Wohnrecht 

Hinter dem Begriff Wohnrecht steht das Recht, dass durch einen Vertrag festgesetzt, eine Immobilie zu bewohnen, ohne dazu selbst der Besitzer zu sein.

Geregelt wird das Wohnrecht im Paragraphen 1093 BGB, das definiert, ob ein Teil einer Immobilie oder die ganze Immobilie bewohnt werden kann, ohne der Besitzer zu sein. Dies ist nicht nur für den Berechtigten, der eine Wohnung bewohnen darf, sondern auch für dessen Familie, wie auch einer Pflegekraft. Das Wohnrecht wird vertraglich festgesetzt und es erfolgt ein Eintrag in das Grundbuch.

Meist wird das Wohnrecht bei einer Schenkung einer Immobilie abgeschlossen. So können sich die Eltern ein lebenslanges Wohnrecht in Ihrem Haus sichern, wenn Sie das Haus nicht vererben wollen, sondern schon vorher an Ihre Kinder überschreiben lassen wollen. Dies garantiert Ihnen, dass sie bis zu Ihrem Lebensende in der Wohnung oder in dem Haus weiter wohnen können.

Der Grund für eine sogenannte „Schenkung“ einer Immobilie sind etwaige finanzielle Vorteile da eine Erbschaftssteuer eingespart werden kann oder auch die Erbfolge in diesem Fall übergangen wird.

 

Kann eine Immobilie mit einem bestehenden Wohnrecht verkauft werden

Wenn ein Haus, indem eine Person das Wohnrecht hat, verkauft werden möchte oder vererbt wird, ist dieses Recht weiterhin gültig. Das heißt, das Haus könnte zwar verkauft werden, jedoch hat derjenige, der vertraglich ein Wohnrecht besitzt, weiterhin das Recht, in der Immobilie zu wohnen.

Ein Haus oder eine Wohnung mit einem eingetragen Wohnrecht zu verkaufen, stellt sich in der Realität schwierig dar, da niemand Interesse hat, da die Immobilie entweder selbst genutzt werden oder vermietet werden möchte.

Was steht in der Vereinbarung über das Wohnrecht?

Das Wohnrecht kann auf einen bestimmten Zeitraum oder auch lebenslang eingeräumt werden. Empfehlenswert ist es, einen Vertrag darüber zu schließen, der durch einen Notar beglaubigt wird und der Wohnberechtigte sollte ebenfalls ins Grundbuch eingetragen werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.

 

Was passiert mit dem Wohnrecht, wenn ein Pflegefall eintritt

Normalerweise ist ein lebenslanges Wohnrecht dafür gedacht, dass der Berechtigte einen Anspruch darauf hat, in der vertraglich festgesetzten Immobilie bis zum Lebensende wohnen zu können. Doch was passiert, wenn jemand z. B. Durch einen Unfall oder aufgrund des Alters zu einem Pflegefall wird?

Wenn es nicht mehr möglich für eine pflegebedürftige Person in der Wohnung zu leben und in ein Altenheim umziehen muss? Das Wohnrecht bleibt normalerweise auch bei einem Übertritt in eine stationäre Einrichtung weiterhin vorhanden, nur wenn der Berechtigte dazu einwilligt aus dem Grundbuch gelöscht zu werden.

Durch eine Gerichtsentscheidung vom Oberlandesgericht in Saarbrücken vom 05.08.2010, wurde beschlossen, dass durch einen Wechsel im ein Pflegheim, das Wohnrecht weiterhin gültig ist, da es einem anderen überlassen werden könnte, wenn der Eigentümer zustimmt. (Beschluss v. 5.08.2010, 5 W 175/10-65, 5 W 175/10).

Kann das Wohnrecht gekündigt werden

Die einzige Möglichkeit, ein Wohnrecht ungültig zu machen, ist die Einwilligung zur Löschung des Berechtigten. Alternativ ist es auch möglich die Immobilie bzw. den Wohnraum trotzdem zu verkaufen, was rein rechtlich ja möglich wäre.

Kann eine 24-Stunden-Pflegekraft in die Wohnung durch das Wohnrecht einziehen?

Oftmals ist ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung nicht nötig, wenn es die Möglichkeit gibt, zu Hause gepflegt zu werden. Natürlich kann der Berechtigte weiterhin seinen Anspruch auf ein sein Wohnrecht. Es ist sogar möglich, falls eine 24-Stunden-Pflege notwendig sein sollte, dass diese in die Wohnung einziehen kann. Gesetzlich ist ein Aufnahmerecht inkludiert, sei es für einen Partner oder auch eine Betreuungs- bzw. Pflegekraft.

Wann endet das lebenslange Wohnrecht?

Normalerweise endet das lebenslange Wohnrecht, wenn der Berechtigte verstirbt.

Jedoch gibt es Möglichkeiten, bei denen das Wohnrecht schon vorher erlischt, z. B. Wenn:

das Wohnrecht von vornherein befristet ist

Falls Bedingungen bei Abschluss des Vertrags, Bedingungen eingetragen hat, die zum Beendigen dessen führen können

Wenn eine Immobilie oder ein Wohnraum nicht mehr bewohnbar ist

Falls eine Möglichkeit der Kündigung besteht.

Muss jemand, der ein Wohnrecht hat Nebenkosten zahlen

Auch wenn der Wohnberechtigte keine Miete bezahlen braucht, muss er jedoch für die Nebenkosten, die er mitverursacht aufkommen, wie z. B. Müllabgabe, Wasser, Strom- und Heizungskosten.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert