegegrad

  • Wenn Sie Leistungen für die Pflege erhalten wollen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dazu nehmen Sie mit der jeweiligen Krankenkasse Kontakt auf, da diese auch der Sitz der Pflegekasse ist.
  • Den Kontakt können Sie telefonisch, per E-Mail oder schriftlich herstellen.
  • Sie sollten dies rechtzeitig tun, denn Pflegeleistungen werden nicht rückwirkend gezahlt und die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 25 Tagen.

Vorsichtshalber sollten Sie den Antrag jedoch schriftlich oder per E-Mail stellen, da Sie im Falle eines Telefonats nicht nachweisen können, dass Sie tatsächlich angerufen haben. Besser ist, dies per Einschreiben bzw. per E-Mail zu senden. Sie können den Antrag natürlich auch persönlich bei der Krankenkasse stellen und sich dies bescheinigen lassen.

Formular für einen Antrag für eine Pflegestufe bzw. Pflegegrad

Nachdem telefonisch, schriftlich oder per E-Mail ein Antrag auf einen Pflegegrad eingegangen ist, bekommen Sie von Ihrer Pflegekasse ein Formular zugesendet, das Sie ausfüllen müssen. Falls etwas unverständlich sein sollte, können Sie eine Pflegeberatungsstelle aufsuchen oder direkt bei der Pflegekasse nachfragen. Eine Beratung steht Ihnen dem Gesetz nach zu.

Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, schicken Sie es an die Pflegekasse zurück.

So wird der Antrag auf Pflegeleistung für einen Pflegegrad ehemals Pflegestufe ausgefüllt:

Da so fast jede Pflegekasse ein eigenes Antragsformular hat, sind die vorkommenden Begriffe meist gleich und ähnlich aufgebaut.

Vorkommende Begriffe in den Anträgen:

Erstantrag:

In einem Ankreuzverfahren müssen Sie ankreuzen, ob sie zum ersten Mal einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegekasse stellen. Falls dies der Fall ist wird durch den zuständigen Dienst ein Gutachtes des MDK oder von Medicare geschickt. Falls eine Pflegebedürftigkeit besteht, erhalten Sie einen Pflegegrad.

Höherstufenantrag:

Falls Sie bereits eine Pflegestufe, bzw. einen Pflegegrad haben, sich jedoch mittlerweile die Umstände zur Pflegebedürftigkeit verschlechtert haben, können Sie einen Höherstufenantrag stellen und diesen ebenso wie oben ankreuzen. Falls der MDK zu der Ansicht kommt, dass dies gerechtfertigt ist, erhalten Sie nach einer Höherstufung auch höhere Leistungen.

Änderung der Pflegeleistung

Als Pflegebedürftiger hat man die Auswahl zwischen Pflegegeld und Sachleistungen, falls Sie sich dazu entschieden haben, anstatt Pflegegeld, Pflegesachleistungen zu erhalten, könne Sie dies in einem Antrag ebenso ankreuzen. Beispiel: Falls sie von einem Angehörigen gepflegt werden und jetzt aber ein Pflegedienst die Pflege übernommen soll, können Sie die Leistungsart wechseln.

Weiter Angaben im Antrag auf einen Pflegegrad ehemals Pflegestufe

  • Personalien des Pflegebedürftigen (bzw. Betreuer)
  • Welche Art der Leistung beantragen Sie?
  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistung
  • Kombinationsleistung
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Vollstationäre Pflege

Weitere Fragen in einem Antrag können sein:

  • Von wem wird die Pflege durchgeführt?
  • Warum ist eine Pflegebedürftigkeit eingetreten?
  • Erhalten Sie bereits Leistungen aus der Pflegekasse oder haben sie andere beantragt
  • Konto zur Überweisung des Pflegegeldes
  • Vereinbarung zur Begutachtung mit (Anschrift, Telefonnummer)
  • Unterschrift

Pflegedienst

Wann sollte ein Antrag zur Feststellung von Pflegegrad bzw. Pflegestufe gestellt werden?

Es gibt oft unvorhergesehene Ereignisse oder im Falle des fortschreitenden Alters, werden oft ganz normale Alltags-Aktivitäten immer schwerer von der Hand, bzw. gar nicht mehr verrichtet werden. Dieser Prozess beginnt meist schleichend. Wenn dies jedoch der Fall ist, dass im normalen Alltag immer häufiger eine Hilfe notwendig ist, diesen zu bewältigen, dann sollten Sie in jedem Fall einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.

Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass mindestens 2 Jahre in den letzten 10 Jahren in die Pflegeversicherung eingezahlt wurde. Dies kann entweder bei einer gesetzlichen Pflegekasse gewesen oder auch bei einer privaten Pflegeversicherung geschehen sein.

Grundsätzlich sollten nicht zu lange warten, da das Pflegegeld erst ab dem Monat gezahlt wird, indem der Antrag gestellt worden ist.

Ein Gutachter zur Feststellung des Pflegegrades (Pflegestufe) wird einbestellt

Da eine Leistung aus der Pflegeversicherung davon abhängt, inwieweit eine Pflegebedürftigkeit vorhanden ist, sendet die Krankenkasse zur Feststellung des Pflegrades einen Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK). Wenn eine Person eine private Krankenversicherung besitzt, wird auch ein Gutachter von Medic Proof bestellt.

Wenn ein Termin mit dem Gutachter feststeht und einen Hausbesuch bei Ihnen zur Begutachtung macht, ist es von Vorteil, wenn ein Angehöriger oder eine Pflegeperson an diesem Besuch ebenso teilnimmt.

Pflegegrad /Pflegestufe beantragen – Tipps

Das Wichtigste, dass Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades ist die Beurteilung des Gutachters an dem Tag der Begutachtung. Dazu sollten Sie einiges beachten:

Aktuell wegen der Corona-Situation

Momentan wird in Pflegeheimen, sowie im häuslichen Bereich bis zum 30.09.2020 keine Begutachtung des MDK durchgeführt. Die Einstufung erfolgt telefonisch mit den Angehörigen und dem Pflegebedürftigen und nach Aktenvorlagen.

  • Falls es bei dem Pflegebedürftigen unterschiedliche Zeiten der Schwere der Beeinträchtigung gibt, wählen Sie für den Termin die Uhrzeit, an dem es für den Betroffenen am schwierigsten ist.
  • Es ist wichtig, vor dem Gutachter so authentisch wie möglich zu bleiben. Der Gutachter soll ein realistisches Bild von der Pflegesituation bekommen. Also sollten Sie nicht die Dinge in ein schönes Licht rücken. Wenn der Pflegebedürftige z. B. vergisst, sich zu waschen, zu kämmen oder zu rasieren, dann sollten Sie das auch dem Gutachter sehen lassen. Ein Schamgefühl müssen Sie deswegen nicht haben. Der Gutachter soll schließlich die wirkliche Situation und die Bedürfnisse, die eine Person hat, feststellen und begutachten. Es macht also keinen Sinn, wenn sich die Person, die Pflege benötigt, sich von der besten Seite zeigt.
  • Ebenso verhält es sich, wenn ein Patient nicht mehr alleine aufstehen kann. Der Gutachter soll sehen, dass es dem Pflegebedürftigen nicht mehr möglich ist, alleine aus dem Bett zu kommen. Egal, um welche Situation es sich handelt, die der Gutachter wahrnehmen sollte, versuchen Sie ihm zu zeigen, welche Schwierigkeiten der zu Pflegende hat, damit der MDK dies auch richtig einschätzen kann.
  • Informieren Sie sich bei der Pflegeberatung, was Sie beachten sollten, wenn der Gutachter zu Ihnen nach Hause kommt. Bei sogenannten Pflegestützpunkten können Sie sich vorab auch informieren. Diese bieten meist auch eine Begleitung am Tag des Besuches durch Mitarbeiter an.
  • Holen Sie sich sämtliche Dokumente, die den medizinischen Zustand des Pflegebedürftigen dokumentieren, wie Berichte von Ärzten, Röntgenbilder, erhaltene Therapien, Schwerbehindertenausweis, Reha-Berichte, Krankenhausberichte, Medikamenteneinnahme, etc. Machen Sie von all den Dokumenten Kopien, die Sie dem MDK mitgeben können, das erleichtert die Einstufung.
  • Eine Auflistung von behandelnden Ärzten kann sehr hilfreich sein, auch eine Bemerkung dazu, wie häufig diese besucht werden müssen und wie hoch der Zeitaufwand dafür ist.
  • Es kann hilfreich sein, ein Pflegetagebuch zu führen, in dem Sie sämtliche Tätigkeiten aufschreiben, bei der der Pflegebedürftige Unterstützung braucht. Dazu gehören auch Zeiten, in denen es sich nur um eine Beaufsichtigung handelt oder wenn Sie eine Anleitung zu einer Tätigkeit geben, die der Pflegebedürftige zwar alleine ausführen kann, aber dazu angeleitet werden muss. Führen Sie das Tagebuch mindestens 14 Tage vor dem Besuch, so kann sich der Gutachter ein gutes Bild darüber machen, wie der Pflegealltag aussieht.
  • Vergessen Sie nicht auch alle Hilfsmittel, die der Pflegebedürftige benötigt aufzuzählen, Wie Krücken, Rollator, Treppenlift etc.
  • Reden Sie mit dem Pflegebedürftigen und machen Sie ihm klar, wie wichtig der Termin mit dem Gutachter ist, um seine Situation einschätzen zu können. Es ist wichtig offen und ehrlich mit dem Gutachter über die Schwierigkeiten zu sprechen, damit dieser sie auch richtig einschätzen kann.

