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Was ist die Pflegeversicherung?

Eine Pflegeversicherung in Deutschland ist eine Versicherung, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichern soll. Sie wurde im Jahr 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflegeversicherung bietet sowohl häusliche als auch stationäre Pflegeleistungen an und kann in Form von Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden paritätisch vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.

Die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Pflegeversicherung. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellt die Pflegebedürftigkeit auf Antrag des Versicherten fest.

Die Pflegeversicherung basiert auf dem Solidarprinzip, d.h. dass alle Beitragszahlerinnen und -zahler in einen gemeinsamen Topf einzahlen und aus diesem Topf die Leistungen für pflegebedürftige Menschen finanziert werden.

Jeder, der in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder eine Rente bezieht, ist automatisch in der Pflegeversicherung versichert. Die Beiträge werden gemeinsam mit den Beiträgen zur Krankenversicherung abgeführt.

Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, um pflegebedürftige Personen zu unterstützen. Dazu gehören u.a. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Tages- und Nachtpflege.

Der Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung wird durch einen sogenannten Pflegegrad festgestellt, der anhand eines Begutachtungsverfahrens ermittelt wird.

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die den bisherigen Pflegestufen entsprechen. Die Pflegegrade 1-5 richten sich nach dem Grad der Selbstständigkeit und dem Hilfebedarf der pflegebedürftigen Person.

Die Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten ab, die im Zusammenhang mit der Pflege anfallen können. In vielen Fällen müssen pflegebedürftige Personen und ihre Familien noch selbst finanziell dazu beitragen.

Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema Pflege und Pflegeversicherung auseinanderzusetzen und gegebenenfalls eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, um im Pflegefall finanziell abgesichert zu sein.

Welche Arten von Pflegeversicherungen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Pflegeversicherungen: die gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflegeversicherung.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist für alle gesetzlich krankenversicherten Personen verpflichtend und wird von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Die Beiträge werden gemeinsam von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen und richten sich nach dem Einkommen des Versicherten. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind in einem Leistungskatalog festgelegt und umfassen unter anderem ambulante und stationäre Pflege, sowie Hilfsmittel und Pflegeberatung.

Die private Pflegeversicherung ist eine freiwillige Versicherung und wird von privaten Versicherungsunternehmen angeboten. Sie ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener eine Option. Die Beiträge werden individuell anhand von Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang berechnet.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung können die Leistungen individuell vereinbart werden und können über den Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgehen.

Welche Leistungen beinhaltet die Pflegeversicherung?

Damit Sie Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten können, müssen Sie pflegebedürftig sein und bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Bevor Sie zum ersten Mal Leistungen beantragen können, müssen Sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang pflegeversichert gewesen sein. Dies wird von den Versicherungen als Wartezeit bezeichnet. Für Kinder, die über ihre Eltern pflegeversichert sind, wird die Wartezeit als erfüllt angesehen, wenn ein Elternteil die Wartezeit erfüllt hat.

Pflegegeld – Leistung aus der Pflegeversicherung

Eine Möglichkeit, Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, ist das Pflegegeld. Dieses wird nur ausgezahlt, wenn man in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft ist. Das Geld ist dazu gedacht, den Angehörigen oder anderen Pflegepersonen eine Anerkennung zukommen zu lassen. Laut Gesetz (§ 37 Abs. 3 SGB XI) müssen Empfänger von Pflegegeld sich in Abhängigkeit von ihrem Pflegegrad für den weiteren Anspruch auf Leistungsbezug beraten lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 gilt dies halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Das Ziel dieser Beratung ist es, sicherzustellen, dass die Pflegeperson regelmäßig praktisch-pflegefachlich unterstützt wird und dass die Pflege des Empfängers gewährleistet ist.

Wie hoch ist die Pflegeleistung als Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist abhängig von Ihrer Einstufung nach dem jeweiligen Pflegegrad, den ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse auf Antrag feststellt. Je höher die Einstufung ist, desto höher ist das Pflegegeld:

PflegegradHöhe der Leistung
Pflegegrad 1Keine Leistung
Pflegegrad 2Pflegegeld: 316 €
Pflegegrad 3Pflegegeld: 545 €
Pflegegrad 4Pflegegeld: 728 €
Pflegegrad 5Pflegegeld: 901 €

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, sie können jedoch einen Entlastungsbetrag von 125 € beantragen.

Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung

Die Pflegeleistung hingegen bezieht sich auf Sachleistungen, also auf die direkte Versorgung und Betreuung durch professionelle Pflegekräfte in Form von Pflegediensten oder stationären Einrichtungen. Die Höhe der Pflegeleistung variiert je nach Pflegegrad und wird in einem Pflegesachleistungsbetrag ausgedrückt.

PflegegradPflegesachleistungen (monatlich) Leistungssatz seit dem 01.01.2022
Pflegegrad 10 €
Pflegegrad 2724 €
Pflegegrad 31.363 €
Pflegegrad 41.693 €
Pflegegrad 52.095 €

Es ist zu beachten, dass bei einer Kombinationsleistung sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistung genutzt werden.

Kombinationsleistung als Pflegeleistung

Eine Kombinationsleistung ist eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person sowohl Geld als auch Sachleistungen von ihrer Pflegeversicherung erhalten kann.

Die Höhe der Kombinationsleistung ergibt sich aus der Summe von Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Allerdings darf die Höhe der Kombinationsleistung den Höchstbetrag, der dem jeweiligen Pflegegrad zugeordnet ist, nicht überschreiten

Ein Beispiel:

Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 erhält monatlich 1.363 Euro Pflegesachleistungen und hat gleichzeitig einen Anspruch auf 545 Euro Pflegegeld. Wenn die Person sich für eine Kombinationsleistung entscheidet, kann sie insgesamt 1.908 Euro pro Monat (1.363 € + 545 €) erhalten, was den Höchstbetrag für Pflegegrad 3 nicht überschreitet.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich die aktuellen Beträge für Pflegegeld und Pflegesachleistungen jedes Jahr ändern können und von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der Entwicklung der Pflegekosten und der Finanzierung der Pflegeversicherung.

Tages- und Nachtpflegeleistungen

Tages- und Nachtpflegeleistungen stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und werden durch ambulante Pflegesachleistungen finanziert. Die Höhe der Leistungen hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab

PflegegradTages- und Nachtpflege (monatlich)
10 €
2689 €
31.298 €
41.612 €
51.995 €

Kurzzeitpflege – Leistung durch Pflegeversicherung

Des Weiteren können Pflegebedürftige nach einem Klinikaufenthalt die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, um vorübergehende Entlastung zu erhalten. Hierfür können bis zu 1.774 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen genutzt werden. Wenn Verhinderungspflege nicht beansprucht wird, können Pflegebedürftige sogar bis zu 3.386 Euro für bis zu 56 Tage pro Jahr für die Kurzzeitpflege erhalten.

Verhinderungspflege – Leistung durch die Pflegeversicherung

Im Falle der Abwesenheit von pflegenden Angehörigen durch Krankheit oder Urlaub gewährt die Pflegekasse Zuschüsse für die Verhinderungspflege. Pflegebedürftige haben Anspruch auf bis zu 1.612 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Wenn die Kurzzeitpflege nicht genutzt wird, erhöht sich der Anspruch für Verhinderungspflege auf maximal 2.418 Euro für bis zu 42 Tage im Jahr.

Tages- und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflege ist eine Form der ambulanten Pflege, bei der die pflegebedürftige Person tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut wird. Diese Form der Pflege kann eine gute Alternative zur vollstationären Pflege sein, da die pflegebedürftige Person weiterhin in ihrem vertrauten Umfeld leben kann.

Die Kosten für die Tages- und Nachtpflege werden von der Pflegeversicherung übernommen. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen, die auch für die Tages- und Nachtpflege genutzt werden können. Die Höhe der Leistungen richtet sich dabei nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung

Neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen gibt es weitere Leistungen der Pflegeversicherung, wie beispielsweise den Entlastungsbetrag (125 € monatlich für Pflegebedürftige in Pflegegrad 1), Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds, sowie die Möglichkeit zur Kostenübernahme für eine Verhinderungspflege oder eine Kurzzeitpflege.

Pflegehilfsmittel aus der Pflegeversicherung

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die monatlich von der Pflegeversicherung bezuschusst werden. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Einmalunterlagen. Der monatliche Zuschuss beträgt bis zu 40 Euro und ist für alle Pflegegrade gleich. Die Pflegehilfsmittel können über den Sanitätshandel oder auch online bezogen werden.

PflegegradPflegehilfsmittel (monatlich)
1bis zu 40 €
2bis zu 40 €
3bis zu 40 €
4bis zu 40 €
5bis zu 40 €

Leistungen aus der Pflegeversicherung für Wohnraumanpassungen

Wohnraumanpassungen sind bauliche Maßnahmen, die dazu dienen, den Wohnraum an die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen anzupassen. Hierzu gehören beispielsweise der Einbau von Haltegriffen, die Verbreiterung von Türen oder die Schaffung eines Badezimmers ohne Barrieren. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung für Wohnraumanpassungen. Hierfür werden je nach Maßnahme bis zu 4.000 Euro pro Pflegegrad übernommen.

WohnraumanpassungPflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Betrag4000 €4000 €4000 €4000 €4000 €

Häufig gestellte Fragen zu Pflegeversicherung

Um einen kurzen knappen Überblick zu bekommen, werden hier alle wichtigen Fragen nochmals zusammengestellt:

Was ist die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung ist eine gesetzliche Versicherung, die Menschen absichert, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen pflegebedürftig sind.

Wer ist pflegeversichert?

Jeder Mensch, der in Deutschland lebt und gesetzlich krankenversichert ist, ist auch automatisch in der Pflegeversicherung versichert.

Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung bietet Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege an, um pflegebedürftige Personen und deren Angehörige zu unterstützen.

Wie hoch sind die Leistungen der Pflegeversicherung?

Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad und der Art der Leistung ab.

Wie beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung?

Leistungen der Pflegeversicherung können bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Eine ärztliche Bescheinigung über den Pflegebedarf muss in der Regel vorgelegt werden.

Wer hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung?

Jeder, der aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen auf Hilfe im Alltag angewiesen ist und einen Pflegegrad zugesprochen bekommen hat, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Die Voraussetzung dafür ist, dass derjenige mindestens 2 Jahre pflegeversichert war.

Was wird nicht von der Pflegeversicherung gezahlt?

Nicht alle Kosten im Zusammenhang mit der Pflege werden von der Pflegeversicherung übernommen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten in vollstationären Pflegeeinrichtungen
  • Kosten für kosmetische Behandlungen oder Schönheitsoperationen
  • Kosten für Krankenhausbehandlungen, die nicht im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit stehen
  • Kosten für Haushaltshilfen, die nicht im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit stehen
  • Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel
  • Kosten für Leistungen, die über die Pflegeversicherung hinausgehen, wie zum Beispiel ergänzende Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder zusätzliche Leistungen für technische Hilfsmittel

Was ist eine zusätzliche Pflegeversicherung?

Eine zusätzliche Pflegeversicherung ist eine private Versicherung, die ergänzend zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen werden kann. Sie dient dazu, die Versorgungslücke zu schließen, die entstehen kann, wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen. Eine solche private Pflegezusatzversicherung kann beispielsweise die Kosten für eine bessere Versorgung oder für zusätzliche Leistungen abdecken.

Es gibt verschiedene Varianten der Pflegezusatzversicherung, wie zum Beispiel die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung oder die Pflegerentenversicherung.