Selbstständige und Arbeitnehmer in Österreich 24-Stunden-Seniorenpflege
1. Anstellung einer 24-Stundenbetreuung mit Arbeitsvertrag
Es gibt die Möglichkeit, falls Sie in Österreich eine nicht selbstständige 24-Stunden-Seniorenbetreuung einstellen möchten, diese durch einen Arbeitsvertrag, die beinhaltet, dass die Seniorenhilfe auch bei der Sozialversicherung angemeldet ist.
Dafür sind einige Kriterien zu beachten:
Wenn Sie aus dem Ausland einen 24-Stunden-Seniorenhilfe einstellen wollen, muss die Betreuungskraft einige Voraussetzungen erfüllen:
Die 24-Stunden-Seniorenbetreuung muss eine Staatsbürgerschaft der EU oder des EWR besitzen und sich bei einer Meldebehörde als in Österreich wohnhaft anmelden. Diese Bescheinigung muss spätestens nach 3 Monaten (Aufenthalt möglich ohne Anmeldung) vorgelegt werden. Weiterlesen