Eine Pflegeberatung ist von großer Bedeutung, wenn Sie selbst pflegebedürftig sind oder sich um einen Angehörigen kümmern. Diese Beratung hilft Ihnen, die Vielzahl der verfügbaren Unterstützungsmöglichkeiten und Pflegeleistungen zu verstehen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Was ist eine Pflegeberatung?

Im Rahmen einer Pflegeberatung erhalten Sie, sei es als pflegebedürftige Person oder als pflegender Angehöriger, umfassende Informationen über verfügbare Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen zustehen. Dies umfasst Leistungen zur Entlastung, Hilfeangebote und verschiedene Pflegeleistungen. Ein qualifizierter Pflegeberater wird Ihre individuelle Situation bewerten und Ihnen geeignete Leistungen vorstellen. Darüber hinaus wird er für Sie einen maßgeschneiderten Versorgungsplan erstellen.

Gesetzliche Grundlage für die Pflegeberatung gemäß Paragraf 7a

Seit der Einführung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2009 ist der Anspruch auf kostenfreie professionelle Information, Beratung und Schulung gemäß dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert. Dies bedeutet, dass alle Personen mit Pflegebedarf, die Leistungen nach SGB XI beziehen, und ihre pflegenden Angehörigen folgende Rechte haben:

Anlaufstellen für Pflegeberatung

Nahezu jedes Bundesland verfügt über sogenannte Pflegestützpunkte, während in Sachsen-Anhalt die Beratungsstellen der vernetzten Pflegeberatung zur Verfügung stehen. Diese Stellen bieten qualifizierte Pflegeberater, die sich Ihrer individuellen Pflegesituation annehmen. Abgesehen von den Pflegestützpunkten haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Pflegeberatung an ambulante Pflegedienste, kommunale Einrichtungen oder Wohlfahrtsorganisationen wie die Caritas zu wenden

Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung?

Berechtigt für eine persönliche Pflegeberatung gemäß Paragraf 7a des Sozialgesetzbuchs Elf (SGB XI) sind Personen mit einem anerkannten Pflegegrad. Darüber hinaus gilt dieser Anspruch auch für Personen, die bereits einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse gestellt haben und bei denen ein offensichtlicher Bedarf an Hilfe und Beratung besteht.

Die Pflegekasse wird spätestens zwei Wochen nach dem Antrag auf Pflegegrad oder bei Bedarf an einer Bewertung der Pflegebedürftigkeit Folgendes vorschlagen:

einen festen Termin für ein Pflegeberatungsgespräch, oder sie stellt einen Beratungsgutschein aus, der ebenfalls innerhalb von zwei Wochen bei einem geeigneten Vertragspartner der Krankenkasse eingelöst werden kann.

Selbst wenn absehbar ist, dass bei Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen in naher Zukunft Pflegebedarf besteht, können Sie eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Wenn pflegende Angehörige ein Beratungsgespräch wünschen, benötigen sie jedoch die Zustimmung des Pflegebedürftigen.

Ablauf und Inhalt der Pflegeberatung gemäß Paragraf 7a SGB XI

Während einer Pflegeberatung folgt der Pflegeberater stets einem festgelegten Schema, das vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) vorgegeben wird. Dies gewährleistet, dass Sie alle für Ihre individuelle Pflegesituation relevanten Informationen in verständlicher Form erhalten.

Der Beratungsprozess nach Paragraf 7a gliedert sich in folgende Phasen:

  • Feststellung des Bedarfs an Hilfe und Unterstützung Der Pflegeberater ermittelt zu Beginn Ihren Bedarf an Hilfe und Unterstützung, um sicherzustellen, dass die spezifischen Inhalte der Pflegeberatung und die Versorgungsmaßnahmen Ihren individuellen Anforderungen gerecht werden.
  • Beratung über verfügbare Leistungen In dieser Phase informiert der Pflegeberater Sie über die verfügbaren Leistungen und Möglichkeiten, die für Ihre Situation relevant sind.
  • Erstellung eines maßgeschneiderten Versorgungsplans Gemeinsam mit Ihnen entwickelt der Pflegeberater einen individuellen Versorgungsplan, der auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist.
  • Unterstützung bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen Der Pflegeberater hilft Ihnen bei der praktischen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen und steht Ihnen beratend zur Seite.
  • Überwachung der Maßnahmen und gegebenenfalls Anpassung des Versorgungsplans Es erfolgt eine regelmäßige Überwachung der umgesetzten Maßnahmen, und der Versorgungsplan wird angepasst, wenn sich Ihre Situation verändert.
  • Information über Entlastungsleistungen für Pflegepersonen Der Pflegeberater informiert Sie über verfügbare Entlastungsleistungen, die pflegende Angehörige unterstützen können.
  • Abschluss der Pflegeberatung und Dokumentation Die Pflegeberatung wird abgeschlossen, und ein Beratungsprotokoll wird erstellt, um die besprochenen Inhalte festzuhalten.

Feststellung Ihres Bedarfs an Hilfe und Unterstützung durch die Pflegeberatung

In der Anfangsphase ermittelt der Pflegeberater Ihren individuellen Bedarf an Hilfe und Unterstützung, um sicherzustellen, dass die Pflegeberatung auf Ihre speziellen Anforderungen zugeschnitten ist.

Der Pflegeberater berücksichtigt auch spezielle Bedürfnisse, beispielsweise von Personen mit Demenz oder bei gesundheitsbedingten Einschränkungen wie nach einem Schlaganfall.

Dazu analysiert der Pflegeberater zunächst die Ursachen (Krankheiten oder Verletzungen), die einen Pflegebedarf begründen. Er beobachtet und stellt gezielte Fragen, beispielsweise zur Mobilität und zur barrierefreien Gestaltung des Wohnraums. Im Gespräch erkundigt sich der Pflegeberater auch nach möglichen pflegenden Angehörigen und prüft, ob ausreichende Ressourcen vorhanden sind oder ob ein ambulanter Pflegedienst erforderlich ist.

Pflegeberatung bezüglich verfügbarer Leistungen

Nachdem der Pflegeberater Ihren Bedarf an Hilfe und Unterstützung ermittelt hat, wird er Sie über verschiedene Ihnen zustehende Leistungen beraten. Hierzu zählen unter anderem:

  • Pflegerische Unterstützung, einschließlich der Auswahl und Kombination von Pflegesachleistungen, Hinweise zur Verhinderungspflege sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme von teilstationärer Pflege und Kurzzeitpflege.
  • Medizinische Rehabilitation, wie Programme zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mobilität.
  • Präventive Maßnahmen und Gesundheitsförderung, darunter Gesundheitskurse zur Stressbewältigung oder Pflegekurse gemäß Paragraf 45a SGB XI.
  • Anpassungen am Wohnumfeld, wie beispielsweise der barrierefreie Umbau von Wohnräumen.
  • (Pflege-)Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Pflegehilfsmittel zur einmaligen Verwendung.


Erstellung eines maßgeschneiderten Versorgungsplans durch die Pflegeberatung

Der Pflegeberater verfasst eine schriftliche Zusammenfassung Ihrer individuellen Pflegesituation und erstellt ein Dokument, das den Umfang der verfügbaren Unterstützungsmöglichkeiten von Diensten, Einrichtungen und anderen Ressourcen auflistet.

In dem Versorgungsplan finden sich folgende Informationen:

  • Allgemeine Angaben, wie die Stammdaten der pflegebedürftigen Person.
  • Individueller Bedarf an Hilfe und Unterstützung.
  • Festgelegte Pflegeziele.
  • Dokumentation und Empfehlungen zur Umsetzung der gemeinsam vereinbarten notwendigen
  • Maßnahmen
  • Vereinbarungen zur gemeinsamen Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen,
  • einschließlich der Festlegung eines Folgetermins.

Der Versorgungsplan verfolgt mehrere Ziele. Einerseits werden darin die notwendigen Leistungen erfasst, um eine angemessene Versorgung der pflegebedürftigen Person zu gewährleisten. Andererseits zielen die Maßnahmen im Versorgungsplan darauf ab, den Gesundheitszustand der betreuten Person zu verbessern und das Risiko weiterer gesundheitlicher Probleme zu minimieren

Unterstützung bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen

Nach der gemeinsamen Ausarbeitung des Versorgungsplans arbeitet der Pflegeberater aktiv an der Umsetzung der darin festgelegten Maßnahmen mit. Konkret bedeutet dies, dass er Ihnen bei der Kontaktaufnahme mit den Leistungserbringern behilflich ist. Dies kann entweder die Vermittlung des Kontakts oder die Organisation einer Begleitung zu den entsprechenden Maßnahmen einschließen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kommunale Beratungsstellen
  • Sozialpsychiatrische Dienste
  • Arztpraxen, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen
  • Selbsthilfegruppen
  • Mobile Essensdienste wie „Essen auf Rädern“

Zusätzlich dazu leitet der Pflegeberater Ihre Leistungsanträge unverzüglich an die entsprechende Pflege- oder Krankenkasse weiter.

Informationen über Unterstützungsleistungen durch die Pflegeberatung

Im Rahmen des Pflegeberatungsgesprächs wird der Pflegeberater Sie auch über Leistungen informieren, die darauf abzielen, Pflegepersonen im Alltag zu entlasten. Dies beinhaltet insbesondere Informationen zu:

  • Schulungen für die Pflege
  • Möglichkeiten zur Freistellung gemäß dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Entlastungsbetrag
  • Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen
  • Angebote zur Verhinderungspflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflegeangebote
  • Hilfsmittel und technische Unterstützungshilfen

Merkmale einer qualitativ hochwertigen Pflegeberatung

Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat 10 bedeutende Merkmale identifiziert, die eine gute Pflegeberatung ausmachen. Diese Merkmale beinhalten:

  • Qualifikation: Die Beratung erfolgt durch zertifizierte Pflegeberater.
  • Flexibilität: Sie erhalten schnell Termine, entweder persönlich vor Ort oder telefonisch, je nach Bedarf.
  • Verbindlichkeit: Ihnen wird eine feste Ansprechperson zur Verfügung gestellt, und Sie haben die Möglichkeit, diese zu wechseln, wenn Sie unzufrieden sind.
  • Respekt: Die Berater agieren freundlich und vertraulich.
  • Ressourcenorientierung: Die Berater unterstützen Sie dabei, Ihre Selbsthilfekompetenzen zu stärken.
  • Individualität: Ihre persönliche Situation und Werte werden bei der Beratung berücksichtigt.
  • Umfassende Informationen: Sie erhalten klare und umfassende Informationen über Ihre Rechte und Ansprüche.
  • Lösungsorientierung: Die Berater bieten Ihnen Vorschläge zur Unterstützung und Gestaltung.
  • Begleitung: Aktive Unterstützung wird angeboten.
  • Transparenz: Auf Wunsch haben Sie Zugang zur Dokumentation der Beratung.

Pflegeberatung gemäß Paragraf 7a

In der Pflegeberatung gemäß Paragraf 7a SGB XI wird Ihnen ein dauerhafter Pflegeberater zugewiesen, der während des gesamten Beratungsablaufs als Ihre Hauptansprechperson dient. Diese Pflegeberater nach Paragraf 7a verfügen über eine gründliche Zusatzausbildung und sind in der Lage, die individuelle Situation im Detail zu analysieren und einen auf Sie zugeschnittenen Versorgungsplan zu erstellen.

Kosten der Pflegeberatung

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für eine Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI. Sie müssen keine finanzielle Vorleistung erbringen, da die Pflegeberater üblicherweise direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

WICHTIGE ANMERKUNG: Bitte beachten Sie: Nicht jede Beratung ist kostenfrei! Es ist ratsam, bei der Auswahl Ihrer Pflegeberatung sicherzustellen, dass die beratende Stelle einen Vertrag mit der Pflege– oder Krankenkasse abgeschlossen hat. Wenn Sie sich für private Pflegeberater oder Online-Beratungsstellen entscheiden, empfiehlt es sich, im Vorfeld nach den Kosten zu erkundigen.

Überblick über verschiedene Beratungsformen und -gespräche der Pflegeberatung

Neben der Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI stehen Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen weitere Formen von Beratungsgesprächen zur Verfügung. Hier sind einige der wichtigsten:

  • Pflegeberatung nach Paragraf 7a (SGB XI)
  • Pflegekurs nach Paragraf 45 (SGB XI)
  • Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 (SGB XI)

Pflegeberatung nach Paragraf 7a

Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI ist darauf ausgerichtet, die Pflege zu organisieren, sowohl bei bereits eingetretenem Pflegebedarf als auch bei absehbarer Pflegebedürftigkeit. In diesem Beratungsgespräch erhalten Sie Informationen über Ihre Leistungsansprüche im Pflegefall. Zudem zielen die im individuellen Versorgungsplan festgelegten Maßnahmen darauf ab, den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person zu verbessern.

  • Zielgruppe: Die Pflegeberatung steht Personen mit Pflegegrad und ihren pflegenden Angehörigen zur Verfügung.
  • Kostenübernahme: Die Kosten werden von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen.
  • Beratungsdienstleister: Die Beratung wird von Pflegestützpunkten, ambulanten Pflegediensten, kommunalen Stellen, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und privaten Dienstleistern angeboten.
  • Beratungsrahmen: Die Beratung erfolgt individuell, angepasst an die Bedürfnisse der Betroffenen.
  • Zeitpunkt und Dauer: Die Beratung kann zu Beginn des Pflegebedarfs in Anspruch genommen werden und dauert so lange, wie für eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlich ist.

Die Pflegeberatung erfolgt in den meisten Fällen über die Pflegekasse, die in Verbindung mit Ihrer Krankenkasse steht. Der GKV-Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen hat klargestellt, dass die Pflegeberatung gemäß Paragraf 7a stets unabhängig erfolgen muss. Dies bedeutet, dass, auch wenn die Pflegekasse die Beratung anbietet, immer die Interessen der Ratsuchenden im Mittelpunkt stehen müssen.

Einsatz der Pflegeberatung gemäß Paragraf 37.3 (SGB XI)

Der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 des Sozialgesetzbuchs XI (SGB XI) dient dazu, das Wohlergehen von pflegebedürftigen Personen sicherzustellen, die zu Hause von ihren Angehörigen betreut werden. Diese Beratung ist verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird (ab Pflegegrad 2):

  • Bei Pflegegrad 2 und 3 erfolgt die Beratung halbjährlich.
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 erfolgt sie vierteljährlich.

Zielgruppe: Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Kostenübernahme: Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen.

Durchführung: Qualifizierte Mitarbeiter zugelassener Pflegedienste, Pflegeberater mit Anerkennung als Beratungsstelle und von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachkräfte führen die Beratung durch.

Art der Beratung: Die Beratung erfolgt individuell.

Beratungsfrequenz und Dauer:

  • Pflegegrad 1: Freiwillig
  • Pflegegrad 2 und 3: Alle sechs Monate
  • Pflegegrad 4 und 5: Alle drei Monate

Pflegekurs gemäß Paragraf 45

Ein Pflegekurs gemäß Paragraf 45 des Sozialgesetzbuchs XI (SGB XI) vermittelt Ihnen Pflegewissen und grundlegende Kenntnisse, die im Alltag der Pflege hilfreich sind. Dazu gehören wichtige Handgriffe und Informationen zur Ernährung. Zusätzlich erlernen Sie Techniken, um körperliche und seelische Belastungen in der Pflege zu minimieren.

  • Zielgruppe: Angehörige, ehrenamtlich Engagierte, Interessierte
  • Kostenübernahme: Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
  • Durchführung: Pflegekassen, private Pflegeversicherungen, ambulante Pflegedienste und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege bieten diese Kurse an.
  • Art der Schulung: Die Schulungen erfolgen in der Regel in Gruppen, können jedoch auch individuell durchgeführt werden.
  • Dauer und Format: Die Kurse werden oft im Rahmen von Vorträgen abgehalten.

Häufig gestellte Fragen zur Pflegeberatung

Frage: Was ist eine Pflegeberatung?

Eine Pflegeberatung informiert Ratsuchende über Pflegemöglichkeiten. Der Begriff „Pflegeberatung“ ist nicht rechtlich geschützt und umfasst allgemeine und individuelle Beratungen.

Frage: Was ist eine Pflegeberatung nach Paragraf 7a?

Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI zielt darauf ab, Menschen in Pflegefragen zu unterstützen. Dieser Anspruch gilt für alle Versicherten und wird in der Regel von speziell geschulten Fachkräften, den Pflegeberatern, durchgeführt. Sie bietet umfassende Beratung zu verschiedenen Pflegeaspekten, einschließlich der Organisation und Finanzierung von Pflegedienstleistungen, der Wahl geeigneter Pflegeeinrichtungen, der Pflegeversicherung und rechtlicher Aspekte.

Frage: Kann ich meinen Pflegeberater wählen?

Pflegeberater nach Paragraf 7a SGB XI sollten zertifiziert sein und einen Vertrag mit der Kranken- oder Pflegekasse haben. Ihre Kranken- oder Pflegekasse informiert Sie über verfügbare Pflegeberatungsstellen.

Frage: Wann ist eine Pflegeberatung sinnvoll?

Eine individuelle Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI ist besonders empfehlenswert, wenn Menschen plötzlich pflegebedürftig werden. Spätestens zwei Wochen nach Antragstellung für Pflegeleistungen bietet die zuständige Pflegekasse eine passende Beratung an.

Frage: Was kostet eine Pflegeberatung?

Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI, Pflegekurse nach Paragraf 45 SGB XI und Beratungsbesuche nach Paragraf 37.3 SGB XI sind für Sozialversicherungspflichtige in der Regel kostenfrei, da sie von der Pflegekasse finanziert werden. Die Kosten werden jedoch nicht übernommen, wenn die Beratungsstelle nicht von der Kranken- oder Pflegekasse zugelassen ist.

Frage: Wie finde ich eine Pflegeberatung in meiner Nähe?

Ihre Pflegekasse informiert Sie über verfügbare Pflegeberatungsstellen in Ihrer Nähe.

Frage: Muss ich eine Pflegeberatung bei der Pflegekasse beantragen?

Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder Pflegeleistungen beantragt haben, wird die Pflegekasse einen Termin für eine Pflegeberatung oder einen Beratungsgutschein bereitstellen. Sie müssen die Pflegeberatung normalerweise nicht selbst beantragen. Nur wenn Ihre Pflegekasse die Kostenübernahme nicht zusichert oder keinen Beratungsgutschein ausstellt, müssen Sie die Pflegeberatung selbst finanzieren und sollten vorher ein Angebot des Pflegeberaters einholen.

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