Zusammengefasst:

Wichtig ist immer ehrlich zu sein und nichts zu Beschönigen. Wenn die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, sollte dies unbedingt auch von dem Gutachter wahrgenommen werden, da bei den Einstufungen besonders darauf achtgegeben wird. Denn je mehr Hilfe der Pflegebedürftige benötigt, desto höher wird der Pflegegrad des Betroffenen ausfallen.

Pflegestufe / Pflegegrade beantragen AOK – Formular

Auf der Internetseite der AOK finden Sie viele Informationen über den Antrag auf Pflegeleistungen und Pflegegrade.

Hier finden Sie eine Checkliste für die Vorbereitung des Hausbesuches durch den MDK

https://www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-Bayern/05-Content-PDF/vorbereitung_mdk-hausbesuch_unterlagen_34kb.pdf

 

und weitere Information über den Antrag eines Pflegegrades:

https://www.aok.de/pk/bayern/inhalt/antrag-auf-pflegeleistungen-stellen-9/

https://www.aok.de/pk/bayern/kontakt/formulare-und-antraege/

Pflegestufe / Pflegegrad beantragen bei der DAK – Formular

Hier finden Sie die Anträge der Krankenkasse DAK

https://www.dak.de/dak/leistungen/pflegeantraege-zum-herunterladen-2111538.html#/

Pflegestufe / Pflegegrad beantragen Barmer – Formular

https://www.barmer.de/blob/11766/641ce267357027df592147ba02c66227/data/antrag-auf-pflegeleistung-44100.pdf

Pflegestufe / Pflegegrad beantragen KKH – Formular

https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/antraege-formulare/antrag-leistungen-haeusliche-pflege.pdf

Pflegestufe / Pflegegrad beantragen IKK – Formular

https://www.ikk-classic.de/assets/3836_ikkc_web_pdf.pdf

Pflegestufe / Pflegegrad beantragen Knappschaft – Formular

https://www.knappschaft.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/Pflegeversicherung/AntragAmbulantePflege_15711.pdf;jsessionid=D8496CA5CF8166C6AA1CBD0E9F234F0A?__blob=publicationFile&v=17

Pflegestufe / Pflegegrad beantragen TKK – Formular

https://www.tk.de/resource/blob/2061832/f49035dbc9f51235f6d7164e4db4c06f/pflegeantrag-data.pdf

Pflegestufe / Pflegegrad beantragen Privatversicherte Medic-Proof – Formular

Sofern Sie privat versichert sind, müssen Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen telefonisch oder schriftlich einen Antrag stellen. Dies sollte geschehen, sobald der Pflegefall eingetreten oder vorauszusehen ist. Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nimmt meist einige Zeit in Anspruch, deshalb werden die Leistungen auch rückwirkend erbracht – frühestens aber vom ersten Tag des Monats der Antragstellung an.

https://www.medicproof.de/begutachtung.html

Pflegedienst

 

 

 

 

 

 

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