Lettische Seniorenhilfe
Lettische Seniorenhilfe

Lettische Seniorenhilfe

Lettische Pflegekraft  für die 24-Stunden-Seniorenbetreuung

Viele der Senioren sind im Alter auf Hilfe angewiesen, da sie sich aus gesundheitlichen Gründen oftmals nicht mehr imstande sind, sich selbst zu verpflegen oder pflegebedürftig werden. Angehörige sind häufig überlastet, wenn sie diese Tätigkeiten nebst ihrem Beruf übernehmen müssen. Damit die pflegebedürftigen Senioren nicht in Pflegeheim müssen, gibt es die Möglichkeit qualifizierte 24-Stunden-Pflegehelfer aus anderen Ländern der EU einzustellen, wie auch aus Lettland. So können die Angehörigen mit gutem Gewissen ihrer eigenen Arbeit nachgehen und wissen ihre Liebsten in guten Händen. Auch die Angst in ein Alten- oder Pflegeheim zu müssen, wird Ihren Angehörigen genommen und sie können weiterhin durch die Unterstützung in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.

Pflegedienst

Welche Möglichkeiten gibt es eine lettische 24-Stunden-Seniorenhilfe einzustellen?

Dank der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU besteht die Möglichkeit auch für Menschen aus anderen Ländern der Europäischen Union, in Deutschland zu wohnen und zu arbeiten. Zu diesen Ländern gehört auch Lettland. So gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sich anbieten, wenn Sie eine 24-Stunden-Pflegehelferin aus Lettland einstellen wollen:

  1. Sie sind selbst Arbeitgeber:

Sie können selbst online nach Agenturen suchen, in denen selbstständige 24-Stunden-Helferinnen eingetragen sind oder über die zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV), die 24-Stunden-Haushaltshilfe aus anderen europäischen Ländern vermittelt, auch aus Lettland. Dazu sind einige Bedingungen zu erfüllen

  • Sie sind Arbeitgeber und müssen alle Rechten und Pflichten eines solchen erfüllen.
  • Sie müssen eine angemessene Wohnmöglichkeit der 24-Stunden-Pflegehilfe vorweisen können. (Internetanschluss und Möglichkeit zum Telefonieren sollte vorhanden sein, damit die sozialen Kontakte zur Familie aufrechterhalten kann)
  • Verpflegungskosten müssen durch den Arbeitgeber übernommen werden
  • Die maximale Arbeitszeit von 38,5 Stunden in der Woche darf nicht überschritten werden.
  • Sie müssen als Arbeitgeber für die 24-Stunden-Seniorenpflege Sozialversicherungsabgaben zahlen, Urlaub gewähren und sich an den gesetzlichen Mindestlohn halten.
  • An – und Abreisekosten müssen ebenfalls übernommen werden.
  1. Die 24-Stunden-Altenhelferin wird entsandt:

Dies ist ein sogenanntes Entsendungsmodell bei dem eine Entsendung von Mitarbeitern durch eine Dienstleistungsfirma in Lettland, die 24-Stunden-Hilfe entsendet. Bei diesem Modell sind sie nicht der Arbeitgeber und haben somit auch nicht die Pflicht die 24-Stunden-Pflegehilfe zu versichern. Sämtliche Versicherungen werden durch die Firma in Lettland bezahlt.

  • Es gibt zwei Möglichkeiten: Sie schließen einen Vertrag mit einer deutschen Vermittlungsfirma, die wiederum mit einer Firma in Lettland verbunden ist oder direkt mit der einer Dienstleistungsfirma aus Lettland.
  • Für ein Entsendemodell als lettische 24-Stunden-Pflegehelfer müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.
  • Die lettische 24-Stunden-Seniorenhilfe ist bei dem Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Diese muss die Sozialversicherungsbeiträge übernehmen.
  • Es wird ein sogenanntes A1-Entsendungsschreiben ausgestellt, dass vorgezeigt werden sollte. Durch das Entsendungsschreiben ist es der 24-Stunden-Pflegehilfe aus Lettland möglich 12 Monate in Deutschland zu arbeiten und kann um weitere 12 Monate verlängert werden. Nach den 24 Monaten kann ein erneuter Antrag gestellt werden, wenn die Arbeitskraft wieder 3 Monate in Lettland gearbeitet hat.
  • Die Kosten für entsandte lettische 24-Stunden-Kräfte können unterschiedlich sein, je nach Ausbildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnissen.
  • Die Weisungsbefugnis obliegt dem Arbeitgeber, somit der Dienstleistungsfirma in Lettland, mit der sie sämtliche für einen Vertrag notwendige Punkte abklären müssen, wie zeitlicher Einsatz, Aufgabengebiet, Sonderwünsche, etc.
  • Das Unternehmen, dass die Mitarbeiter entsendet sind verantwortlich für die erbrachten Leistungen der entsandte 24-Stunden-Haushaltshilfen aus Lettland.
  • Oftmals verlangen Vermittlungsagentur eine Gebühr für Verwaltung und Vermittlung.

Tipp: Lassen Sie sich das A1-Formular in Kopie aushändigen.

  1. Die 24-Stunden-Seniorenhilfe aus Lettland arbeitet selbstständig

Durch die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union ist es möglich, dass sie eine lettische 24-Stunden-Seniorenhilfe einstellen können. Diese haben dadurch die Möglichkeit in Deutschland ein Gewerbe anzumelden und können auf ihre Dienstleistung auf Rechnung anbieten.

  • Die 24-Stunden-Hilfe aus Lettland muss ein Gewerbe anmelden und eine Steuernummer besitzen.
  • Ebenso haben Sie als Auftraggeber kein Weisungsrecht darüber, wie die Dienstleistung erbracht wird. (Sie können dies jedoch alles in einem Vertrag festhalten und diesen bei Nichterbringen durch eine Kündigungsklausel festlegen).

Tipp: Verlangen sie die Vorlage der Gewerbeanmeldung und der Steuernummer

  1. Selbstentsendung einer lettischen 24-Stunden-Pflegehilfe

Bei diesem Modell hat die 24-Stunden-Seniorenhilfe ein Gewerbe in Lettland und entsendet sich selbst nach Deutschland. Das bedeutet, dass sämtliche Sozialabgaben im Heimatland bezahlt werden und sie können als selbstständige Dienstleister in Deutschland auf Rechnung arbeiten.

Voraussetzung:

  • Die Entsendung wird mindestens 2 Monate vorher anmelden und diese auch im Heimatland ausgeübt haben. Sie muss einen Wohnsitz im Entsendeland haben und diesen auch während der Zeit in Deutschland beibehalten.
  • Um sich selbst entsenden zu können, muss dieselbe Tätigkeit umfassend auch in Deutschland ausgeübt werden.
  • Reisekosten, sowie sämtliche andere durch die Entsendung entstehende Kosten übernimmt die litauische 24-Stunden-Pflegehilfe selbst.
  • Zum Nachweis wird wieder das sogenannte A1 – Formular in dem Heimaltland der lettischen 24-Stunden-Pflegehelfer ausgestellt.

Tipp:

Empfehlenswert ist es mehrere 24-Stunden-Betreuer einzustellen, falls eine rund um die Uhr Betreuung notwendig ist.

Worauf sollten Sie bei der Einstellung einer lettischen 24-Stunden-Betreuung achten?

Jemanden „Fremden“ einzustellen und mit ihm zusammen unter einem Dach zu wohnen, ist am Anfang sicherlich ein großer Schritt in die Ungewissheit. Es türmen sich Fragen auf, ob man mit der 24-Stunden-Betreuung auch zurechtkommen kann und ob die Chemie zwischen den zu Betreuenden und der Betreuung auch stimmt.

Deswegen ist es wichtig, dass Sie im Vorfeld mehrere litauische 24-Stunden-Seniorenhelfer kennenlernen und für sich vergleichen, welche/welcher für Sie in Betracht kommen würde.

Achten Sie auch darauf, dass die kulturellen Unterschiede nicht zu groß sind, wobei die lettischen 24-Stunden-Pflegehelferinnen den Ruf haben, sehr warmherzig, freundlich und hilfsbereit zu sein.

Sie sollten die Aufgaben der lettischen 24-Stunden-Betreuung genauestens in einem Vertrag festhalten, sowie Zeiten der Ruhe, Rufbereitschaft, Urlaub, etc.

Dies kann sein:

  • Tätigkeiten, die den Haushalt betreffen, wie z. B. Putzarbeiten, Wäsche waschen, trocknen und einräumen, kochen, einkaufen und andere anfallende Tätigkeiten.
  • Körperhygiene und möglicherweise bei eingeschränkter Mobilität Hilfe beim Toilettengang
  • Ermöglichung von Freizeitaktivitäten, wie Kinobesuch oder Besuch von Freunden oder andere soziale Aktivitäten.

Erfahrungsgemäß ist nach einer kurzen Gewöhnungsphase das Eis geschmolzen und die Senioren, sowie auch Angehörige freuen sich über die „gute Seele“ aus Lettland.

Was darf eine 24-Stunden-Pflegehelferin aus Lettland nicht leisten?

Sämtliche Tätigkeiten, die durch einen Arzt verordnet werden oder medizinischer Art sind, darf eine litauische 24-Stunden-Pflegehelferin nicht ausüben, wie z. B.:

  • Wechsel von Verband
  • Blutdruck-Messung
  • Kompressionstrümpfe an- oder ausziehen
  • Injektionen verabreichen
  • Sauerstoffmasken aufsetzen

Diese Tätigkeiten müssen von einem ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden, da dazu eine spezielle Ausbildung in der Pflege notwendig ist. So kann die Betreuung und Pflege Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen zusammen mit den ausgebildeten Pflegekräften des Pflegedienstes mit der lettischen 24-Stunden-Seniorenbetreuung gewährleistet werden und Hand in Hand gehen.

 

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert